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Stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen und Tempo 60 kmh

Als pdf: 17/2310 | Stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen und Tempo 60 kmh (Schriftliche Kleine Anfrage)


BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG 17. Wahlperiode

Drucksache

17/2310
04. 03. 03

Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Klaus-Peter Hesse (CDU) vom 24. 02. 03 und

Antwort des Senats

Betr.: Stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen und Tempo 60 km/h
Der Senat hat bereits verschiedene Maßnahmen ergriffen, um den Verkehr in Hamburg fließender zu gestalten. Demnächst soll auf diversen Hauptverkehrsstraßen die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 60 km/h angehoben werden. Zudem ist geplant, stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen nur noch an Unfallschwerpunkten aufzustellen und die bestehenden Anlagen hinsichtlich ihrer Funktionalität und Notwendigkeit zu prüfen. Bezug nehmend auf die Drucksachen 16/3771 und 16/4330 frage ich den Senat: 1. Für welche Hauptverkehrsstraßen haben die Prüfungen der Straßenverkehrsbehörde ergeben, dass noch in diesem Jahr Tempo 60 km/h eingeführt werden kann? Die Straßenverkehrsbehörde hat nach eingehenden Prüfungen bisher die Anhebung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 60 km/h für die Straßenzüge Stein-Hardenberg-Straße–Bargteheider Straße–Meiendorfer Straße (B 75), Buxtehuder Straße–Stader Straße–Cuxhavener Straße (B 73) und Brombeerweg–Alte Landstraße angeordnet. Voraussetzung für die endgültige Umsetzung der Zulassung der höheren Geschwindigkeit ist jedoch auch die entsprechende Anpassung der Lichtzeichenanlagen. Diese wird für die B 75 nach der bisherigen Planung Ende März abgeschlossen sein; für die beiden anderen Straßenzüge kann sie voraussichtlich bis zum Ende diesen Jahres erfolgen. 2. Ist geplant, auf der gesamten B 433 Tempo 60 km/h einzuführen? Wenn ja, wie bewertet der Senat die Tatsache, dass sowohl die Alsterkrugchaussee als auch die Langenhorner Chaussee noch nicht vollständig vierspurig ausgebaut sind? Wenn nein, in welchen Bereichen soll Tempo 60 eingeführt werden? Nein. Die Planungen und Prüfungen beziehen sich auf den Bereich zwischen Deelböge und Sengelmannstraße mit jeweils zwei baulichen Fahrstreifen je Richtung. 3. Plant die Behörde für Inneres das Aufstellen weiterer stationärer Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen an Unfallschwerpunkten? Wenn ja, wo? Wenn nein, warum nicht? 4. Welche stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen wurden bereits abgebaut und welche weiteren Anlagen sollen zukunftsnah abgebaut werden? Bitte jeweils die Gründe und Kriterien für die Entscheidung angeben. Siehe hierzu zunächst Antwort des Senats zu 6. auf die Schriftliche Kleine Anfrage, Drucksache 17/1309. Vor dem Hintergrund rückläufiger Unfallzahlen im Wirkungsbereich der jeweiligen Anlagen wurden zusätzlich seither die Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen am Schleswiger Damm, an der Sülldorfer Landstraße und an der Bargteheider Straße abgebaut. Im Übrigen erfolgt die Überprüfung der Standorte stationärer Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen regelmäßig. Aussagen über den Ab- bzw. Aufbau weiterer Anlagen sind derzeit nicht möglich.

Bürgerschaftsdrucksachen – außer Senatsvorlagen – sind – gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier – zu beziehen bei: Druckerei Wartenberg & Söhne GmbH, Theodorstraße 41 w, 22761 Hamburg, Telefon 89 97 90 - 0


Drucksache 17/2310

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 17. Wahlperiode

5. Ist die stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlage an der Langenhorner Chaussee hinsichtlich ihrer Funktionalität und Notwendigkeit überprüft worden? Wenn ja, zu welchem Ergebnis ist der Senat gekommen und erwägt der Senat eine Versetzung bzw. einen Abbau? Wenn nein, warum nicht und wann ist eine Überprüfung geplant? Der Standort der Geschwindigkeitsüberwachungsanlage an der Langenhorner Chaussee wurde mehrfach überprüft, zuletzt im Dezember 2002. Die Auswertung der letzten Überprüfung ist noch nicht abgeschlossen.

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