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Bebauung auf dem Gelände der Friedhofsgärtnerei in Klein Borstel (II)

Als pdf: 16/6533 | Bebauung auf dem Gelände der Friedhofsgärtnerei in Klein Borstel (II) (Schriftliche Kleine Anfrage)


BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG 16. Wahlperiode

Drucksache

16/6533
21. 08. 01

Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Klaus-Peter Hesse (CDU) vom 09. 08. 01 und

Antwort des Senats

Betr.: Bebauung auf dem Gelände der Friedhofsgärtnerei in Klein Borstel (II)
Am 17. Juli hat sich der Stadtentwicklungsausschuß im Bezirksamt Hamburg-Nord mit dem Bebauungsplan-Entwurf „Ohlsdorf 12“ beschäftigt. Ein wesentlicher Kritikpunkt waren die bisher unzureichend gelösten Verkehrsprobleme. Zudem machte die CDU-Bezirksfraktion noch einmal deutlich, daß die geplante Bebauung mit maximal 250 Wohneinheiten der Charakteristik von Klein Borstel nicht entspreche und deshalb höchstens 180 Wohneinheiten entstehen sollten. Ich frage den Senat: 1. Ist es richtig, daß der rotgrüne Senat mit Unterstützung der rotgrünen Mehrheit in der Bezirksversammlung Nord eine massive Bebauung mit 250 Wohneinheiten anstrebt? Wenn ja, wie bewertet der Senat die vorgebrachten Proteste der in Klein Borstel lebenden Bürgerinnen und Bürger, insbesondere gegen die geplante Anzahl der Wohneinheiten? Es wird eine Bebauung von ca. 250 Wohneinheiten angestrebt. Obwohl es ökologisch und städtebaulich richtig und seit langem anerkannte Stadtentwicklungspolitik ist, im Umkreis von Schnellbahnstationen Wohnungsbau zu verdichten, wurde bereits eine Absenkung der ursprünglich geplanten Wohnungszahl von 450 auf 250 Wohneinheiten aufgrund von Einwendungen der ansässigen Bürgerinnen und Bürger und seitens des Kleingartenvereins vorgenommen. 2. Hält der Senat es für sinnvoll, sich im Einvernehmen mit vielen Klein Borstelern und der CDU für eine maßvolle Bebauung einzusetzen? Die geplante Bebauung wird als maßvoll angesehen. 3. Hält der Senat den geplanten Geschoßwohnungsbau für sinnvoll, um abwanderungswillige Steuerzahler in Hamburg zu halten, oder besteht nicht vielmehr die Nachfrage nach Einzel-, Doppel- bzw. Reihenhäusern? Das Verhältnis von Reihen- und Doppelhäusern zu Geschoßwohnungsbau wurde während der Planung zugunsten der Reihen- und Doppelhäuser geändert. Zusammen mit Maisonnettewohnungen, Stadtvillen mit nur drei Wohneinheiten und möglichen anderen Formen des verdichteten Eigentumbaus (gestapelte Einfamilienwohnformen) ist das Konzept geeignet, abwanderungswillige Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in Hamburg zu halten. Die endgültige Mischung von Wohnformen für unterschiedliche Nutzergruppen wird erst im Rahmen von Bauträger-/Architektenwettbewerben nach der öffentlichen Auslegung festgelegt. 4. Ist geplant, ein Verkehrsgutachten zu erstellen, welches Aufschluß über die Problemlage gibt? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? Es liegt bereits eine Verkehrsuntersuchung vor, die zur Vorbereitung des Wettbewerbes im November 1998 erstellt wurde.

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5. Hält der Senat eine Bebauung mit ca. 180 Wohneinheiten im Hinblick auf die zu erwartenden Kosten finanziell für vertretbar? Nein. 6. Wie hoch sind die bisher angefallenen Kosten für die Planung? (Bitte aufschlüsseln nach einzelnen Kostenarten.) Für die Biotopkartierung und die Baumbewertung und die Erstellung von Baumbestandsplänen wurden ca. 35 000 DM, für den Wettbewerb einschließlich Überarbeitungsgutachten wurden ca. 323 000 DM aufgewendet. Die Erschließungsplanung ist noch nicht abgeschlossen (das Auftragsvolumen beträgt ca. 369 000 DM). 7. Wie hoch werden unter Berücksichtigung von Art und Maß nach derzeitigem Planungsstand die Gesamtkosten für die Stadt voraussichtlich sein? Die Höhe der Kosten für die Stadt ergeben sich im wesentlichen aus der Erschließung, Herstellung und Unterhaltung der öffentlichen Grünflächen einschließlich Oberflächenentwässerung und Infrastruktureinrichtungen. Der derzeitige Stand der Planung läßt eine Einschätzung der voraussichtlichen Kosten noch nicht zu. 8. Wie hoch werden die Einnahmen der Stadt, die der Senat durch den Verkauf erwartet, unter Berücksichtigung von Art und Maß der baulichen Nutzung nach derzeitigem Planungsstand, voraussichtlich sein? Die Höhe der Einnahmen aus dem Verkauf des Geländes richtet sich beim geplanten Geschoßwohnungsbau nach der zu schaffenden Wohnfläche, beim verdichteten Einfamilienhausbau nach der jeweiligen Grundstücksgröße. Der derzeitige Stand der Planung läßt eine Einschätzung der voraussichtlichen Einnahmen nicht zu. 9. Gibt es bereits Bauträger, die an der Bebauung des Geländes Interesse angemeldet haben? Wenn ja, wie viele und wann hat es die ersten Gespräche mit diesen Bauinteressenten gegeben? Wenn nein, wann gedenkt die Stadt Bauinteressenten zu finden? Für die Bebauung des Geländes haben sich bisher über 35 Bauträger beworben. Gespräche mit diesen Bauinteressenten sind angesichts des derzeitigen Planungsstandes noch nicht geführt worden, sondern sie werden im Rahmen der geplanten „Auswahlverfahren unter Bauträgern mit freischaffenden Architektinnen und Architekten zur Erlangung von Entwürfen und zugehörigen Festpreisangeboten für selbstgenutztes Wohneigentum“ stattfinden. 10. Gibt es bereits bei der Liegenschaft gezielt Bewerbungen von Eigenheimbewerbern für das Gelände der Anzuchtgärtnerei? Wenn ja, wie viele? Wenn nein, wie hoch ist die Zahl der bei der Liegenschaft verwalteten Interessenten, die für diesen Bereich in Frage kämen? Bewerbungen für städtische Einfamilienhausgrundstücke beschränken sich in aller Regel nicht auf eine bestimmte Belegenheit, sondern beziehen sich vielmehr auf Bezirksamtsbereiche oder das gesamte Stadtgebiet. Grundsätzlich kommen daher alle entsprechend vorgemerkten Bewerbungen als Nachfrager in Betracht. 11. Wie hoch wird der voraussichtliche Grundstückspreis pro Quadratmeter zu erwarten sein? Über den Kaufpreis pro Quadratmeter Grundstück kann erst zum Vergabezeitpunkt entschieden werden. 12. Wie soll gewährleistet werden, daß die Belastungen der Anwohnerinnen und Anwohner durch Bauverkehr möglichst gering gehalten werden? Es werden die für Bauverkehr üblichen Sicherheitsmaßnahmen und Maßnahmen zur weitestmöglichen Reduzierung von Beeinträchtigung der Anwohnerinnen und Anwohner vorgesehen. 13. Hält der Senat eine Bebauung mit weniger Wohneinheiten für sinnvoll, um schützenswerten Baumbestand zu erhalten? Der schützenswerte Baumbestand (z.B. Großbaumbestand, Knick) wird weitestgehend gemäß den Wettbewerbsvorgaben erhalten. 14. Welche Fachgutachten wurden im Vorfeld der Programmerarbeitung wann und mit welchem Ergebnis vergeben, und was haben sie gekostet? Siehe Antworten zu 4. und 6. 2


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15. Hält der Senat es für ausgeschlossen, daß die Fläche des Kleingartenvereins in eine zukünftige Bebauung mit einbezogen wird? Wenn ja, gedenkt der Senat den Status des Kleingartens im Flächennutzungsplan zu verändern? Wenn nein, unter welchen Bedingungen und wann kann sich der Senat eine Bebauung des Kleingartenvereins vorstellen? Zum jetzigen Zeitpunkt ist keine Einbeziehung der Kleingartenfläche geplant. Eine Änderung des Flächennutzungsplans ist für die Kleingartenfläche nicht vorgesehen. 16. Sind nach derzeitigem Planungsstand private Grundstücke von der Überbauung betroffen? Wenn ja, hat es bereits Gespräche mit den Eigentümern gegeben und mit welchem Ergebnis? Private Grundstücke sind von der Planung betroffen. Gespräche mit den Eigentümern führt der Bezirk und unterliegen im übrigen der Vertraulichkeit.

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