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Seniorenwohnen in Hamburg

Als pdf: 16/4769 | Seniorenwohnen in Hamburg (Schriftliche Kleine Anfrage)


BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG 16. Wahlperiode

Drucksache

16/4769
22. 09. 00

Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Klaus-Peter Hesse (CDU) vom 13. 09. 00 und

Antwort des Senats

Betr.: Seniorenwohnen in Hamburg
Bezugnehmend auf die Große Anfrage Drucksache 16/4571 der CDU-Fraktion „Seniorenwohnen in Hamburg“ ergeben sich folgende Nachfragen. Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Stellungnahmen der SAGA und GWG wie folgt. 1. Wo befinden sich Seniorenwohnanlagen der GWG und der SAGA in Hamburg? Wie viele Plätze und Wohnungen sind dort jeweils vorhanden? (Bitte getrennt nach SAGA, GWG und Standor ten auflisten.) In der gegenüber der Antwort zu 1. der Großen Anfrage Drucksache 16/4571 aktualisierten Aufgliederung nach den Merkmalen Unternehmen, Standort, Wohnungen (WE) und Pflegeplätze (PP) gibt es die folgenden Seniorenwohnanlagen: Standor t SAGA Ebelingstraße Kirchdorf Sülldorf/Iserbrook Lenzweg Käkenkamp Tegelsbarg Jenfeld GWG* Groß Borstel, Schwartauer Straße Lohbrügge, Mendelstraße Lohbrügge, Leuschnerstraße Lohbrügge, Perelsstraße Lohbrügge, Häußlerstraße Ottensen, Behringstraße Maiendorf, Zellerstraße Bramfeld, Hohnerredder Mümmelmannsberg, Oskar-Schlemmer-Straße 53 82 19 32 63 145 286 193 84 55 111 112 43 105 122 WE PP

57 181

* Die in der Großen Anfrage Drucksache 16/4571 genannten Daten wurden aufgrund einer Prüfung for tgeschrieben. 2. Wie wird die in der Antwort zu 2. und 5. der Drucksache 16/4571 genannte Nachfrage nach Plätzen in Seniorenwohnanlagen bzw. nach Umbaumaßnahmen zu alten- und behindertengerechten Wohnungen im Bestand der SAGA und GWG ermittelt? Sie wird aufgrund von Mieternachfragen in den Geschäftsstellen, Mieterzufriedenheitsanalysen und Erfahrungen aus der Seniorenberatung ermittelt.

Bürgerschaftsdrucksachen – außer Senatsvorlagen – sind – gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier – zu beziehen bei: Druckerei Wartenberg & Söhne GmbH, Theodorstraße 41 w, 22761 Hamburg, Telefon 89 97 90 - 0


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3. Welche Kriterien müssen Mieterinnen und Mieter erfüllen, um die Wohnungsangebote der Seniorenwohnanlagen der SAGA und GWG in Anspruch nehmen zu können? a) Erfüllen gegenwärtig sämtliche Mieterinnen und Mieter der Seniorenwohnanlagen der SAGA und GWG diese Kriterien? Wenn nein: Wie viele Mieterinnen und Mieter erfüllen die Kriterien aus jeweils welchen Gründen nicht? Mieterinnen und Mieter der Seniorenwohnanlagen von SAGA und GWG müssen grundsätzlich ein Mindestalter von 60 Jahren erreicht haben. Darüber hinaus sind bei beiden Gesellschaften für Wohnungen – je nach Förderung der Wohnanlage – Wohnberechtigungsscheine nach § 5 Wohnungsbindungsgesetz erforderlich. Bei Anmietung werden die o. g. Kriterien grundsätzlich beachtet, Ausnahmen hiervon gibt es in begründeten Einzelfällen. 5. Aus welchen besonderen Renten- bzw. Pensionsar ten setzen sich die in Punkt 7 der Drucksache 16/4571 genannten 334 000 Haushalte zusammen? Die in der Drucksache 16/4571 genannten 334 000 Haushalte beziehen öffentliche oder private Renten und Pensionen. Eine weitere Differenzierung – jeweils nach Renten- bzw. Pensionsar t – wird im Rahmen des jährlichen Mikrozensus nicht vorgenommen. 6. In welcher Höhe wurden für die Jahre 1995 bis 2000 Mittel für Wohngeld ausgegeben? (Bitte einzeln nach Bundes- und Landesmitteln und nach Jahren auflisten.) Wohngeldausgaben und -einnahmen 1995 bis 2000 (in Millionen DM) Ergebnis 1995 Einnahmen vom Bund* Ausgaben FHH 131,5 225,6 1996 130,8 247,7 1997 164,5 272,8 1998 164,7 289,2 1999 147,2 263,5 Ansatz 2000 168,0 300,0

* Bei den Einnahmen handelt es sich um den systembedingt zeitverzögert abgerufenen Bundesanteil von 50 Prozent zuzüglich der Pauschalbeträge von 18 Millionen DM gemäß § 34 (2) Wohngeldgesetz (WoGG). 7. Welche Auswirkungen wird die Neufassung des Wohngeldgesetzes vom 1. April 2000, die am 1. Januar 2001 in Kraft tritt, auf den Hamburger Haushalt haben? Wie hoch wird der Anteil des Bundeslandes Hamburg für das Wohngeld im Jahre 2001 voraussichtlich sein? Im Haushaltsplan-Entwurf 2001 beläuft sich der Ansatz für den Titel 6100.681.86 – Wohngeld – auf 280 Millionen DM, die Zuweisungen des Bundes für Wohngeld (6100.231.02) sind durch den fünfzigprozentigen Anteil des Bundes an den Aufwendungen für Wohngeld nach § 34 (1) des Wohngeldgesetzes mit 140 Millionen DM veranschlagt. 8. Wie hoch waren in den letzten fünf Jahren die veranschlagten Mittel für die Erstellung altenund behindertengerechter Wohnungen im Rahmen der jährlichen Wohnungsbauprogramme, und wie hoch waren die tatsächlichen Ausgaben? Alten- und behindertengerechte Wohnungen werden in öffentlich geförderten Bauvorhaben realisiert. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln der jeweiligen Wohnungsbauprogramme und wird nicht gesondert erfaßt. 9. Wie viele Anträge auf Zuschüsse zum altengerechten Umbau privater Haushalte hat es in den letzten fünf Jahren im Rahmen der in Punkt 11 der Drucksache 16/4571 genannten Förderungsgrundsätze gegeben, und wie viele Genehmigungen wurden erteilt? (Bitte getrennt nach DIN 18025 Teil 1 und Teil 2 auflisten.) Von 1996 bis 5. September 2000 sind 98 Anträge auf Gewährung von Zuschüssen zur Schaffung rollstuhlgerechten, behinderten- und altengerechten Wohnraums nach den Förderungsgrundsätzen geprüft und genehmigt worden. Eine Differenzierung nach den Planungsgrundlagen DIN 18025 Teil 1 und Teil 2 sowie den abgelehnten bzw. zurückgezogenen Anträgen ist mangels statistischer Untergliederung nicht möglich. 10. Wie viele Anträge auf Zuschüsse zum altengerechten Umbau privater Haushalte hat es in den letzten fünf Jahren nach §§ 75, 68 ff. BSHG gegeben, und wie viele Genehmigungen wurden erteilt? (Bitte getrennt nach den in Punkt 11 der Drucksache 16/4571 genannten Förderungsmöglichkeiten nach §§ 75 und 68 ff. BSHG auflisten.) Gesamtdaten über die Leistungen nach § 75 BSHG liegen für die Jahre 1998 und 1999 vor. 1998 haben in Hamburg 40 Personen Leistungen in Höhe von rund 83 000 DM für Erhaltungs- und Verbesserungsmaßnahmen in der eigenen Wohnung erhalten. 1999 sind für 41 Personen derartige Maßnahmen in Höhe von rund 90 000 DM bewilligt worden. Hinsichtlich der Leistungen an ältere pflegebedürftige Menschen für Maßnahmen zur Verbesserung ihres individuellen Wohnumfeldes nach § 68 ff. BSHG liegen keine statistischen Daten vor. 2


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11. In welcher konkreten Form werden Bauträger bei Bauvorhaben beraten und unterstützt, um betreutes Wohnen zu fördern? In Beratungs- und Abstimmungsgesprächen in den zuständigen Behörden und der Wohnungsbaukreditanstalt über geplante Bauvorhaben werden Bauträger frühzeitig darauf hingewiesen, informiert und unterstützt.

12. Wie oft werden die in den Seniorenwohnanlagen der öffentlichen Wohnungsgesellschaft lebenden Menschen durch Informationsveranstaltungen von Dienstleistungsträgern über Betreuungsangebote informiert? In der Seniorenwohnanlage Kirchdorf findet viermal wöchentlich eine Sprechstunde mit Informationen über Betreuungsangebote statt. In der Seniorenwohnanlage Tegelsbarg gibt es eine tägliche Sprechstunde sowie zusätzlich einmal wöchentlich eine Informationsveranstaltung. In der Seniorenwohnanlage Jenfeld findet täglich eine Sprechstunde statt. Im übrigen werden über individuelle Beratungsleistungen von Dienstleistungsträgern keine Statistiken geführ t.

13. Welche speziellen Broschüren (vgl. Punkt 16 der genannten Anfrage) gibt es? Bei SAGA und GWG gibt es folgende spezielle Broschüren: – „Unsere Senioren-Wohnanlagen“ (SAGA) – Dokumentation Nummer 5 „Unsere Senioren, Wohnen im Alter bei der SAGA“ – „Senioren“ (GWG).

14. Wie sieht das in Punkt 17 der Drucksache 16/4571 genannte vielseitige, bürgernahe Angebot an Maßnahmen und Hilfen konkret aus? Die offene Altenhilfe in Hamburg bietet vielfältige kommunikations- und aktivitätsfördernde Angebote für ältere Menschen an. Als zentraler Bestandteil der offenen Freizeitangebote haben sich in Hamburg die Altentagesstätten bewähr t, die überwiegend von den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege betreut werden. Altentagesstätten sind wohnortbezogene Einrichtungen innerhalb kleinerer Einzugsbereiche, die den älteren Bürgerinnen und Bürgern als regelmäßig offenstehende, zwanglose Treffpunkte dienen. Neben diesen 92 Altentagesstätten gibt es in Hamburg rund 300 Altenkreise, die von den Verbänden der Freien Wohlfahr tspflege oder vom Seniorenbüro Hamburg e.V. angeboten werden. Bei den Altenkreisen handelt es sich um verhältnismäßig festgefügte ehrenamtlich geleitete Gruppen, die in der Regel einmal wöchentlich zusammenkommen. Des weiteren werden Beratungs- und Informationsstellen, Einrichtungen in den Gebieten der sozialen Stadtteilentwicklung, Bildungsangebote sowie Institutionen, die Selbsthilfe und ehrenamtliche Aktivitäten fördern, der älteren Bevölkerung angeboten. Beispielhaft wird in diesem Zusammenhang auf die Beratungs-, Informations- und Kontaktstelle I.K.A.R.U.S. oder das Seniorenbildungswerk Hamburg e.V. mit seinen speziell für ältere Menschen ausgerichteten Bildungs- und Lernangeboten hingewiesen. Die durch die Freie und Hansestadt Hamburg geförderten Einrichtungen und Angebote sind den jeweiligen Haushaltserläuterungen zum Kapitel 4680 zu entnehmen.

15. Welche Möglichkeiten gibt es, um die Altersstruktur der SAGA- und GWG-Mieterinnen und Mieter zu ermitteln? Soweit die anonymisierte Ermittlung der Altersstruktur der Mieterinnen und Mieter aus dem Melderegister mit einem öffentlichen Interesse begründet werden kann, ist sie nach dem Hamburgischen Meldegesetz möglich.

16. Welche konkreten Erfahrungen wurden mit integrierten Wohnprojekten von Senioren und Jüngeren gemacht, und wie hoch war die jährliche Bezuschussung dieser Projekte? Die Erfahrungen einzelner Projekte sind in der Presse und in diversen Fachzeitschriften dargestellt worden. Eine vergleichende wissenschaftliche Untersuchung liegt nicht vor. Wie bereits in der Antwort zu 19. der Großen Anfrage Drucksache 16/4571 dargelegt, sind zahlreiche Wohnprojekte von Senioren und Jüngeren im Rahmen des öffentlich geförderten Wohnungsbaus entstanden. Hier gelten die jahrgangsspezifischen Förderungsgrundsätze des Wohnungsbauprogramms des Senats. Die Förderung im Wohnungsbauprogramm erfolgt überwiegend durch zinsverbilligte Darlehen. In neueren Förderungsjahrgängen erfolgt auch eine Kombination von zinsgünstigen Darlehen mit einkommensbezogenen Aufwendungszuschüssen. Die Höhe der einkommensbezogenen Aufwendungszuschüsse und die jeweiligen Einkommensspannen ergibt sich jahrgangs- und förderwegabhängig aus den Förderungsgrundsätzen der WK (Merkblätter I und II). Seit 1992 wird durch die zuständige Behörde das Wohnmodell der Grauen Panther in Verbindung mit dem Treffpunkt St. Georg finanziell unterstützt. 2000 erhält der Träger einen Personalkostenzuschuß von 79 000 DM. 3


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17. Wie war die ursprüngliche Konzeption für das Projekt „Wohnen im Alter“ der SAGA-Seniorenwohnanlage Iserbrook? a) Weshalb galt dieses Projekt damals als besonders zukunftsweisend? Neben der Darstellung neuer Wohnformen betonte das Projekt auch die sozialen Aspekte des Wohnens. Es gab Vorschläge für betreutes Wohnen, ambulante und stationäre Pflege in einem neu zu erstellenden Pflegeheim und die Errichtung von Gemeinschafts- und Gruppenräumen. 17. b) Wurde das Projekt in Broschüren des Bundesministeriums vorgestellt und als besonders förderungswürdig dargestellt? Wenn ja: Wann und in welcher Broschüre? In der Schriftenreihe des Bundesbauministeriums: Forschungsvorhaben des experimentellen Wohnungs- und Städtebaus „Wohnen im Alter – zu Hause im Wohnquartier“ wurde das Projekt Iserbrooker Weg 1995 vorgestellt. 17. c) Wurden Gutachten bezüglich dieses Projektes im Vorwege erstellt? Wenn ja: Wann, welche, was haben sie jeweils ergeben, und wie hoch waren die Kosten dafür im einzelnen? Nein. 17. d) Aus welchen Gründen wird dieses Projekt nicht vollendet und durch Generationswohnen ersetzt? e) Wann und von wem wurde der Abriß einiger Wohneinheiten beschlossen? Die Vorschläge wurden aus Kostengründen und aufgrund einer veränderten Bedarfseinschätzung für das Quartier nicht realisiert. 1998 wurde durch die SAGA beschlossen, Neubauplanungen unter Berücksichtigung der bisherigen Erfahrungen zu entwickeln. Im angrenzenden Wohnbereich mit vielen kleinen Wohnungen ziehen Jungerwachsene von ihren Eltern for t, weil sie keinen eigenen Wohnraum für ihre Familien finden. Hier soll die Möglichkeit geschaffen werden, daß junge Familien im Nahbereich ihrer Eltern verbleiben können und Senioren damit weiterhin in das Familienleben eingebunden werden können. 18. Sind für das Projekt Iserbrook direkte oder indirekte Zuschüsse des Bundes verwendet worden? Wenn ja: In welcher Höhe und wofür im einzelnen? Insgesamt wurden Bundesmittel in Höhe von 294 024,35 DM für die Maßnahme „Ältere Menschen und ihr Wohnquartier, Fallstudie Hamburg-Iserbrook“ ausgezahlt, davon an die SAGA zur Finanzierung der forschungsbedingten Ausgaben des Projektes insgesamt 130 049,08 DM und an zwei Berater 163 975,27 DM für die Begleitforschung. 19. Wurden bzw. werden die Bewohner der Seniorenwohnanlage Iserbrook in die Neuplanungen einbezogen? Wenn ja: In welcher konkreten Form? Wenn nein: Warum nicht? Eine dort gebildete Mieterinteressengemeinschaft wurde und wird fortlaufend über die Planungsabsichten informiert, Grundrisse für die geplanten neuen Wohneinheiten wurden vorgestellt und erläutert. 20. Warum ergeben sich aus der Nichtvollendung des ursprünglichen Projektes Iserbrook keine Konsequenzen für die Gewährung bzw. Rückzahlung öffentlicher Mittel (vgl. Punkt 26 der Drucksache 16/4571)? Die SAGA hat jeweils nur für die konkreten Baumaßnahmen öffentliche Zuschüsse erhalten.

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