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Hamburger Verkehrsprojekte im ÖPNV 2000 bis 2004

Als pdf: 16/4939 | Hamburger Verkehrsprojekte im ÖPNV 2000 bis 2004 (Schriftliche Kleine Anfrage)


BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG 16. Wahlperiode

Drucksache

16/4939
24. 10. 00

Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Klaus-Peter Hesse (CDU) vom 13. 10. 00 und

Antwort des Senats

Betr.: Hamburger Verkehrsprojekte im ÖPNV 2000 bis 2004
Im Rahmen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) fördert der Bund Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden mit einem Finanzrahmen in Höhe von 3,28 Milliarden DM. Von den für Investitionen verfügbaren Mitteln entfallen 75,8 Prozent auf die alten und 24,2 Prozent auf die neuen Bundesländer. Je 80 Prozent der GVFGMittel werden den Ländern nach einem Schlüssel zugeteilt. 20 Prozent der Mittel bleiben einem besonderen Bundesprogramm vorbehalten, das der Bundesminister für Verkehr, Bau und Wohnungswesen aufgrund von Vorschlägen der Länder und im Benehmen mit ihnen aufstellt und jährlich fortschreibt. Aus dem Bundesprogramm können ÖPNV-Schienenverkehrswege in Verdichtungsräumen und den zugehörigen Randgebieten mit zuwendungsfähigen Kosten über 100 Millionen DM gefördert werden. Ich frage den Senat: 1. Welche Projekte wurden zum ÖPNV-Bundesprogramm 2000 bis 2004 von Hamburg angemeldet? Zum Bundesprogramm 2000 bis 2004 für die Vorhaben des ÖPNV wurden folgende Projekte angemeldet: – AKN, Hamburg-Eidelstedt–Landesgrenze(–Kaltenkirchen), – U-Bahn, Barmbek–Steilshoop–Bramfeld, vgl. auch Antwort zu 3. b). Außerdem ist von der Deutschen Bahn AG zum Teil „DB-Vorhaben“ des GVFG-Bundesprogramms das Projekt „S-Bahn Hamburg, Flughafenanbindung Fuhlsbüttel“ angemeldet worden. 2. Sollen weitere Projekte für dieses Programm nachträglich angemeldet werden? Wenn ja, welche und wann? Das ÖPNV-Bundesprogramm wird jährlich fortgeschrieben. Entsprechend dem jeweiligen Bearbeitungsstand würden anstehende Projekte für diese Fortschreibung gemeldet werden. 3. Welche der angemeldeten Projekte wurden endgültig (Kategorie „a“), welche vorläufig (Kategorie „b“) und welche bedingt (Kategorie „c“) in das Programm aufgenommen? Das Projekt „AKN“ wurde mit zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von 73,44 Millionen DM endgültig aufgenommen (Kategorie A); zuwendungsfähige Kosten in Höhe von 3,76 Millionen DM wurden bedingt aufgenommen (Kategorie C). Die Projekte „Flughafen-S-Bahn“ und „U-Bahn“ wurden bedingt aufgenommen (Kategorie C). In der Kategorie B (vorläufig aufgenommen) ist kein Hamburger Projekt enthalten. 3. a) Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, daß die in Kategorie „b“ aufgenommenen Projekte über das ÖPNV-Bundesprogramm tatsächlich finanziert werden? Entfällt.

Bürgerschaftsdrucksachen – außer Senatsvorlagen – sind – gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier – zu beziehen bei: Druckerei Wartenberg & Söhne GmbH, Theodorstraße 41 w, 22761 Hamburg, Telefon 89 97 90 - 0


Drucksache 16/4939

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 16. Wahlperiode

3. b) Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, daß die in Kategorie „c“ aufgenommenen Projekte über das ÖPNV-Bundesprogramm tatsächlich finanziert werden, und wodurch sind diese Projekte im einzelnen bedingt? Welche Bedingungen wurden bereits erfüllt? Welche Bedingungen müssen im einzelnen noch erfüllt werden? (Bitte für jedes Projekt einzeln auflisten.) Projekt „AKN“: Bei den in Kategorie C aufgenommenen zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von 3,76 Millionen DM besteht derzeit noch kein Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bauund Wohnungswesen über die endgültig anzuerkennende Kostenhöhe von einzelnen Maßnahmenteilen. Die zuständige Fachbehörde steht in Verhandlungen mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bauund Wohnungswesen. Projekt „Flughafen-S-Bahn“: Die Gespräche sind soweit gediehen, daß die förmliche Zustimmung zur Finanzierung durch den Bund in Kürze erwartet wird. Projekt „U-Bahn“: Hier besteht die Möglichkeit, daß das Projekt ggf. durch ein anderes Schienenverkehrsvorhaben (Stadtbahn) ersetzt wird. 4. Wie hoch ist voraussichtlich das Finanzierungsvolumen der einzelnen angemeldeten bzw. noch anzumeldenden Projekte? (Bitte getrennt nach Bundes- und Landesmitteln auflisten.) Das Finanzierungsvolumen beträgt voraussichtlich (in Millionen DM): Finanzierungsvolumen Projekt „AKN“ Projekt „U-Bahn“ Projekt „Flughafen-S-Bahn“ 129,00 420,00 441,00 Bundesmittel 46,32 228,00 221,00 Landesmittel 50,75 – 220,00

5. Zu wann sollen die angemeldeten bzw. noch anzumeldenden Projekte realisiert werden? Der Vorhabenträger, die AKN Eisenbahn AG, plant die Realisierung des Projektes „AKN“ im Zeitraum 2000 bis 2004. Die Durchführung des Projektes „Flughafen-S-Bahn“ ist in den Jahren 2000 bis 2005 vorgesehen. 6. Wodurch ist gewährleistet, daß die Projekte, die im Bundesprogramm als endgültig aufgenommen wurden, so zeitnah realisiert werden, daß die Finanzierung aus dem Programm gesicher t ist? Siehe Antwort zu 3. b). 7. Welche Vorarbeiten und Planungen wurden bei den einzelnen Projekten in Hamburg bereits geleistet, und wie hoch waren die bisher dafür jeweils aufgebrachten Kosten? Projekt „AKN“: Die Planung wurde aufgestellt, das Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Derzeit werden die Ausführungsplanung und die Ausschreibungsunterlagen zur Umsetzung der Gesamtmaßnahme erarbeitet. Die bisher aufgebrachten Kosten (einschließlich Grunderwerb) betragen 10,8 Millionen DM. Projekt „U-Bahn“: Es wurden Planungsarbeiten und eine vorläufige Kostenschätzung vorgenommen. Weitere Kosten sind nicht entstanden. Projekt „Flughafen-S-Bahn“: Die Planung wurde aufgestellt, das Planfeststellungsverfahren durchgeführ t. Im Bereich des Flughafens wurde ein Vorwegbauwerk realisiert. Die bisher aufgebrachten Kosten betragen rund 46 Millionen DM. 8. Welche ÖPNV-Verkehrsprojekte sind im Zeitraum 2000 bis 2004 geplant, bei denen auf eine Finanzierung aus dem Bundesprogramm gemäß § 6 Absatz 1 GVFG verzichtet wird? a) Wann sollen diese Projekte beginnen, welche Vorplanungen gibt es, und wie sollen sie insbesondere unter der Berücksichtigung des § 6 Absatz 2 GVFG finanziert werden? b) Wie hoch werden voraussichtlich die Kosten für die Finanzierung dieser Projekte sein? Im Zeitraum 2000 bis 2004 sind derzeit keine Projekte geplant, bei denen auf eine mögliche Finanzierung aus dem Bundesprogramm (§ 6 Absatz 1 GVFG) verzichtet wird. 9. Welche Projekte sind geplant, bei denen sowohl Mittel nach § 6 Absatz 1 GVFG als auch ergänzend Mittel nach § 6 Absatz 2 GVFG verwendet werden? Wie hoch werden voraussichtlich die jeweiligen Kosten für die Finanzierung dieser Projekte sein? Siehe Antwort zu 2.

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