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Hamburger Volksentscheid

23.11.2005

Sehr geehrter Herr Hesse,

wie ich der vorherigen Antwort zur Volksgesetzgebung entnehmen konnte unterstützen sie die Modifizierungen des Hamburger Volksentscheids.

Sind Sie nicht der Meinung, dass das Vertrauen der Hamburger Bürger durch diese sehr frühe Veränderung des neuen Hamburger Wahlrechts gestört wird?

Denn gerade die Hamburger, die für dieses Wahlrecht gekämpft und gestimmt haben sind enttäuscht. Sollte man nicht zunächst eine Wahl mit diesem Wahlrecht durchführen damit die Bürger sich nicht übergangen fühlen? Bei einem nicht zufrieden stellendem Verlauf wäre eine Veränderung für die Bürger verständlicher.

Ist nicht davon auszugehen, dass die CDU durch diese Modifizierungen Stimmenverluste verzeichnet?
Mit freundlichen Grüßen,

Klaus-Peter Hesse antwortete am 16.12.2005

Sehr geehrter Herr,

vielen Dank für Ihre Frage zur Volksgesetzgebung.

Ich bin der Auffassung, dass es zu notwendigen Korrekturen beim Wahlrecht kommen muss, um zur nächsten Bürgerschaftswahl sicherstellen zu können, dass sich der Wählerwille auch im Ergebnis wieder findet. Dies sollte möglichst frühzeitig geschehen, damit sich die Bewerber und die Parteien sowie die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt auf die Veränderungen einstellen können. Eine Enttäuschung der Hamburger würde entstehen, wenn die regierende CDU diese notwendigen Korrekturen nicht vornehmen würde und damit ihrer Verantwortung für die Stadt nicht gerecht wird. Die Grundsätze des neuen Wahlrechts mit Mehrpersonenwahlkreisen und kumulieren und panaschieren auf Wahlkreis- und Landesliste mit jeweils fünf Stimmen bleiben erhalten. Ich gehe daher davon aus, dass die geplanten notwendigen Modifizierungen die positive Grundstimmung gegenüber der CDU und unserem Bürgermeister nicht beeinträchtigen und die CDU auch bei der nächsten Bürgerschaftswahl eine absolute Mehrheit erhält.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus-Peter Hesse