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Neuprogrammierung von Lichtzeichensignalanlagen (LSA)

Als pdf: 18/7798 | Neuprogrammierung von Lichtzeichensignalanlagen (LSA) (Schriftliche Kleine Anfrage)


BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG 18. Wahlperiode

Drucksache

18/7798
29. 01. 08

Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Klaus-Peter Hesse (CDU) vom 22.01.08 und

Antwort des Senats

Betr.:

Neuprogrammierung von Lichtzeichensignalanlagen (LSA) In den letzten Monaten sind die Beschwerden von Fußgängern und Radfahrern über unzureichend geschaltete Lichtzeichensignalanlagen (LSA) gestiegen. Insbesondere wird beklagt, dass an einzelnen Ampeln die Zeit für die Querung reduziert wurde und so gerade ältere und gehbehinderte Menschen Probleme bekommen haben. Zudem wird festgestellt, dass es sowohl hinsichtlich der Grünphasen parallel zur Hauptverkehrsstraßen wie auch bei der Anforderung von Grün bei der Querung von Hauptverkehrsstraßen zu einseitigen Benachteiligungen des nicht motorisierten Verkehrs kommt. Im Jahr 2006 hat der Senat mitgeteilt, dass eine parlamentarische Initiative der CDU (Drs 18/2691) dahingehend umgesetzt wird, dass an Fußgängerlichtsignalanlagen am Volksdorfer Damm/Schule Buckhorn und an der Budapester Straße/Paulinenstraße der Einsatz „Passiv-Infrarot-Detektoren“ vorbereitet werden. Die Inbetriebnahme war für 2006 vorgesehen. Die Erfahrungen mit der Anwendung dieser Detektoren sollten als Basis für die Entscheidung über den weitergehenden Einsatz dienen. Dies vorausgeschickt frage ich den Senat:

Der Einsatz moderner Verkehrssteuerungssysteme erfolgt mit dem Ziel, häufig überstaute Straßenzüge und Kreuzungsbereiche durch Mobilisierung von Netzreserven zu entlasten. Bei der Aktivierung von Netzreserven werden grundsätzlich die Bedürfnisse aller Verkehrsteilnehmer angemessen abgewogen. Es werden nur die Phasen geschaltet, die für den tatsächlichen Bedarf erforderlich sind. Wird eine entsprechende Phase nicht angefordert, kann die gewonnene Grünzeit zur verbesserten Abwicklung der Verkehre mit hohem Bedarf genutzt werden. Hierbei wird in der Regel den parallel zum motorisierten Verkehr geführten Fußgängern und Radfahrern gleichzeitig die Grünzeit freigegeben. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat der Fragen wie folgt: 1. Bei wie vielen LSA hat eine Umprogrammierung zulasten des nicht motorisierten Verkehrs stattgefunden (bitte Angabe des Standortes und Nennung der Konsequenz der Umprogrammierung)?

Umprogrammierungen „zulasten“ des nicht motorisierten Verkehrs werden in Hamburg nicht durchgeführt. Grundsätzlich werden alle Verkehrsteilnehmer bei einer verkehrsabhängigen Steuerung auf Anforderung berücksichtigt, um so die Grünzeiten bedarfsgerecht zu verteilen.


Drucksache 18/7798

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 18. Wahlperiode

2.

Wie sind die Erfahrungen mit den „Passiv-Infrarot-Detektoren“? Sind weitere LSA für den Einsatz in Planung?

Aufgrund der bisherigen positiven Erfahrungen ist beabsichtigt, zunächst zwei weitere Anlagen vor dem Hintergrund der Übertragbarkeit der Ergebnisse umzurüsten. 3. Ist es richtig, dass der nicht motorisierte Verkehr (Fußgänger, Radfahrer) in der Regel nicht länger als 90 Sekunden nach Anforderung an einer LSA eine Grünphase geschaltet bekommt? Wenn ja, an welchen LSA kann es längere Wartezeiten geben (bitte Benennung des Standorts), wenn nein, wie sind die Wartezeiten geregelt?

Grundsätzlich werden in Hamburg keine Umlaufzeiten größer 90 Sekunden geschaltet. Zu besonderen Anlässen, wie zum Beispiel bei Veranstaltungen in den Arenen und Staatsbesuchen oder aufgrund von Staus wird manuell seitens der Verkehrsleitzentrale in die Schaltung eingegriffen, so dass es zu längeren Wartezeiten kommen kann. 4. Wie ist der parallel zu Haupt- und Ausfallstraßen verlaufende nicht motorisierte Verkehr geschaltet (Bitte erläutern, ob er zum Beispiel gemeinsam mit dem Kfz-Verkehr geschaltet ist oder nicht. Welche Schaltung ist hier die Regel und welche die Ausnahme?)? Gibt es LSA, bei denen die Grünphase für den nicht motorisierten Verkehr in den letzten 4 Jahren verkürzt wurde? Wenn ja, an welchen LSA und wie wird gewährleistet, dass der nicht motorisierte Verkehr die Straße sicher queren kann?

Siehe Vorbemerkung. 5.

Im Rahmen permanent stattfindender Programmpflege der 1700 Lichtsignalanlagen werden die Phasen gegebenenfalls dem veränderten Bedarf angepasst. Die sichere Querung des nicht motorisierten Verkehrs an Knotenpunkten wird nicht durch die Länge von Grünzeiten bestimmt, sondern zum Beispiel durch Zwischenzeiten und Versatzzeiten, die nach wie vor immer eingehalten werden, so dass auch ältere Leute gefahrlos die Fahrbahn queren können. Im Übrigen werden die zur Beantwortung benötigten Daten nicht gesondert statistisch erfasst. Eine Einzelfallauszählung ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich. 6. Ist es richtig, dass es LSA-Kreuzungen gibt, bei denen der nicht motorisierte Verkehr trotz Anforderung einer Grünphase für die Querung der Hauptstraße einen Umlauf länger warten muss, weil ein aus einer Nebenstraße kommendes Kraftfahrzeug bereits einen Kontakt für eine Grünphase ausgelöst hat? Wenn ja, wie ist diese Benachteiligung von Fußgängern und Radfahrern zu rechtfertigen und an welchen Kreuzungen wurden de LSA entsprechend umprogrammiert? Systembedingt kann es vorkommen, dass wegen der Einhaltung der Zwischenzeiten und der Phasenübergänge bei verspäteten Anforderungen der Fußgänger, diese nicht mehr im selben Umlauf berücksichtigt werden können. Dadurch können sich im Einzelfall verlängerte Wartezeiten in einer Größenordnung von Sekunden ergeben. Im Übrigen werden die zur Beantwortung benötigten Daten nicht gesondert statistisch erfasst. Eine Einzelfallauszählung ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich.

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