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Ausweisung der Kaltenkirchener Heide zum FFH-Gebiet

Als pdf: 18/581 | Ausweisung der Kaltenkirchener Heide zum FFH-Gebiet (Schriftliche Kleine Anfrage)


BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG 18. Wahlperiode

Drucksache

18/581
13. 07. 04

Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten Klaus-Peter Hesse und Dr. Andreas Mattner (CDU) vom 06.07.04 und

Antwort des Senats

Betr.: Ausweisung der Kaltenkirchener Heide zum FFH-Gebiet Die Schleswig-Holsteinische Landesregierung hat am 29.06.2004 beschlossen, 640 von 840 Hektar der Kaltenkirchener Heide bei der EU als FloraFauna-Habitat (FFH)-Gebiet zu melden. Dies wird dazu führen, dass die Kosten für den Bau eines möglichen Großflughafens Kaltenkirchen steigen werden und die politische Durchsetzbarkeit erschwert wird. Zudem schwindet durch diese Anmeldung die Hoffnung der durch Fluglärm und Abgase stark belasteten Anrainer in Hamburg, Norderstedt und anderen Umlandgemeinden auf die langfristige Realisierung eines möglichen Großflughafens in Kaltenkirchen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Die Flughafen Hamburg GmbH (FHG) besitzt im Raum Kaltenkirchen Grundstücke in einer Größenordnung von rd. 2100 Hektar. Eine Option eines Flughafens in diesem Gebiet wird dadurch offen gehalten. Die Landesregierung Schleswig-Holstein hat am 29.06.2004 beschlossen, in diesem Gebiet rd. 180 Hektar in eine Liste mit Vorschlägen des Landes Schleswig-Holstein für die Unterschutzstellung als Flora-FaunaHabitat (FFH)-Gebiet aufzunehmen. Die Flughafen Hamburg GmbH hat der zuständigen Behörde eine fachgutachterliche Stellungnahme zum FFH-Gebietsvorschlag „Kaltenkirchener Heide“ zugeleitet. In dieser Stellungnahme wird die notwendige naturfachliche Eignung der in Frage stehenden Flächen verneint. Der Senat hat sich damit nicht befasst. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Ist dem Senat ein Gutachten im Auftrag des Hamburger Flughafens bekannt, das sich mit der Ausweisung der Kaltenkirchener Heide als FFHGebiet beschäftigt? Wenn ja, zu welchem konkreten Ergebnis kommt das Gutachten und wie bewertet es der Senat vor dem Hintergrund der stattgefundenen FFH-Ausweisung? Welche Auswirkungen in Bezug auf Verbandsklagen, Verzögerungen, Ausgleichsflächen, Kosten und Wirtschaftlichkeit hat die Entscheidung Schleswig-Holsteins?

2.

Siehe Vorbemerkung.


Drucksache 18/581

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 18. Wahlperiode

3.

Gedenkt die Flughafen Hamburg GmbH als Grundstückseigentümer des Gebiets der Kaltenkirchener Heide, gegen die Entscheidung der Landesregierung Schleswig-Holstein zu klagen? Wenn ja, wann und aus welchen Gründen? Wenn nein, warum nicht?

Nach Auskunft der FHG prüft diese, ob und welche Rechtsschutzmöglichkeiten für sie bestehen. 4. Hat es Gespräche zwischen der Schleswig-Holsteinischen Landesregierung und der Stadt Hamburg hinsichtlich der Ausweisung der Fläche als FFH-Gebiet gegeben? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?

Gegenüber dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Kiel, hat sich die zuständige Behörde am 07.06.2004 dafür eingesetzt, dass die Auswahl der in Rede stehenden Fläche unterbleibt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 5. Ist dem Hamburger Senat bekannt, inwieweit das Land SchleswigHolstein die durch die Ausweisung entstehenden höheren Kosten beim Bau eines Großflughafens übernehmen wird? Wenn ja, in welchem Ausmaß?

Zu hypothetischen Fragen äußert sich der Senat grundsätzlich nicht. 6. Welche Maßnahmen wird der Hamburger Senat ergreifen, um dem bürgerschaftlichen Ersuchen zum Bau eines Großflughafens (Drs. 18/428) nachzukommen?

Siehe Vorbemerkung.

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