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Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr auf Kosten der Stadtbahn

Als pdf: 20/449 | Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr auf Kosten der Stadtbahn (Schriftliche Kleine Anfrage)


BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG 20. Wahlperiode

Drucksache

20/449
17.05.11

Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten Klaus-Peter Hesse und Katharina Wolff (CDU) vom 09.05.11 und

Antwort des Senats

Betr.:

Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr auf Kosten der Stadtbahn? (II) Der Senat hat am 19. April 2011 auf Drs. 20/178 geantwortet. Aus diesen Antworten ergibt sich Anlass für weitere Nachfragen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage einer Stellungnahme der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) wie folgt: 1. Zur Antwort zu 1. Ist der Senat der Auffassung, dass er tatsächlich mit dieser Beantwortung seiner Informationspflicht gegenüber der Bürgerschaft gerecht geworden ist? Wenn ja, welche Konsequenzen bei der Beantwortung von Schriftlichen Kleinen Anfragen hat der Senat aus dem Urteil des Kollegen Petersen gegen den Senat gezogen? Ja. Der Senat beantwortet gestellte Fragen auf Basis der Rechtsprechung des Hamburgischen Verfassungsgerichts. 2. Zur Antwort zu 2. Zu wann rechnet der Senat mit der notwendigen haushaltsrechtlichen Absicherung der Finanzmittel? Der Senat wird die Mittel so zur Verfügung stellen, dass sich der barrierefreie Ausbau nicht verzögert. Ein genauer Zeitpunkt kann nicht genannt werden. 3. Zur Antwort zu 2. b). Bei der Verwendung von Haushaltsmitteln der Stadt muss die Bürgerschaft zustimmen. Werden dem zuständigen Unternehmen Haushaltsmittel (zum Beispiel in Form einer Zuwendung) zur Verfügung gestellt, die den Ausbau der Schnellbahnhaltestellen Hamburgs unterstützen sollen? Wenn ja, welche und wie erklärt der Senat seine Antwort? Bisher wurde der HOCHBAHN keine Zuwendung gewährt, eine solche ist aber grundsätzlich beabsichtigt. Die Frage 2. b) in der Drs. 20/178 bezog sich auf eine inhaltliche Abstimmung von Prioritäten, die keiner bürgerschaftlichen Befassung bedarf. 4. Zur Antwort zu 3. Stimmt uns der Senat zu, dass es mehrere baugleiche Stationen zu den priorisierten Stationen gibt?


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Wenn ja, werden diese jetzt vorgezogen? Nein. Es existieren lediglich Haltestellen mit ähnlichen technischen Rahmenbedingungen. Die Überarbeitung/Fortschreibung der Prioritätenempfehlung erfolgt derzeit beim Hamburger Verkehrsverbund (HVV) durch den Arbeitskreis „Barrierefreier ÖPNV in Hamburg“. 5. Zur Antwort zu 4. Stimmt uns der Senat zu, dass es der beabsichtigten einfacheren Fahrradmitnahme im HVV widerspricht, wenn Personenaufzüge zu klein für Fahrräder sind und auch sonst die Mitnahme erschwert wird? Wenn ja, warum wird dies bei der Planung nicht berücksichtigt? Wenn nein, wie wird der Senat dem Anspruch eines fahrradfreundlichen ÖPNV gerecht? Die Antwort zu Frage 4. der Drs. 20/178 bedeutet nicht, dass Aufzüge generell nicht für die Beförderung von Fahrrädern geeignet sind oder dass die Fahrradmitnahme durch den barrierefreien Haltestellenausbau anderweitig erschwert wird. Es handelt sich lediglich nicht um ein vorrangiges Kriterium im Rahmen des barrierefreien Haltestellenausbaus. 6. Zur Antwort zu 5. Wann werden die Prüfungen abgeschlossen sein? Hierzu ist eine Aussage erst nach Vorlage qualifizierter Antragsunterlagen der HOCHBAHN möglich. Ein Zeitpunkt hierzu kann noch nicht genannt werden. 7. Zur Antwort zu 6. Welche konkreten Finanzierungsquellen des Bundes gibt es neben den Konjunkturmitteln und wie könnten diese genutzt werden? Bundesmittel mit konkreten Verwendungsvorgaben stehen nach dem Regionalisierungsgesetz und dem Entflechtungsgesetz zur Verfügung (siehe Drs. 20/241). Die Verwendungsmöglichkeiten ergeben sich aus dem Gesetzestext. 8. Zur Antwort zu 7. Stimmt uns der Senat zu, dass ein in den letzten Jahren erstelltes Programm der HHA von der SPD als erster Erfolg verkauft wird, obwohl seitens des SPD-Senats kein Auftrag erteilt wurde? Wenn ja, wie erklärt sich der Senat dieses ungebührliche Verhalten? Wenn nein, welchen Verdienst hat die SPD an diesem Programm? Der Senat äußert sich nicht zu Angelegenheiten politischer Parteien. 9. Zur Antwort zu 7. Ist es mittlerweile Senatspolitik, mit groben Kostenschätzungen aufgrund von Erfahrungswerten mögliche barrierefreie Stationen anzukündigen? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum wurde diese Pressekonferenz so überstürzt einberufen? 10. Zur Antwort zu 9. Wie erklärt der Senat, dass sich die in der Öffentlichkeit benannten Stationen noch nicht einmal als definitiv umsetzbar darstellen? Die Pressekonferenz wurde von der HOCHBAHN veranstaltet, in der sie aus ihrer fachlichen Sicht einen ersten Realisierungsvorschlag als Basis für künftige Detailplanungen vorgestellt hat. Die fachliche Einschätzung der HOCHBAHN ist demnach nicht abschließend mit Senatspolitik gleichzusetzen und dieses war auch nicht Ziel der Pressekonferenz.
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11. Zur Antwort zu 10. Wann rechnet der Senat mit dem Senatsbeschluss zur „Beerdigung“ der Stadtbahn für Hamburg? Der Senat wird einen Beschluss zur Beendigung des Projektes „Stadtbahn“ voraussichtlich im Juni 2011 fassen. 12. Zur Antwort zu 11. Wie erklärt der Senat vor dem Hintergrund der für die Infrastruktur verantwortlichen Unternehmen die Kritik von Günter Elste an der Politik der letzten Jahre? Der Senat sieht davon ab, zu Äußerungen Dritter Stellung zu nehmen. 13. Zur Antwort zu 12. Welche konkreten Forderungen der HHA standen in den drei erwähnten Schreiben der Vorstände der HHA an die BSU? In den besagten Schreiben wurden jeweils die Dringlichkeit des barrierefreien Ausbaus der U-Bahn-Haltestellen und die Notwendigkeit der Finanzierung für eine beschleunigte Realisierung aufgezeigt.

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