CDU-Logo


Seniorenwohnen in Hamburg

Als pdf: 16/4571 | Seniorenwohnen in Hamburg (Große Anfrage)


BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG 16. Wahlperiode

Drucksache

16/4571
15. 08. 00

Große Anfrage
der Abg. Klaus-Peter Hesse, Antje Blumenthal, Frank-Thorsten Schira, Michael Fuchs, Bernd Reinert (CDU) und Fraktion vom 17. 07. 00 und

Antwort des Senats

Betr.: Seniorenwohnen in Hamburg
Der Anteil der Bevölkerung im Alter von über 60 Jahren soll in Deutschland bis 2010 voraussichtlich auf 25,6 Prozent ansteigen und bis zum Jahresende 2039 sogar 36,8 Prozent betragen. Entscheidende Ursachen für diese demographische Entwicklung sind die rückläufige Geburtenrate und die stetige Zunahme der Lebenserwartung. Die Wohnsituation ist für ältere Menschen von großer Bedeutung, da sie immer mehr Zeit in ihrer Wohnung und der Umgebung verbringen, so daß diese nicht nur Sicherheit und Geborgenheit vermitteln, sondern weitgehend die Lebensqualität im Alter prägen. Neben den baulichen Gegebenheiten ist auch die Lebensumwelt von besonderer Bedeutung: So besteht bei vielen älteren Menschen ein hohes soziales, kulturelles, politisches oder sportliches Interesse und Engagement. Planung und Beratung zur Gestaltung des Lebens im Alter sollen nicht erst dann einsetzen, wenn eine Person hilfs- oder pflegebedürftig geworden ist, sondern bereits zu einem früheren Zeitpunkt erfolgen, um im Hinblick auf die Belange des Wohnens im Alter entsprechende Weichen zu stellen. In den neunziger Jahren wurden 54 von 123 Altenwohnungen in Sülldorf/Iserbrook modernisier t und zum Teil zusammengelegt, so daß 42 neue alten- und behindertengerechte Wohnungen entstanden sind. Diese Modernisierung wird wegen Unrentabilität nicht mehr fortgesetzt; statt dessen sollen Neubauten erstellt werden. Bezugnehmend auf die Drucksache 15/5841 „Wohnen im Alter“ fragen wir den Senat. Der Senat beantwortet die Große Anfrage auf der Grundlage von Auskünften der SAGA und GWG wie folgt. 1. Wie viele Seniorenwohnanlagen mit wie vielen Plätzen werden von SAGA/GWG in Hamburg betrieben, und wie viele sind mit wie vielen Plätzen für welchen Zeitraum in der Planung? Bei der SAGA gibt es derzeit sieben Seniorenwohnanlagen mit insgesamt 632 Wohnungen. Bettplätze in Seniorenwohnanlagen werden durch die SAGA nicht vermietet. Ein Neubau von speziellen Seniorenwohnanlagen ist derzeit nicht in der Planung. Die GWG ist Eigentümerin von fünf Seniorenwohnanlagen mit 249 Wohnungen, drei Seniorenwohnanlagen mit insgesamt 586 Plätzen sowie einer vollstationären Pflegeeinrichtung mit 181 Plätzen. Derzeit laufen die vorbereitenden Arbeiten für den Neubau einer Seniorenwohnanlage mit 204 Wohnungen. 2. Wie viele Plätze in Seniorenwohnanlagen werden voraussichtlich in den nächsten zehn Jahren aus Sicht des Senats benötigt? Insgesamt weist die Wohnungsversorgung der älteren Menschen in Hamburg in quantitativer und qualitativer Hinsicht einen guten Standard auf. Der Senat wird auch weiterhin die Angebote im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der Nachfrage entsprechend fortentwickeln. Eindeutige Bedarfsaussagen zum Angebot der in ihren Leistungsangeboten sehr unterschiedlichen Altenwohnanlagen liegen nicht vor.

Bürgerschaftsdrucksachen – außer Senatsvorlagen – sind – gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier – zu beziehen bei: Druckerei Wartenberg & Söhne GmbH, Theodorstraße 41 w, 22761 Hamburg, Telefon 89 97 90 - 0


Drucksache 16/4571

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 16. Wahlperiode

3. a) Wie viele Wohnungen stehen gegenwärtig und seit wann in den Seniorenwohnanlagen der SAGA/GWG leer, und welche Gründe gibt es für den Leerstand? b) Wie viele Wohnungen stehen speziell in der Seniorenwohnanlage Sülldorf/Iserbrook aus welchen Gründen und seit wann leer? Bei der GWG und bei der SAGA stehen zur Zeit vier bzw. sechs Wohnungen in Seniorenwohnanlagen kurzfristig fluktuationsbedingt leer. Weiterhin stehen in der Seniorenwohnanlage Sülldorf/Iserbrook 39 Wohnungen wegen eines geplanten Abbruches leer. Davon eine Wohnung seit 1993, zwei Wohnungen seit 1995, 18 Wohnungen seit 1996, sieben Wohnungen seit 1997, sechs Wohnungen seit 1998 und fünf Wohnungen seit 1999.

4. Wie viele alten- und behindertengerechte Wohnungen zusätzlich zu den Seniorenwohnanlagen haben SAGA und GWG in ihrem Bestand? Außerhalb der Seniorenwohnanlagen gibt es bei der SAGA 464 alten- und behindertenfreundliche Wohnungen sowie 190 behindertengerechte Wohnungen. Die GWG hat zusätzlich zu den Seniorenwohnanlagen 149 altengerechte Wohnungen in ihrem Bestand sowie 29 behindertenfreundliche bzw. behinder tengerechte Wohnungen und zwei Behindertenwohnheime mit 77 Heimplätzen.

5. Wie viele Wohnungen sollen innerhalb der nächsten zehn Jahre im Bestand der SAGA und GWG zu alten- und behindertengerechten Wohnungen umgebaut werden? Siehe Antwort zu 2.

6. Wie viele Rentner sowie Pensionäre beziehen in Hamburg Wohngeld, differenziert nach Tabellen- und Pauschalwohngeld sowie nach Geschlecht? In Hamburg bezogen per 31. Dezember 1999 17 Pensionärshaushalte und 7903 Rentnerhaushalte Tabellenwohngeld (Quelle: Jahresstatistik Tabellenwohngeld 1999, Statistisches Landesamt). Entsprechende Angaben werden für das pauschalierte Wohngeld nicht erhoben. Eine Differenzierung nach dem Geschlecht ist in § 35 Wohngeldgesetz weder für das tabellarische noch für das pauschalierte Wohngeld statistisch vorgesehen.

7. Wie hoch ist der Anteil der Wohngeld beziehenden Rentnerinnen und Rentner sowie Pensionärinnen und Pensionäre gemessen an ihrer Gesamtzahl in Hamburg? Gemäß Mikrozensus 1999 des Statistischen Landesamtes gibt es in Hamburg 334 000 Haushalte, deren Bezugspersonen Rentner oder Pensionäre sind. In dieser Zahl sind auch Haushalte enthalten, deren Bezugspersonen z. B. Witwen- und Waisenrente beziehen und die nicht der Zielgruppe der Anfrage entsprechen; deshalb ist der Anteil der wohngeldbeziehenden Rentner oder Pensionäre nicht exakt ermittelbar.

8. Wie beabsichtigt der Senat sicherzustellen, daß auch künftig bedürftige Rentnerinnen und Rentner sowie Pensionärinnen und Pensionäre Wohngeld in ausreichendem Maße erhalten? Die angemessene Anpassung der Wohngeldleistungen an die Einkommens- und Mietenentwicklung obliegt dem Bundesgesetzgeber. Eine solche Anpassung wird aufgrund der gerade beschlossenen Neufassung des Wohngeldgesetzes vom 11. April 2000 zum 1. Januar 2001 in Kraft treten.

9. Wie wird sich nach Ansicht des Senates die Anzahl der auf öffentliche Unterstützung angewiesenen Senioren bis 2010 entwickeln, und welchen Einfluß hat diese Entwicklung auf die Schaffung von öffentlich gefördertem altengerechten Wohnraum? Nach der Bevölkerungsvorausschätzung des Basisdatenausschusses vom 2. Februar 2000 wird sich die Bevölkerung in der Altersgruppe 65 Jahre und älter im Zeitraum von 2000 bis 2010 von rund 286 000 auf rund 327 000 erhöhen. Grundsätzlich wird mit der zunehmenden Zahl Älterer auch die Zahl der zum Sozialhilfebezug Berechtigten zunehmen. Eine Zunahme der Nachfrage nach öffentlich gefördertem altengerechten Wohnraum steht damit in keinem unmittelbaren Zusammenhang. Bei insgesamt stagnierender Bevölkerung ist eine Bedarfsdeckung auch aus dem Bestand denkbar. Im übrigen werden im Rahmen der jährlichen Wohnungsbauprogramme in Hamburg auch in Zukunft öffentlich geförderte altengerechte Wohnungen erstellt.

10. Wie viele Wohnungen von hilfs- und pflegebedürftigen älteren Menschen in Privathaushalten sind alten- und pflegegerecht ausgestattet? a) In wie vielen Privathaushalten gibt es z. B. Treppenhilfen oder Aufzüge? Darüber liegen keine Statistiken vor. 2


Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 16. Wahlperiode

Drucksache 16/4571

10. b) Werden derartige Einbaumaßnahmen von der Stadt gefördert, bzw. ist eine Förderung beabsichtigt? 11. Welche direkten und indirekten finanziellen Hilfen bzw. steuerlichen Erleichterungen können ältere Menschen bei altersbedingten Wohnraumanpassungsmaßnahmen nutzen? (Bitte differenziert angeben.) Sind hier Änderungen vorgesehen? Fördermittel für den altengerechten Umbau von Wohnungen stehen jeweils als Zuschüsse aus Mitteln der WK zur Verfügung. Bauliche Maßnahmen zur Anpassung einer Wohnung können im Rahmen der geltenden „Förderungsgrundsätze über die Gewährung von Zuschüssen zur Schaffung rollstuhlgerechten, behinderten- und altengerechten Wohnraums“ gefördert werden. Die Zuschüsse für Umbau nach DIN 18025 Teil 2 können bis zu 500 DM je Quadratmeter Wohnfläche betragen, höchstens jedoch 32 000 DM je Wohnung, für den Umbau nach DIN 18025 Teil 1 bis zu 700 DM je Quadratmeter Wohnfläche, höchstens jedoch 45 000 DM je Wohnung. Es ist möglich, daß die Kosten für Ein- und Umbaumaßnahmen auch im Rahmen von § 75 BSHG übernommen werden können. Ältere pflegebedürftige Menschen können für Maßnahmen zur Verbesserung ihres individuellen Wohnumfeldes Zuschüsse von ihrer Pflegekasse bis zu einem Höchstbetrag von 5000 DM erhalten. Darüber hinausgehende Kosten werden im Einzelfall im Rahmen der Hilfe zur Pflege nach § 68 ff. BSHG übernommen. 12. Gibt es ähnliche Förderungsmöglichkeiten für den Umzug in Seniorenwohnanlagen? Förderungsmöglichkeiten für den Umzug in Seniorenwohnanlagen gibt es im Rahmen der geltenden Globalrichtlinie über die „Gewährung von Umzugsprämien zur Freimachung von großen unterbelegten öffentlich geförderten Mietwohnungen“. Wenn die eigenen Mittel nicht ausreichen, besteht die Möglichkeit, nach § 75 BSHG Mittel für einen Umzug zu beantragen. Damit kann auch der Umzug in eine Altenwohnanlage erleichtert werden. 13. Könnte das betreute Wohnen eine echte Alternative zum Wohnen im Heim für die Mehrzahl älterer Menschen sein? Betreutes Wohnen ist aus Sicht des Senats nicht als Alternative, sondern als Ergänzung zum Wohnen im Heim anzusehen. 14. Welche Maßnahmen beabsichtigt der Senat zu ergreifen, um betreutes Wohnen zu fördern? Im Rahmen des Wohnungsbauprogramms des Senats werden weiterhin Bauträger bei Bauvorhaben beraten und unterstützt, um betreutes Wohnen zu fördern. 15. a) Welche Betreuungsangebote gibt es in Seniorenwohnanlagen der SAGA/GWG? In den Seniorenwohnanlagen der SAGA/GWG werden individuelle Betreuungsleistungen durch die jeweiligen Träger angeboten. 15. b) Gibt es spezielle Betreuungsverträge zwischen Mietern bzw. Senioren und den städtischen Wohnungsbaugesellschaften? Wenn ja, mit welchem Inhalt, über welche Laufzeit, mit welchen Verpflichtungen und welchen Kündigungsmodalitäten? Es gibt keine speziellen Betreuungsverträge zwischen Mietern und der SAGA/GWG. 16. Wie wird von den öffentlichen Wohnungsgesellschaften sichergestellt, daß die in den Seniorenwohnanlagen lebenden Menschen über verschiedene Betreuungsangebote und Dienstleistungsträger informiert werden, damit sie eine ihren Wünschen und Bedürfnissen entsprechende Auswahl treffen können? Die in den Seniorenwohnanlagen lebenden Menschen werden regelmäßig durch Informationsveranstaltungen der jeweiligen Träger informiert. Darüber hinaus erfolgen Informationen durch Aushänge vor den Gemeinschaftsräumen der Wohnanlagen, durch Artikel im Mietermagazin „WIR“, durch spezielle Broschüren, aber auch durch das Internet. 17. Was gedenkt der Senat zur Verhinderung der zunehmenden Isolation und Vereinsamung älterer Menschen zu tun? Gibt es hierzu spezielle Konzepte? Wenn ja, welche? Es ist Ziel der Altenhilfe in Hamburg, den Bürgerinnen und Bürgern ein möglichst frei gestaltbares und menschenwürdiges Leben auch im Alter zu ermöglichen. Der Senat orientiert sich in seiner Konzeption der Altenhilfe vorrangig an den Lebenslagen, Bedürfnissen und Interessen der älteren Menschen und hat dementsprechend ein vielseitiges, bürgernahes Angebot an Maßnahmen und Hilfen geschaffen. Ziel ist die weitestmögliche Erhaltung und Förderung von sozialer, kultureller und politischer Teilhabe, von Integration und Aktivitäten, von Eigenständigkeit und Selbsthilfe im Alter. Die offene Altenhilfe bietet eine große Zahl an Freizeit-, Kommunikations- und Bildungsangeboten für ältere Menschen an. Hingewiesen sei in diesem Zusammenhang auf die Altentagesstätten und Altenkreise, die ältere Menschen vor der Einsamkeit bewahren, ihnen soziale Kontakte ermöglichen und sie geistig und körperlich aktivieren. Im Jahre 2000 erhalten diese Angebote einen finanziellen Zuschuß in Höhe von rund 4 300 000 DM. Der aktuell überarbeitete Ratgeber „Aktiv im Alter“ stellt das vielfältige Angebot an Hilfen und Unterstützungsmöglichkeiten in Hamburg umfassend dar. 3


Drucksache 16/4571

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 16. Wahlperiode

18. Ist dem Senat die Altersstruktur der SAGA/GWG-Mieter bekannt? Wenn ja: a) Gibt es spezielle Erhebungen, um die Altersstruktur zu ermitteln? b) Wie hoch ist der Anteil der über sechzigjährigen Mieter (bitte prozentual und in absoluten Zahlen angeben)? c) Welche Konsequenzen ergeben sich aus der Kenntnis der Altersstruktur für die Betreuung der einzelnen Anlagen? Nein. 19. Hat der Senat bereits Erfahrungen mit integrierten Wohnprojekten von Senioren und Jüngeren gemacht? Wenn ja, welche? Wenn nein, aus welchen Gründen wurde ein derartiges Projekt noch nicht umgesetzt? Im Rahmen des öffentlich geförderten Wohnungsbaus sind eine Reihe von generationsübergreifenden Wohnprojekten als gemeinschaftliche Wohn- und Lebensform für ältere und jüngere Menschen in Hamburg entstanden. In der Drucksache 15/5841 „Wohnen im Alter“ werden verschiedene Wohnprojekte dargestellt, die neue gemeinschaftliche Wohn- und Lebensformen erproben. Alle Projekte haben zum Ziel, verschiedenen Generationen ein Leben miteinander in nachbarschaftlicher Verbundenheit zu ermöglichen und damit unter anderem der Isolation und Vereinsamung im Alter vorzubeugen. 20. Welches Konzept liegt dem Projekt SAGA „Wohnen im Alter“ – Iserbrookweg – zugrunde, und seit wann läuft es? 21. Wie viele Wohnungen gehören zu diesem Konzept? In den Jahren 1991 bis 1997 wurden durch Modernisierung und teilweise Zusammenlegung bestehender Wohnungen in der Wohnanlage Sülldorf/Iserbrook 42 altengerechte Wohneinheiten geschaffen. Das Konzept sieht ergänzend zur seniorengerechten Ausstattung der Wohnungen die individuelle Inanspruchnahme von Hilfs- und Betreuungsangeboten eines Sozialträgers vor. Das Konzept für die neu zu erstellenden Wohnungen sieht ein sogenanntes Generationswohnen vor. Angestrebt wird hierbei eine Mischbelegung von älteren und jüngeren Mietern in zum Teil barrierefreien Wohnungen. 22. Wieviel Quadratmeter Wohnfläche haben diese Wohnungen jeweils? Die 42 Wohnungen haben insgesamt 1503,27 m2 Wohnfläche, davon zwei Ein-Zimmer-Wohnungen à 29,71 m2, elf Ein-Zimmer-Wohnungen mit 27,68 m2, 17 Ein-Zimmer-Wohnungen mit 27,33 m2, sechs Zwei-Zimmer-Wohnungen mit 58,09 m2, eine Zwei-Zimmer-Wohnung mit 53,92 m2 und fünf Zwei-Zimmer-Wohnungen mit 54,46 m2. 23. Wie ist der Stand der Modernisierung dieser Wohnanlage? Wie viele Wohnungen sollen noch modernisiert und instand gesetzt werden, und bis wann sollen diese Maßnahmen abgeschlossen sein? Die Modernisierungsmaßnahmen sind abgeschlossen. Die verbleibenden Wohneinheiten sollen abgerissen und durch Reihenhäuser und mehrgeschossige Bauten für Generationswohnen ersetzt werden. Ein genauer Fertigstellungstermin kann noch nicht genannt werden. 24. Welche Kosten sind bislang für die Gesamtsanierung entstanden? Die Kosten für die Gesamtsanierung der 42 Wohneinheiten betrugen ca. 5 160 000 DM. 25. Hat die SAGA öffentliche Zuschüsse für den seniorengerechten Umbau der Seniorenwohnanlage Sülldorf/Iserbrook erhalten? Wenn ja, von wem, in welcher Höhe und mit welcher Zweckbindung wurden Zuschüsse gewährt? Die SAGA hat 1302 TDM als öffentliches Baudarlehen und 136 TDM aus dem Sonderinstandsetzungsprogramm des Senates erhalten. Hieraus resultiert eine Belegungsbindung. 26. Ergeben sich daraus, daß das Projekt Sülldorf/Iserbrook nicht wie vorgesehen abgeschlossen wird, Konsequenzen für die Gewährung bzw. Rückzahlung öffentlicher Mittel? Nein. 27. Gibt es einen einheitlichen Mietpreis pro Quadratmeter in dieser Seniorenwohnanlage für die modernisierten Wohnungen? Wenn nein, welche Gründe liegen für die unterschiedlichen Mieten vor? Nein, aufgrund der unterschiedlichen Baumaßnahmen und der damit verbundenen differenzierten Förderung gibt es keinen einheitlichen Mietpreis pro Quadratmeter in dieser Seniorenwohnanlage. 4


Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 16. Wahlperiode

Drucksache 16/4571

28. Wie hoch ist die prozentuale Steigerung der Mieten in den letzten fünf Jahren in dieser Wohnanlage, und welche Gründe gibt es dafür? Für 34 Wohnungen betrug die prozentuale Steigerung der Netto-Kaltmiete in den letzten fünf Jahren 1 Prozent aufgrund der Anhebung der Instandsetzungspauschale ab dem 1. August 1996. Für acht zusammengelegte Wohnungen betrug die prozentuale Steigerung der Netto-Kaltmiete in den letzten fünf Jahren 9 Prozent aufgrund des stufenweisen Abbaues der Annuitätshilfe. 29. Gibt es neue Planungen oder Konzepte bei der SAGA, die diese Altenwohnanlage betreffen? Wenn ja, welche? Siehe Antwort zu 23. 30. Gibt es zur Zeit Rückzahlungen der SAGA wegen zu hoher Mietzahlungen bei der Anlage Sülldorf/Iserbrook? Wenn ja, aus welchen Gründen und kann ausgeschlossen werden, daß in anderen Anlagen ebenfalls zu hohe Mieten erhoben werden? Nein.

5