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Umstrukturierung in der JVA Fuhlsbüttel („Santa Fu“)

Als pdf: 19/3416 | Umstrukturierung in der JVA Fuhlsbüttel („Santa Fu“) (Schriftliche Kleine Anfrage)


BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG 19. Wahlperiode

Drucksache

19/3416
03.07.09

Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Klaus-Peter Hesse (CDU) vom 25.06.09 und

Antwort des Senats

Betr.:

Umstrukturierung in der JVA Fuhlsbüttel („Santa Fu“) Die Fraktionen von CDU und GAL haben geplante Umstrukturierungen im Hamburger Strafvollzug vorgestellt. Bestehende Überkapazitäten sollen abgebaut und Einsparmöglichkeiten realisiert werden. Bei den Planungen sollen sowohl die Rückfälligkeit von Straftätern vermieden als auch der Schutz der Bevölkerung vor Straftätern gewährleistet werden. In der Justizvollzugsanstalt (JVA) Fuhlsbüttel soll zukünftig das Haus 1 so umgebaut werden, dass dort der offene Vollzug stattfinden kann. Die Maßnahme soll in drei Jahren abgeschlossen sein. Ein Abgeordneter der SPD versucht vor Ort, Ängste hinsichtlich des erweiterten offenen Vollzuges zu schüren und alternativ eine Bebauung eines Teils des Anstaltsgeländes zu erwirken. Dies vorausgeschickt, frage ich den Senat: 1. Welche Untersuchungen hat es in den letzten zwei Jahren von wem und wann zu zukünftigen Strukturen der Justizvollzugsanstalten in Hamburg mit welchem Ergebnis gegeben und in welchen dieser Untersuchungen wurde auf zu erwartende Probleme für durch direkt betroffene Stadtteile beim offenen Vollzug verwiesen?

In der Zeit von August 2008 bis März 2009 war eine behördenübergreifende Projektgruppe unter Beteiligung der Justizbehörde, der Senatskanzlei und der Finanzbehörde damit befasst, die Möglichkeiten einer Neustrukturierung des Hamburgischen Strafvollzuges durch Abbau der Überkapazitäten und Weiterentwicklung des offenen Vollzugs zu prüfen. Der Projektabschlussbericht stellt unterschiedliche Entwicklungsoptionen mit den jeweiligen baulichen, organisatorischen und finanziellen Auswirkungen für die betroffenen und die übrigen Anstalten dar. Der Bericht enthält keine Feststellungen zu Problemen, die wegen der Einrichtung einer offenen Vollzugseinrichtung in davon betroffenen Stadtteilen gegebenenfalls zu erwarten sein könnten. 2. Wie hat sich die Belegung in der JVA Fuhlsbüttel in den letzten zehn Jahren entwickelt und wie viele Strafgefangene mit welchem Strafhintergrund sind von hier bereits in den letzten zehn Jahren durch offenen Vollzug resozialisiert worden? 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 843 732 691 666 2009 bis 31.5. 641

Jahr

durchschnittliche 1.059 1.035 1.008 1.037 1.026 957 Belegung


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Verlegungen von Strafgefangenen in den offenen Vollzug und Kennzahlen über die Resozialisierung der aus dem offenen Vollzug entlassenen Strafgefangenen werden statistisch nicht erfasst. 3. Gibt es Untersuchungen, wie viele Häftlinge im offenen Vollzug in den letzten zehn Jahren in Hamburg wieder straffällig geworden sind? Wenn ja, kann bestätigt werden, dass es im direkten Umfeld der JVAs durch diesen Täterkreis nicht zu Straftaten gekommen ist? Untersuchungen, die sich mit der Zahl der in den letzten zehn Jahren im offenen Vollzug in Hamburg wieder straffällig gewordenen Gefangenen befassen, liegen nicht vor. Soweit der zuständigen Behörde bekannt, ist es im Laufe der letzten fünf Jahre lediglich einmal im Jahre 2003 zu einer Straftat im Umfeld der Justizvollzugsanstalt (JVA) für den offenen Vollzug gekommen. 4. Wie sind insgesamt die Rückfallquoten im offenen Vollzug? Rückfallquoten bei Entlassungen aus Anstalten oder Einrichtungen des offenen Vollzuges sind nicht bekannt. In den vorliegenden Rückfallstatistiken werden Rückfallquoten nach persönlichen Merkmalen, Sanktionsart oder Deliktgruppen erfasst, nicht aber nach der Vollzugsform, in der die Freiheitsstrafe zuletzt verbüßt wurde. 5. Wie viele und welche Straftaten sind in den letzten Jahren im Umfeld der JVA Fuhlsbüttel festgestellt worden, die von Häftlingen begangen wurden?

Die zur Beantwortung benötigten Daten werden nicht gesondert statistisch erfasst. Eine Einzelfallauszählung ist in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich. 6. Von wem wird zurzeit festgelegt, welche Strafgefangenen mit welchen Delikten für den offenen Vollzug infrage kommen? Wann soll von wem festgelegt werden, welche Häftlinge in Zukunft vom offenen Vollzug ausgenommen werden?

Über die Eignung eines Strafgefangenen für die Unterbringung im offenen Vollzug entscheidet in jedem Einzelfall die Leitung der Justizvollzugsanstalt (JVA), in der der Gefangene sich zum Zeitpunkt der Entscheidung aufhält, auf der Grundlage von § 11 Hamburgisches Strafvollzugsgesetz (HmbStVollzG). Dieses Verfahren gilt auch zukünftig. 7. Wird es auch noch in anderen Haftanstalten offenen Vollzug geben? Wenn ja, wo und in welchem Umfang? Bereits jetzt gibt es 21 Haftplätze des offenen Vollzuges für männliche Strafgefangene des Jugendvollzuges in der JVA Hahnöfersand. Über den zukünftigen Standort des offenen Vollzuges für Frauen ist noch nicht entschieden. 8. Wann plant die Justizbehörde eine umfangreiche Information der Öffentlichkeit zu den geplanten Maßnahmen, nachdem bisher nur die Fraktionen ihre Absichten erklärt haben? Wann wird sich der Senat mit dieser Thematik beschäftigen?

Die Justizbehörde wird den Senat nach Abschluss der gegenwärtig laufenden Prüfungen befassen. Der genaue Zeitpunkt steht noch nicht fest. Die Information der Öffentlichkeit ist danach beabsichtigt. 9. Welche Baumaßnahmen sind wann in der JVA Fuhlsbüttel geplant und wann soll der Betrieb des offenen Vollzuges aufgenommen werden?

10. Wie hoch werden die Kosten der Umbauten in der JVA Fuhlsbüttel voraussichtlich sein?

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11. Haben die geplanten Umstrukturierungen Auswirkungen auf die Mitarbeiter der JVA Fuhlsbüttel? Wenn ja, welche? Die Justizbehörde ist gegenwärtig unter anderem mit Prüfungen zum Umfang notwendiger Baumaßnahmen und zur Konkretisierung der damit verbundenen Kosten befasst. Im Anschluss hieran sind die Auswirkungen der in Aussicht genommenen Maßnahmen auf die Mitarbeiter der JVA Fuhlsbüttel zu prüfen. Die Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen. 12. Wie ist der aktuelle Sachstand bei der Übertragung der Dienstwohnungen an die SAGA GWG? Sind der Justizbehörde Probleme durch die Übertragung bekannt? Ist es richtig, dass systematischer Leerstand bei den ehemaligen Dienstwohnungen durch SAGA GWG betrieben wird und Wohnungen absichtlich nicht vermietet werden? Die Verwaltung der Dienstwohnungen im Bereich der Fuhlsbütteler Anstalten ist mit Ausnahme der Dienstwohngebäude, die sich in unmittelbarer Nähe der Anstaltsmauer befinden, zum 1. September 2008 auf die SAGA Siedlungs-Aktiengesellschaft Hamburg übertragen worden. Über die seither eingetretene Entwicklung und über den aktuellen Sachstand ist die Justizbehörde nicht informiert. Gegen die mit der Zuständigkeitsübertragung verbundenen Widerrufe der Dienstwohnungszuweisungen haben seinerzeit einige Dienstwohnungsinhaber Widerspruch eingelegt. Die Verfahren sind noch nicht abgeschlossen.

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