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Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr

Als pdf: 20/94 | Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr (Schriftliche Kleine Anfrage)


BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG 20. Wahlperiode

Drucksache

20/94
05.03.11

Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten Katharina Wolff und Klaus-Peter Hesse (CDU) vom 28.03.11 und

Antwort des Senats

Betr.:

Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr In seiner Regierungserklärung am 23. März 2011 hat der Erste Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg den barrierefreien Ausbau aller U-BahnHaltestellen bis zum Jahr 2020 angekündigt. Zusätzlich zu den vier im Umbau befindlichen Haltestellen sollen weitere 16 Haltestellen bis 2015 barrierefrei ausgebaut werden. Unter Berücksichtigung der Drs. 19/1975, 19/2088 und 19/5887 fragen wir den Senat:

Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Hamburger Verkehrsverbund GmbH (HVV), der Deutsche Bahn AG (DB), der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN), der Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein AG (VHH) und der Pinneberger Verkehrsgesellschaft mbH (PVG) wie folgt: 1. Erfolgen die Umbaumaßnahmen für die Barrierefreiheit an den Hamburger U- und S-Bahn-Haltestellen nach der Prioritätenempfehlung zum barrierefreien Umbau von Schnellbahnhaltestellen des HVV? a. Wenn ja, bitte diese Prioritätenempfehlung der Antwort als Anlage beifügen.

Ja, siehe Anlage. Im Übrigen können sich geringfügige Abweichungen von der „Prioritätenempfehlung zum barrierefreien Umbau von Schnellbahnhaltestellen in Hamburg“ aufgrund von neuen Erkenntnissen und Planungen infolge einer stärkeren Standardisierung ergeben. b. Entfällt. c. Welche Institutionen, Unternehmen und Interessenverbände sind an der Abstimmung der Prioritätenliste beteiligt? Wenn nein, nach welchen Prioritäten erfolgen die Umbau- und Ausbaumaßnahmen an den Hamburger U-Bahn-Haltestellen?

Der HVV, die HOCHBAHN, die DB Station&Service AG, die zuständige Behörde, die Senatskoordinatorin für die Gleichstellung der behinderten Menschen in der Freien und Hansestadt Hamburg und die Hamburger Landesarbeitsgemeinschaft für behinderte Menschen e.V. sind an der Abstimmung der Prioritätenliste beteiligt. Bei der gegenwärtigen Überarbeitung wird zusätzlich der Landes-Seniorenbeirat einbezogen. d. Wann und wie oft tagt dieses Gremium? Das Gremium tagt anlassbezogen. Die erste Prioritätenempfehlung erfolgte 1989. Seither fanden mehrere Fortschreibungen statt (1994, 2003, 2007). Eine weitere Fortschreibung ist vorgesehen.


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e.

Nach welchen Kriterien wird die Prioritätenliste erstellt?

Für die Auswahl der Haltestellen ist in erster Linie die verkehrliche Funktion der Haltestellen ausschlaggebend (Fahrgastaufkommen, Umsteigemöglichkeiten, Park-andride). Ferner wird der Abstand zur nächsten barrierefreien Haltestelle betrachtet. Darüber hinaus sind bauliche und finanzielle Restriktionen zu berücksichtigen, wie zum Beispiel Förderregelungen des Bundes sowie Abhängigkeiten von anderen Umbauoder Instandsetzungsmaßnahmen. 2. Wie sollen die bevorstehenden Aus- und Umbaumaßnahmen an den Hamburger U- und S-Bahn-Haltestellen finanziert werden? Für welche U- und S-Bahn-Haltestellen gibt es bereits Kostenkalkulationen? Bitte Benennung der Stationen und jeweiligen Kostenkalkulation. S-Bahn-Haltestellen: Die Finanzierung erfolgt grundsätzlich aus Eigenmitteln der DB im Rahmen des „Programms zur Steigerung der Haltestellenattraktivität“ (PSH), welches über die Stationspreise finanziert wird. Darüber hinaus baut die DB weitere Stationen mit Mitteln des Konjunkturprogramms der Bundesregierung aus: • PSH Maßnahmenkatalog: • • • • Planung finanziert: Hasselbrook, Jungfernstieg, Reeperbahn, Rothenburgsort, Königstraße, Kornweg, Tiefstack, Wellingsbüttel. Bau finanziert: Hammerbrook, Poppenbüttel, Wilhelmsburg, Blankenese, Harburg, Heimfeld, Landungsbrücken, Stadthausbrücke. Aktuell in der Bauausführung: Mittlerer Landweg, Veddel, Rübenkamp, Landwehr, Hochkamp, Ohlsdorf.

Konjunkturprogramm des Bundes: • Bauausführung 2011: Alte Wöhr, Friedrichsberg, Bahrenfeld. Start 3. Quartal 2011.

Konkrete Kostenangaben für den barrierefreien Ausbau hat die DB nicht mitgeteilt. U-Bahn-Haltestellen: Die Finanzierung erfolgt grundsätzlich aus Mitteln, über die Hamburg verfügen kann (Mittelzuweisungen des Bundes nach dem Regionalisierungsgesetz und dem Entflechtungsgesetz, aus der Stellplatzabgabe und originäre hamburgische Haushaltsmittel). Eine Kostenkalkulation liegt bislang nur für den barrierefreien Ausbau der Haltestelle Berliner Tor vor (Baubeginn: September 2011, Kosten: 1,75 Millionen Euro). Eine Förderzusage aus Haushaltsmitteln ist erteilt. 3. Wann konkret werden die U-Bahn-Haltestellen Hoheluftbrücke, Eppendorfer Baum, Klosterstern, Hallerstraße, Ochsenzoll, Langenhorn Nord, Klein Borstel barrierefrei ausgebaut sein? Bitte in chronologischer Reihenfolge nennen.

Die Fortschreibung der „Prioritätenempfehlung zum barrierefreien Umbau von Schnellbahnhaltestellen in Hamburg“ befindet sich derzeit in der Feinabstimmung. Daher kann für die genannten Haltestellen noch kein konkreter Umsetzungszeitplan genannt werden. Im Übrigen siehe Antwort zu 2. a. Wann werden die Um- und Ausbauarbeiten zu Barrierefreiheit am Bahnhof Ohlsdorf abgeschlossen sein?

Die U-Bahn-Haltestelle Ohlsdorf ist bereits barrierefrei ausgebaut, für den Bereich der S-Bahn soll die Fertigstellung in der 15. Kalenderwoche erfolgen.

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b.

Ist es geplant, wieder eine öffentliche barrierefreie Toilette am Bahnhof Ohlsdorf einzurichten? Wenn ja, wann soll diese in Betrieb genommen werden? Wenn nein, warum nicht?

Im Bahnhof Ohlsdorf ist die Erneuerung einer barrierefrei zugänglichen öffentlichen Toilette geplant. Derzeit finden hierzu Gespräche zwischen der zuständigen Behörde und der DB statt. Ein Zeitpunkt für die Umsetzung kann noch nicht genannt werden. 4. Welche Bushaltestellen im HVV werden bisher noch nicht von Barrierefreiheit verschaffenden Bussen (Niederflurbussen) bedient (bitte jeweils einzeln auflisten)?

Im gesamten HVV-Tarifgebiet gibt es über 10.000 Haltestellen, allein im Großbereich des HVV circa 6.000 Haltestellen. Die Anzahl der Busse beträgt circa 2.000. Die BusVerkehrsleistungen werden von insgesamt 26 Verkehrsunternehmen erbracht. Eine Aufstellung, in welchem Umfang Haltestellen ausschließlich von Niederflurbussen barrierefrei bedient werden, wird nicht geführt. Eine Einzelfallauswertung ist aufgrund des vorgenannten Umfangs des Haltestellennetzes und der Notwendigkeit einer Überprüfung jeder einzelnen Haltestelle vor Ort in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Im Übrigen ist Hamburg für den Großteil der Verkehrsleistungen im Hamburger Umland nicht Auftraggeber beziehungsweise Gesellschafter der Unternehmen und verfügt deshalb über keine detaillierten Kenntnisse dieser Verkehre. a. Wie viel Prozent der Busse der im HVV agierenden Verkehrsunternehmen können noch keine Barrierefreiheit gewährleisten (bitte prozentuale Auflistung jeweils nach einzelnen Verkehrsunternehmen im HVV)? Zu wann soll der Busbestand im HVV Barrierefreiheit gewährleisten (bitte Auflistung nach einzelnen Verkehrsunternehmen im HVV)?

b.

Die von den hamburgischen Verkehrsunternehmen (HOCHBAHN, VHH, PVG) eingesetzten Busse sind ausschließlich Niederflurbusse; für die im Umland eingesetzten Busse der dortigen Verkehrsunternehmen liegen der zuständigen Behörde keine Kenntnisse vor. Die Standards des HVV schreiben für den Großbereich des HVV-Gebiets den Einsatz von Niederflurbussen vor. Im Außenbereich sollen grundsätzlich auch Niederflurbusse eingesetzt werden; allerdings sind Ausnahmen für besondere Verkehre (zum Beispiel Schülerverkehre) aus Kapazitätsgründen zugelassen. Bei der vertraglichen Neuvergabe von Verkehrsleistungen wirkt der HVV auf die zuständigen Aufgabenträger ein, dass diese Vorgaben eingehalten werden. Der überwiegende Teil der eingesetzten Busse ist inzwischen niederflurig. Eine genaue Angabe über den Anteil der Niederflurbusse sowie eine allgemeine Zeitangabe für eine vollständige Barrierefreiheit der Busse im Gesamtbereich des HVV liegen der zuständigen Behörde aufgrund der unterschiedlichen Trägerschaft für den ÖPNV nicht vor.

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Anlage Fortschreibung der „Prioritätenempfehlung zum barrierefreien Umbau von Schnellbahnhaltestellen in Hamburg“ aus dem Februar 2003 - Stand 2007 Umsetzung S-Bahn Hammerbrook Harburg 2003 Landungsbrücken 2003 Poppenbüttel 2003 Rothenburgsort 2003 Veddel 2003 Bahrenfeld 2007 Hasselbrook 2003 Heimfeld 2003 Langenfelde 2007 Othmarschen 2003 Reeperbahn 2007 Stadthausbrücke 2003
2003

U-Bahn Berliner Tor 2003 Hauptbahnhof Nord 2003 Horner Rennbahn 2003 Kellinghusenstraße 2003 Volksdorf 2003 Wandsbek Gartenstadt 2003 Berne 2007 Hallerstraße 2007 Landungsbrücken 2003 Mundsburg 2003 Osterstraße 2003 Rathaus 2007 Stephansplatz 2003

Kurzfristig

Mittelfristig

(Die Reihenfolge der Haltestellen innerhalb der Gruppen richtet sich nach dem Alphabet und stellt keine Gewichtung dar!) 2003 Empfehlung aus dem Jahr 2003 2007 Empfehlung aus dem Jahr 2007

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