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EU-Tabakwerbeverbot und dessen Auswirkungen auf

Als pdf: 17/2079 | EU-Tabakwerbeverbot und dessen Auswirkungen auf (Schriftliche Kleine Anfrage)


BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG 17. Wahlperiode

Drucksache

17/2079
24. 01. 03

Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Klaus-Peter Hesse (CDU) vom 16. 01. 03 und

Antwort des Senats

Betr.: EU-Tabakwerbeverbot und dessen Auswirkungen auf Hamburg
Die EU-Kommission hat beschlossen, dass Werbung für Tabakwaren bald nicht mehr zulässig sein wird. In Hamburg sind neben den Zigarettenfirmen Reemtsma und British American Tobacco auch viele Verlags- und andere Medienhäuser ansässig, die zu einem erheblichen Teil ihre Einnahmen durch Tabakwerbung generieren. Ich frage deshalb den Senat: 1. Wie beurteilt der Hamburger Senat diese EU-Maßnahme in wirtschaftlicher und in rechtlicher Hinsicht? Die zuständige Behörde bewertet den Vorschlag der EU-Kommission für das teilweise Verbot von Werbung und Sponsoring für Tabakerzeugnisse als den Versuch einer massiven und ungerechtfertigten Einflussnahme auf den Wettbewerb. Die Richtlinie zum Werbeverbot für Tabakerzeugnisse überschreitet die Kompetenzen der EU-Kommission. 2. Gibt es bereits konkrete Daten über Auswirkungen sowohl in der Tabakindustrie als auch im Medienbereich? Nein. 3. Gab es bereits Gespräche mit den betroffenen Branchen? Wenn ja, zu welchem Ergebnis haben diese geführt? Ja. Die zuständige Behörde steht mit den betroffenen Unternehmen der Tabakindustrie sowie der Verlags- und Medienbranche in einem konstruktiven Gedanken- und Informationsaustausch. Die betroffenen Branchen und die zuständige Behörde stimmen in der grundsätzlich ablehnenden Auffassung des Werbeverbots für Tabakerzeugnisse überein. Jeder Eingriff in die Werbefreiheit schädigt das System eines funktionierenden Wettbewerbs letztlich zulasten des Verbrauchers. 4. Hat sich der Hamburger Senat gegenüber der Bundesregierung gegen das Verbot der Tabakwerbung eingesetzt? a) Wenn ja, in welcher Form? b) Wenn nein, warum nicht? Ja. Bereits seit 1989 hat der Senat seine ablehnende Haltung gegen ein Werbeverbot für Tabakerzeugnisse stets deutlich gemacht und im Bundesrat entsprechend votiert. So fand zuletzt eine von Hamburg beantragte kritische Stellungnahme des Wirtschaftsausschusses des Bundesrates zu den Vorschlägen des EU-Rates zur Bekämpfung des Tabakkonsums, in der es auch um die Frage von Werbeverboten ging, im Beschluss des Bundesrates vom 27. September 2002 (Drucksache 637/02 [Beschluss]) ihren Niederschlag. Zu der jetzt beschlossenen Richtlinie hat der Präses der zuständigen Behörde dem zuständigen Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft die ablehnende Auffassung Hamburgs mitgeteilt und gebeten, wegen der Überschreitung von Kompetenzen durch die EU-Kommission, insbesondere aus Rechtsgründen Klage gegen das erweiterte Werbeverbot für Tabakerzeugnisse beim EuGH sach- und zeitgerecht einzureichen.

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