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Kinder und Jugenddelinquenz (III)

Als pdf: 16/2288 | Kinder und Jugenddelinquenz (III) (Schriftliche Kleine Anfrage)


BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG 16. Wahlperiode

Drucksache

16/2288
09. 04. 99

Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Klaus-Peter Hesse (CDU) vom 29. 03. 99 und

Antwort des Senats

Betr.: Kinder- und Jugenddelinquenz (III)
Seit einiger Zeit liegen in Hamburg bzw. in den anderen Bundesländern Daten zur Kriminalitätsentwicklung für 1998 vor. Ich frage den Senat: 1. Welche Entwicklung ist in 1998 feststellbar hinsichtlich der a) Kinder- und Jugendkriminalität? (Bitte Beantwortung der Fragen wie folgt: a: analog Drucksache 16/1462, Frage 1; b: analog Drucksache 16/1462, Frage 2 a bis c, analog Drucksache 16/1256, Frage 1 a bis e und analog Drucksache 16/957, Frage 1 a und b; c und d: Drucksache 16/458, Fragen 1 bis 5, analog Drucksache 16/991, Anlage 2, Seite 11, analog Drucksache 16/687, I Frage 2 a, 3 a bis b und 9; e: analog Drucksache 16/957. Sofern Daten von 1998 noch nicht vorliegen, bitte Angabe der aktuell vorliegenden Fragen.)
Die Gestaltung der nachstehenden Tabellen orientiert sich an den in der Drucksache 16/1462 genannten Deliktsbereichen. Die Angaben entstammen der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) für Hamburg 1997 und 1998. Nach einer bundeseinheitlichen Richtlinie wird ein Tatverdächtiger innerhalb eines Erfassungsjahres nur einmal gezählt, unabhängig davon, wie oft er als Tatverdächtiger bekannt wurde (sogenannte Echttäterzählung). Im Zusammenhang mit einer systemtechnischen Umstellung der Erfassung der PKS-Zahlen während des Jahres 1998 kam es zu Fehlern bei der Echttäterzählung; die Angaben zu den Tatverdächtigen des Jahres 1998 sind deshalb mit denen der Vorjahre nur begrenzt vergleichbar. Das gilt insbesondere bezüglich der Differenzenbildung und der Zu- bzw. Abnahme in Prozent.

Bürgerschaftsdrucksachen – außer Senatsvorlagen – sind – gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier – zu beziehen bei: Druckerei Wartenberg & Söhne GmbH, Theodorstraße 41 w, 22761 Hamburg, Telefon 89 97 90 - 0


Drucksache 16/2288

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 16. Wahlperiode

Tatverdächtige für die Jahre 1997/1998 (wesentliche Deliktsgruppen) Kinder bis unter 14 Jahren
Kinder bis unter 14 Jahren Straftaten-(gruppen) Straftaten insgesamt Straftaten gegen das Leben Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung Roheitsdelikte darunter: Raub insgesamt darunter: darunter: Handtaschenraub darunter: darunter: sonstiger Straßenraub Diebstahl insgesamt darunter: Diebstahl von Kraftwagen darunter: Diebstahl aus Kfz darunter: Diebstahl von Fahrrädern darunter: Ladendiebstahl insgesamt darunter: darunter: einfacher Ladendiebstahl darunter: Wohnungseinbruch (ohne Lauben) Vermögens- und Fälschungsdelikte darunter: Leistungserschleichung Sonstige Straftaten gemäß StGB Strafrechtliche Nebengesetze darunter: Rauschgiftdelikte 1997 4528 0 16 519 223 5 160 3264 18 42 50 2748 2740 35 174 106 542 159 107 1998 4498 1 6 615 252 4 191 3214 28 45 79 2667 2630 57 204 135 561 165 97 Zu-/Abnahme absolut –30 1 –10 96 29 –1 31 –50 10 3 29 –81 –110 22 30 29 19 6 –10 –62,5 18,5 13,0 –20,0 19,4 –1,5 55,6 7,1 58,0 –2,9 –4,0 62,9 17,2 27,4 3,5 3,8 –9,3 in Prozent –0,7

Tatverdächtige für die Jahre 1997/1998 (wesentliche Deliktsgruppen) Jugendliche 14 bis unter 18 Jahren
Jugendliche 14 bis unter 18 Jahren Straftaten-(gruppen) Straftaten insgesamt Straftaten gegen das Leben Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung Roheitsdelikte darunter: Raub insgesamt darunter: darunter: Handtaschenraub darunter: darunter: sonstiger Straßenraub Diebstahl insgesamt darunter: Diebstahl von Kraftwagen darunter: Diebstahl aus Kfz darunter: Diebstahl von Fahrrädern darunter: Ladendiebstahl insgesamt darunter: darunter: einfacher Ladendiebstahl darunter: Wohnungseinbruch (ohne Lauben) Vermögens- und Fälschungsdelikte darunter: Leistungserschleichung Sonstige Straftaten gemäß StGB Strafrechtliche Nebengesetze darunter: Rauschgiftdelikte 1997 9437 6 44 1802 833 48 572 4341 250 239 175 3037 2988 95 2028 1432 1502 1849 1176 1998 10 760 11 89 1 917 791 29 564 4 777 223 382 231 3 138 3 066 97 2 397 1 715 1 602 2 309 1 470 Zu-/Abnahme absolut 1323 5 45 115 –42 –19 –8 436 –27 143 56 101 78 2 369 283 100 460 294 in Prozent 14,0 83,3 102,3 6,4 –5,0 –39,6 –1,4 10,0 –10,8 59,8 32,0 3,3 2,6 2,1 18,2 19,8 6,7 24,9 25,0

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Drucksache 16/2288

Tatverdächtige für die Jahre 1997/1998 (wesentliche Deliktsgruppen) Heranwachsende 18 bis unter 21 Jahren
Heranwachsende 18 bis unter 21 Jahren Straftaten-(gruppen) Straftaten insgesamt Straftaten gegen das Leben Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung Roheitsdelikte darunter: Raub insgesamt darunter: darunter: Handtaschenraub darunter: darunter: sonstiger Straßenraub Diebstahl insgesamt darunter: Diebstahl von Kraftwagen darunter: Diebstahl aus Kfz darunter: Diebstahl von Fahrrädern darunter: Ladendiebstahl insgesamt darunter: darunter: einfacher Ladendiebstahl darunter: Wohnungseinbruch (ohne Lauben) Vermögens- und Fälschungsdelikte darunter: Leistungserschleichung Sonstige Straftaten gemäß StGB Strafrechtliche Nebengesetze darunter: Rauschgiftdelikte 1997 7415 10 63 1352 467 20 271 2737 233 271 101 1700 1655 88 2440 1716 1270 2001 1195 1998 8931 10 61 1309 378 12 223 2929 201 274 113 1736 1672 77 3324 2228 1266 2341 1271 Zu-/Abnahme absolut 1516 0 –2 –43 –89 –8 –48 192 –32 3 12 36 17 –11 884 512 –4 340 76 in Prozent 20,4 0,0 –3,2 –3,2 –19,1 –40,0 –17,7 7,0 –13,7 1,1 11,9 2,1 1,0 –12,5 36,2 29,8 –0,3 17,0 6,4

Tatverdächtige für die Jahre 1997/1998 (wesentliche Deliktsgruppen) bis unter 21 Jahren zusammen
bis unter 21 Jahren zusammen Straftaten-(gruppen) Straftaten insgesamt Straftaten gegen das Leben Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung Roheitsdelikte darunter: Raub insgesamt darunter: darunter: Handtaschenraub darunter: darunter: sonstiger Straßenraub Diebstahl insgesamt darunter: Diebstahl von Kraftwagen darunter: Diebstahl aus Kfz darunter: Diebstahl von Fahrrädern darunter: Ladendiebstahl insgesamt darunter: darunter: einfacher Ladendiebstahl darunter: Wohnungseinbruch (ohne Lauben) Vermögens- und Fälschungsdelikte darunter: Leistungserschleichung Sonstige Straftaten gemäß StGB Strafrechtliche Nebengesetze darunter: Rauschgiftdelikte 1997 21 380 16 123 3 673 1 523 73 1 003 10 342 501 552 326 7 485 7 383 218 4 642 3 254 3 314 4 009 2 478 1998 24 189 22 156 3 841 1 421 45 978 10 920 452 701 423 7 541 7 368 231 5 925 4 078 3 429 4 815 2 838 Zu-/Abnahme absolut 2809 6 33 168 –102 –28 –25 578 –49 149 97 56 –15 13 1283 824 115 806 360 in Prozent 13,1 37,5 26,8 4,6 –6,7 –38,4 –2,5 5,6 –9,8 27,0 29,8 0,7 –0,2 6,0 27,6 25,3 3,5 20,1 14,5

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1. b) Intensivtäter?
Zu unterscheiden ist zwischen Intensiv- und Mehrfachtätern. Als unter einundzwanzigjährige Intensivtäter, d. h. entsprechend der polizeilichen Definition Personen, die in den letzten zwölf Monaten wiederholt an Raubstraftaten, schwerem Diebstahl oder gewerbsmäßiger Hehlerei beteiligt waren, waren im März 1999 bei der Polizei 161 Personen registriert. Eine Aussage zu Art und Anzahl der von diesem Personenkreis begangenen Straftaten wäre nur aufgrund einer gesonderten Aktenauswertung möglich. Dies ist in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht leistbar. Mehrfachtäter, d. h. unter einundzwanzigjährige Personen, die innerhalb eines Kalenderjahres mindestens zweimal als Tatverdächtige registriert und an mehr als fünf Taten beteiligt waren, waren 1998 901 Tatverdächtige (= 3,7 Prozent der Tatverdächtigen dieser Altersgruppe). Ihnen sind 8895 Fälle (= 24 Prozent der bei dieser Altersgruppe registrierten Fälle) zuzuordnen. Im übrigen wird auf die Antwort zu 1. a) sowie auf die Drucksachen 16/957, 16/1256 und 16/1462 verwiesen.

1. c) verhängten Strafen? d) eingestellten Verfahren?
Die Anzahl der Jugendlichen und Heranwachsenden, die in Untersuchungshaft aufgenommen wurden, hat sich wie folgt entwickelt: Jugendliche männlich 1996 1997 1998 277 275 238 weiblich 06 16 08 Summe 283 291 246 Heranwachsende männlich 384 390 313 weiblich 16 17 20 Summe 400 407 333 Gesamt 683 698 579

Im Jahre 1998 sind in den Jugendabteilungen der Staatsanwaltschaft insgesamt 30 038 Verfahren neu eingetragen. Hierin sind auch die in den allgemeinen Jugendabteilungen anfallenden Jugendschutzsachen und die Verfahren des Sonderdezernats „Sexualdelikte“ enthalten. Hingegen sind die Verfahren der Sonderabteilung, die ebenfalls Jugendstrafsachen bearbeiten (insbesondere Betäubungsmittelkriminalität und Verstöße gegen das Ausländergesetz), in dieser Zahl nicht eingeschlossen. Eine gesonder te Statistik über die Jugendsachen wird in diesen Abteilungen nicht geführt.

1. e) im Bereich Langenhorn?
Bezüglich der in der Drucksache 16/957 genannten Jugendgruppierung in Langenhorn ist eine Beruhigung der Lage festzustellen. Die Personen leben weiterhin im Raum Langenhorn. Sie sind seit Ende August 1998 mit einer Ausnahme polizeilich nicht mehr in Erscheinung getreten; ein Mitglied dieser Gruppierung steht im Verdacht, in der dritten Märzwoche eine Straftat (Verdacht des Hausfriedensbruchs und der Körperverletzung) begangen zu haben. Die Ermittlungen in dieser Sache dauern an. Zur Beantwortung des Fragenkatalogs, der sich aus dem impliziten Verweis auf die Fragen 6 und 7 der Drucksache 16/957 ergibt, wären die Durchsicht einer Vielzahl von Unterlagen sowie umfangreiche Aktenauswer tungen erforderlich, die in der Kürze der für die Beantwortung der Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich ist. Im übrigen ist der Sachstand unverändert.

2. In wie vielen Fällen wurden 1997 bzw. 1998 bei Verfahrenseinstellungen (z. B. § 45 Absatz 1 JGG) persönliche Ermahnungsgespräche durchgeführt und in wie vielen Fällen nur Formschreiben verwendet?
Da eine Statistik darüber nicht geführt wird, wäre zur Beantwortung die Auswertung aller Vorgänge erforderlich, die in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich ist.

3. Wie stellt sich der Vergleich bezüglich der Fragen 1 und 2 gegenüber den anderen Bundesländern bzw. dem Bundesdurchschnitt dar?
Die Polizeiliche Kriminalstatistik für das Bundesgebiet liegt noch nicht vor. Zur Beantwortung der Frage sind Informationen aus allen anderen Bundesländern erforderlich. Diese können in der für die Beantwor tung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht beschafft werden.

4. a) Inwieweit werden in Hamburg nunmehr Jugendliche in den Jugendarrest zwangsweise vorgeführ t (Drucksache 16/144)?
Siehe zunächst Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drucksache 16/144, dort zu 1. Die Vollstreckungsleiter der Jugendarrestanstalt gehen zur Sicherstellung der Vollstreckung des Jugendarrestes wie folgt vor: – Durch enges Zusammenwirken zwischen erkennendem Jugendrichter und dem Vollstreckungsleiter der Jugendarrestanstalt wird eine schnellstmögliche Vollstreckung des Arrestes nach Urteil oder Beschluß gewährleistet. 4


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Drucksache 16/2288

– Der bzw. die Jugendliche wird durch den Vollstreckungsleiter mit Zustellungsurkunde und mit formlosem Brief zum Arrestantritt geladen. Durch die Zusendung des formlosen Briefs soll sichergestellt werden, daß der bzw. die Jugendliche von der Ladung auch Kenntnis erhält, wenn er/sie bei einer Zustellung durch Niederlegung die Ladung nicht abholt. – Die Jugendgerichtshilfe erhält Kenntnis von der Ladung, damit sie mit dem Jugendlichen Kontakt aufnehmen kann. – Wenn der bzw. die Jugendliche am Tag des Arrestantritts nicht in der Arrestanstalt erscheint, versucht der Vollstreckungsleiter, telefonisch mit ihm/ihr Verbindung aufzunehmen. – Ist der bzw. die Jugendliche nicht erreichbar, wird er bzw. sie noch einmal durch den Vollstreckungsleiter angeschrieben. – Gleichzeitig nimmt der Vollstreckungsleiter Kontakt mit der zuständigen Jugendgerichtshilfe auf, die ihrerseits den Jugendlichen wegen des Arrestantritts zu erreichen sucht. – Führ t dieser Weg nicht zum Erfolg, wird versucht, den gewünschten Kontakt durch einen Mitarbeiter der Jugendarrestanstalt, die unmittelbar zuständige Polizeiwache oder den bezirklichen Jugendbeauftragten herzustellen. Dabei wird dem Arrestanten bzw. der Arrestantin noch einmal die Ladung ausgehändigt und er bzw. sie zum Arrestantritt aufgefordert.

4. b) In wie vielen Fällen erfolgte bisher eine zwangsweise Vorführung, und wie stellt sich der Vergleich zu anderen Bundesländern dar?
In keinem Fall. Im übrigen siehe Antwort zu 3.

5. Aus welchen Gründen fordert der Senat in der Bundesratsdrucksache 663/97, daß die bisher durch die Staatsanwaltschaft wahrgenommene Verwahrung jugendlicher Straftäter während der Vernehmung durch die Polizei stattfindet, während gleichzeitig die zuständige Justizsenatorin ein solches Verfahren ablehnt? Inwieweit ist beabsichtigt, das Anti-RaubKonzept auch auf andere Deliktsbereiche auszuweiten?
Der von Hamburg eingebrachte Entschließungsantrag (Bundesratsdrucksache 663/97) fand am 26. September 1997 Eingang in eine gemeinsame Entschließung des Bundesrates. Der Senat war mit der Angelegenheit nicht erneut befaßt. Zu Äußerungen einzelner Senatsmitglieder nimmt der Senat in ständiger Praxis nicht Stellung. Im übrigen verweist der Senat auf die Drucksache 16/2066, Antwort zu 7.

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