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Mögliche Veränderungen im Gesellschafterkreis der Flughafen Hamburg GmbH

Als pdf: 20/874 | Mögliche Veränderungen im Gesellschafterkreis der Flughafen Hamburg GmbH (Schriftliche Kleine Anfrage)


BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG 20. Wahlperiode

Drucksache

20/874
01.07.11

Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten Thilo Kleibauer und Klaus-Peter Hesse (CDU) vom 24.06.11 und

Antwort des Senats

Betr.:

Mögliche Veränderungen im Gesellschafterkreis der Flughafen Hamburg GmbH Im Jahr 2000 erfolgte die Teilprivatisierung der Flughafen Hamburg GmbH. Derzeit hält der HOCHTIEF-Konzern einen Minderheitsanteil von 49 Prozent. In einem Konsortialvertrag wurden unter den Gesellschaftern die Grundsätze der Zusammenarbeit sowie gemeinsame Zielsetzungen vereinbart. HOCHTIEF plant mittlerweile die Veräußerung der sogenannten Concessions-Sparte und des Flughafengeschäfts (HOCHTIEF AirPort). Zu HOCHTIEF AirPort gehören neben dem Anteil am Hamburger Airport auch Beteiligungen an Flughäfen in Athen, Budapest, Düsseldorf, Sydney und Tirana. Presseberichten zufolge sind die einzelnen Beteiligungen für mögliche Erwerber von unterschiedlichem strategischem Interesse. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Der CDU-geführte Senat hatte 2003 die Beteiligung an der Flughafen Hamburg GmbH in die Kategorie der „für die Infrastruktur der Stadt zwingend erforderlichen Unternehmen“ eingeordnet (siehe Drs. 17/3280). Teilt der derzeitige Senat diese Einschätzung? Verfügt die Freie und Hansestadt Hamburg beziehungsweise die HGV im Falle einer Veräußerung der Minderheitsanteile an der Flughafen Hamburg GmbH über Mitwirkungsmöglichkeiten beziehungsweise Widerspruchsrechte? Steht der Freien und Hansestadt Hamburg beziehungsweise der HGV im Falle einer Veräußerung der Minderheitsanteile an der Flughafen Hamburg GmbH ein Vorkaufsrecht zu?

Ja. 2.

Ja, im Konsortialvertrag sind hierzu Regelungen enthalten. Siehe Drs. 16/4581. 3.

Ja. Nach Informationen der zuständigen Behörden plant HOCHTIEF gegenwärtig nicht den Verkauf seiner Minderheitsanteile an der Flughafen Hamburg GmbH. Stattdessen soll offenbar die Flughafensparte im Paket veräußert werden. 4. Erwägen die Freie und Hansestadt Hamburg oder die HGV, im Zuge der wahrscheinlich anstehenden Veränderungen ihren Anteil an der Flughafen Hamburg GmbH zu erhöhen oder zu verringern?

Nein.


Drucksache 20/874

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode

5.

Unter welchen Bedingungen kann der bestehende Konsortialvertrag von einem der Gesellschafter der Flughafen Hamburg GmbH gekündigt werden?

Die Freie und Hansestadt Hamburg und die Hamburger Gesellschaft für Beteiligungsverwaltung mbH – HGV – haben mit ihren Vertragspartnern im Konsortialvertrag strenges Stillschweigen über die Vertragsinhalte vereinbart, sodass die Beantwortung der Frage eine Vertragsverletzung darstellen würde. Im Übrigen sieht der Senat aus grundsätzlichen Erwägungen sowie im Hinblick auf das überwiegende Interesse des Betroffenen (vergleiche § 13 Absatz 2 Satz 1 Nummer 8 des Hamburgischen Datenschutzgesetzes) davon ab, den Inhalt eines mit einer Privatperson geschlossenen Vertrages zu veröffentlichen. 6. Haben Vertreter der Freien und Hansestadt Hamburg beziehungsweise der HGV bereits direkt mit möglichen Interessenten für den Flughafenanteil gesprochen?

Nein.

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