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Jugendverschuldung

Als pdf: 17/3125 | Jugendverschuldung (Schriftliche Kleine Anfrage)


BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG 17. Wahlperiode

Drucksache

17/3125
05. 08. 03

Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Klaus-Peter Hesse (CDU) vom 25. 07. 03 und

Antwort des Senats

Betr.: Jugendverschuldung
Die zunehmende Konsumorientierung der Gesellschaft übt gerade auf junge Menschen einen erheblichen Druck aus. Um Ausgrenzungssituationen zu verhindern, sehen sich viele Jugendliche gezwungen, einen übertrieben aufwendigen Lebensstil zu führen, der in keinerlei Relation zu den ihnen zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln steht. Die Verschuldung beginnt dabei zumeist mit unbezahlbar hohen Telefonrechnungen, gefolgt von Bankverbindlichkeiten für Konsumausgaben. Letztere werden insbesondere durch Kreditkarten und den bargeldlosen Zahlungsverkehr ermöglicht. Presseberichten zufolge haben in Deutschland mehr als 850 000 junge Menschen Schulden. 250 000 Jugendliche zwischen 15 und 20 Jahren sind sogar überschuldet, d.h. zahlungsunfähig. Einer Studie des Instituts für Jugendforschung in München zufolge sind bereits 11 Prozent der Dreizehn- bis Siebzehnjährigen verschuldet. Diese Tatsache stellt die Jugendarbeit vor neue Herausforderungen. Der Senat hatte bereits im letzten Jahr eine erfolgreiche Kampagne zur Beratung von überschuldeten Jugendlichen in Hamburg gestartet. Bezug nehmend auf die Drucksachen 16/5154 und 16/5787 frage ich den Senat: 1. Welche Institutionen und Anlaufstellen stehen in Hamburg für überschuldete Jugendliche zur Verfügung? Wie sind sie von Jugendlichen frequentiert und wie arbeiten sie? Die sieben Schuldnerberatungsstellen der Bezirksämter sowie die sieben privaten Schuldnerberatungsstellen, die ebenfalls seit dem 1. Juli 2003 Schuldner- und Insolvenzberatung im Auftrag der Freien und Hansestadt Hamburg durchführen, stehen Erwachsenen wie Jugendlichen zur Verfügung. Sie geben Rat und Hilfe, z.B. in Fragen des Verbraucherinsolvenzverfahrens, bei Lohn- und Gehaltspfändung, bei der Ordnung individueller finanzieller Verhältnisse und Aufklärung über Risiken von Kreditgeschäften und Schulden. Die Altersstruktur der Ratsuchenden wird von den Beratungsstellen statistisch nicht erfasst. 2. Wie versucht der Senat, die Verschuldung Jugendlicher zu bekämpfen? Welche spezifischen Konzepte liegen den Maßnahmen des Senats zugrunde? Insbesondere von einer frühzeitigen ökonomischen Bildung der Jugendlichen wird eine präventive Wirkung erwartet. Deshalb trägt die zuständige Behörde dafür Sorge, dass diese Thematik im Unterricht der allgemein bildenden Schulen intensiv behandelt wird: In den ab dem Schuljahr 2003/2004 gültigen Rahmenplänen für die Sekundarstufe I werden ökonomische Inhalte auf den Ebenen „Marktwirtschaft“, „Individuum und private Haushalte“ und „Unternehmen“ verstärkt im Unterricht der gesellschaftswissenschaftlichen Fächer und im Fach Arbeitslehre ausgewiesen. Besonders im Inhaltsbereich „Private Haushalte im Wirtschaftsprozess“ stehen die Jugendlichen als wichtige Zielgruppe der Werbung und Faktor der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage im Mittelpunkt des Unterrichts. Die Analyse von Haushaltsbudgets, Verkaufsstrategien und Kaufentscheidungen soll zu rationalem Käuferverhalten befähigen. Dabei wird der Zusammenhang von Einkommen und Konsum, Sparen und Verschuldung besonders betont.

Bürgerschaftsdrucksachen – außer Senatsvorlagen – sind – gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier – zu beziehen bei: Druckerei Wartenberg & Söhne GmbH, Theodorstraße 41 w, 22761 Hamburg, Telefon 89 97 90 - 0


Drucksache 17/3125

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 17. Wahlperiode

An den Haupt-, Real- und Gesamtschulen werden zudem die Themen – – – – – – Konsumverhalten Jugendlicher, Einkauf im Internet, Kaufentscheidungen und anbieterunabhängige Informationen, Nutzung finanzieller Dienstleistungen, Haushaltsplanung, rechtliche Fragen zur Verschuldung

behandelt. Hamburg nimmt am Projekt „Finanzielle Allgemeinbildung als Mittel der Armutsprävention“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Soziales teil: Das Institut für Finanzdienstleistungen, das Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung sowie Lehrkräfte aus drei Schulen erarbeiten Unterrichtseinheiten zur produktiven Nutzung von Finanzdienstleistungen. Im September 2003 finden für die drei allgemein bildenden Schulformen Fortbildungsveranstaltungen des Zentrums Schule & Wirtschaft (ZSW) im Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung zum Thema „Stärkung der ökonomischen Bildung“ statt. Im ZSW besteht die Möglichkeit, nach Absprache Unterrichtsmaterial zum Thema Schuldenprävention einzusehen, auszuleihen bzw. sich zu speziellen Schwerpunkten Unterrichtsmaterial zusammenstellen zu lassen. 3. Der Senat der 16. Legislaturperiode hat gemäß Drucksache 16/5787 angekündigt, im Mitarbeiterkreis der Straßensozialarbeiter und der Jugendgerichtshilfe Befragungen zur Jugendverschuldung durchzuführen. Sind diese Befragungen durchgeführt worden? Wenn ja: Mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Die im ersten Halbjahr 2001 unter Fachkräften der Jugendhilfe durchgeführte schriftliche Umfrage erlaubt keine sichere Beurteilung des tatsächlichen Ausmaßes einer Schuldenproblematik bei Hamburger Jugendlichen. Sie kann wegen der eingeschränkten Zielgruppe und der Zufälligkeit beim Bekanntwerden der Informationen allenfalls grobe Eindrücke vermitteln. Danach stellten Straßensozialarbeiterinnen und Straßensozialarbeiter fest, dass ihnen in der Altersgruppe der Sechzehn- bis unter Achtzehnjährigen nur sehr wenige Jugendliche als verschuldet bekannt seien. Auch bei den Jungerwachsenen schien die Zahl der verschuldeten Personen gering. Aus den Häusern der Jugend wurden rund 150 Jugendliche mit Schulden zwischen 20 bis 500 DM angegeben. Von 85 Jugendlichen, die durch die Jugendgerichtshilfe Eimsbüttel betreut wurden, waren 50 mit Summen zwischen 500 und 2000 DM verschuldet. In Einzelfällen betrugen die Schulden ein Mehrfaches davon. Die Verschuldungen seien überwiegend beim HVV wegen „Schwarzfahrens“, beim Sozialamt, beim Arbeitsamt und im Zusammenhang mit Handy-Rechnungen entstanden. Auch aus den Häusern der Jugend wurden Handy-Rechnungen als ein wichtiger Schuldengrund genannt. Außerdem wurden Schulden infolge von Schadensersatzverpflichtungen bei Sachbeschädigungen und Prozesskosten benannt.

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