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Bauwagenplätze in Hamburg

Als pdf: 16/3599 | Bauwagenplätze in Hamburg (Schriftliche Kleine Anfrage)


BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT H A M B U R G 16. Wahlperiode

Drucksache

16/3599
2 1. 12 . 99

Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Klaus-Peter Hesse (CDU) vom 13. 1 2. 9 9 und

Antwort des Senats

Betr.: Bauwagenplätze in Hamburg
Es gibt in Hamburg diverse Bauwagenplätze, die zum Teil illegal sind oder bei denen befristete Verträge mit der Verwaltung bestehen. Nach dem mit rotgrüner Mehrheit verabschiedeten Wohnwagengesetz sind für einen Bauwagenplatz bestimmte Anforderungen wie Wasser-, Abwasser- und Stromanschlüsse vorgeschrieben. Häufig gibt es bei den bestehenden Plätzen Beschwerden der Anwohner hinsichtlich der hygienischen Zustände und des nachbarschaftlichen Verhaltens der Bauwagenbewohner. Auch die Anforderungen nach dem Hamburger Wohnwagengesetz sind nicht überall erfüllt. Dies vorausgeschickt, frage ich den Senat: 1. Wie viele als Wohnraum genutzte Bauwagen, Wohnwagen oder ähnliche mobile Wohnunterkünfte gibt es zur Zeit in Hamburg, und auf wie viele Standorte sind diese aufgeteilt? (Bitte Standorte benennen und Anzahl nach Standorten aufschlüsseln.) 2. Wie viele Menschen leben nach Schätzung des Senats zur Zeit in Hamburg in Bauwagen u. ä., und wie viele davon sind offiziell gemeldet? Die Antworten ergeben sich, soweit sie in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit von den zuständigen Bezirksämtern ermittelt werden konnten, aus der in der Anlage beigefügten Übersicht. 3. Welche der bestehenden Bauwagenplätze sind nach Ansicht des Senats legal und welche illegal? a) Nach welchen Kriterien wird der Status beurteilt? b) Welche Plätze sollen in Zukunft legalisiert werden, und wann soll dies geschehen? Eine Zulassung nach den Bestimmungen des Hamburgischen Wohnwagengesetzes besteht für den Übergangsplatz Elligersweg/Langenfort. Die zuständigen Bezirksämter überlegen zur Zeit, welche der vorhandenen Plätze als Wohnwagenplätze zugelassen werden können. 4. Bestehen Verträge mit Bauwagenbewohnern? Wenn ja: a) Mit wem sind diese Verträge abgeschlossen (Träger, Vereine, Verbände, Einzelpersonen)? b) Für welche Dauer sind die Verträge jeweils abgeschlossen? c ) Enthalten die Verträge Vereinbarungen bezüglich der Miete oder der Pacht für die Nutzung? d) Wie hoch sind die Ausgaben für die Bauwagenplätze, und wie hoch sind die Einnahmen, die aufgrund der Verträge erzielt werden? (Bitte nach Plätzen aufschlüsseln.) Siehe Antwort zu 1. und 2.

Bürgerschaftsdrucksachen – außer Senatsvorlagen – sind – gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier – zu beziehen bei: Druckerei Wartenberg & Söhne GmbH, Theodorstraße 4 w, 22761 Hamburg, Telefon 8 97 90 -0 1 9


Drucksache 16/3599

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 16. Wahlperiode

5. Wie hoch waren die Kosten des Bauwagenplatzes in Barmbek-Nord (am Elligersweg), und in welcher Höhe und wofür fallen weitere Kosten an? Die Maßnahme ist noch nicht abgerechnet. Die geschätzten Kosten für die Herrichtung des Übergangsplatzes betragen einschließlich des Honorars der Planungsdienststelle ca. 280 000 DM. 6. Werden die Bewohner des Bauwagenplatzes in Barmbek-Nord an den Kosten beteiligt? Wenn ja: a) In welcher Höhe ist eine Beteiligung pro Person geplant? Nein. 6. b) Wie viele Bauwagenbewohner erhalten staatliche Unterstützung in Form von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld, und wie soll deren Beteiligung an den Kosten der Bauwagenplätze finanziert werden? Über die Mietzahlungen des Vereins hinaus werden von den Bewohnern keine Entgelte erhoben. 7. Wie gedenkt der Senat die angespannte Situation zwischen Anwohnern und Bauwagenbewohnern am Elligersweg zu entschärfen? Die örtliche Polizei hat durch deeskalierende Gespräche von Präsenzkräften und Bürgernahen Beamten des zuständigen Polizeikommissariats mit Anwohnerinnen und Anwohnern sowie Bewohnerinnen und Bewohnern der Bauwagen zur Entspannung des nachbarschaftlichen Verhältnisses beigetragen. Aus Sicht der Polizei hat sich die Situation mittlerweile normalisiert. Daher wurden die polizeilichen Maßnahmen auf die für den Stadtteil übliche Präsenz im Rahmen des Streifendienstes reduziert. 8. Ist geplant, weitere Plätze dieser Art in Hamburg zu errichten? Wenn ja: a) Wo sollen die Plätze errichtet werden? b) Wann ist die Errichtung geplant? Siehe Antwort zu 3. 9. Ist nach Ansicht des Senats der Parkplatz Braun am Volksparkstadion ein geeigneter Standort für die Unterbringung von Bauwagen und deren Bewohnern? a) Wenn ja, wie begründet der Senat diese Auffassung? b) Wenn nein, was spricht dagegen? Nein. Der Parkplatz Braun ist als Parkplatz inklusive Nebenfläche für das Volksparkstadion an den Hamburger Sportverein vermietet. Eine Nutzung des neben dem Parkplatz Braun gelegenen Durchreiseplatzes für Roma und Sinti als Übergangsplatz würde dessen Zweckbestimmung widersprechen.

Anlage

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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 16. Wahlperiode

Drucksache 16/3599 Anlage zur Antwort des Senats

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