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Jugendliche Intensiv- und Mehrfachtäter

Als pdf: 16/5201 | Jugendliche Intensiv- und Mehrfachtäter (Große Anfrage)


BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG 16. Wahlperiode

Drucksache

16/5201
29. 12. 00

Große Anfrage
der Abg. Klaus-Peter Hesse, Rolf Harlinghausen, Jürgen Klimke, Volker Okun, Bettina Pawlowski (CDU) und Fraktion vom 29. 11. 00 und

Antwort des Senats

Betr.: Jugendliche Intensiv- und Mehrfachtäter
In den letzten Monaten gingen häufiger Meldungen durch die Presse, die sich mit jugendlichen und heranwachsenden Straftätern befaßten, welche trotz Kenntnis der Behörden von deren zahlreich begangenen Delikten weiterhin strafbaren Handlungen nachgehen konnten. Ende Juli 2000 wurde von einer kriminellen Jugendbande berichtet, die verdächtigt wird, in der Innenstadt mehrere Raubdelikte begangen zu haben, und deren jüngstes Mitglied erst 13 Jahre alt ist. Laut Drucksache 16/2288 werden Intensivtäter als diejenigen Personen definiert, die in den letzten zwölf Monaten wiederholt an Raubstraftaten, schwerem Diebstahl oder gewerbsmäßiger Hehlerei beteiligt waren. Zu den Mehrfachtätern zählten Personen, die innerhalb eines Kalenderjahres mindestens zweimal als Tatverdächtige registriert und an mehr als fünf Taten beteiligt waren. Die erbetenen Angaben für das Jahr 2000 zu den Mehrfachtätern liegen noch nicht vor und könnten nur durch eine umfassende Einzelaktenanalyse erstellt werden. Das trifft auch für weitere, insbesondere für sämtliche in den Fragen 1a) bis c), 2a) bis h) und 3 a) bis i) erfragten Daten, über die Statistiken nicht erhoben werden, zu. Die zur Beantwortung der Fragen erforderlichen umfangreichen Einzelaktenanalysen sind selbst innerhalb der für die Beantwortung einer Großen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht leistbar. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt. 1. Wie viele jugendliche Mehrfach- und Intensivtäter gibt es derzeit in Hamburg? (Bitte getrennt nach Tätern im Alter von unter 14 Jahren, jugendlichen und heranwachsenden Tätern sowie nach Intensiv- und Mehrfachtätern auflisten.) Aussagen zu sogenannten Intensivtätern sind anhand der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) nicht möglich, da solche Tatverdächtige bei der PKS-Erfassung keine Sonderkennung erhalten. Statistische Angaben aus der PKS können lediglich zu Mehrfachtätern gemacht werden, wobei es sich hierbei um eine rein kriminalstatistische Analyse handelt, die keinerlei Rückschlüsse auf bestimmte Personen zuläßt. Eine Erhebung bei den einzelnen Polizeidirektionen (PD) ergab, daß am 5. Dezember 2000 insgesamt 202 Personen als sogenannte Intensivtäter (IT) erfaßt waren. In der nachfolgenden Tabelle sind diese sogenannten Intensivtäter nach Kindern (unter 14 Jahre), Jugendlichen (14 bis unter 18 Jahre) und Heranwachsenden (18 bis unter 21 Jahre) aufgegliedert: Intensivtäter (IT) Stand: Stichtag 5. Dezember 2000 Anzahl IT (Kinder) Anzahl IT (Jugendliche) Anzahl IT (Heranwachsende) Anzahl IT (gesamt) PD Mitte 0 15 21 36 PD West 0 14 29 43 PD Ost 0 42 40 82 PD Süd 1 21 19 41 Gesamt 1 92 109 202

Angaben zu den Mehrfachtätern 1998 und 1999 sind in den nach Altersgruppen und Geschlecht getrennt aufgegliederten Anlagen 1 bis 6 enthalten. Angaben für das Jahr 2000 sind noch nicht möglich, weil die Mehrfachtäterauswertung in der PKS entsprechend der Definition erst zum Ende des Kalenderjahres vorgenommen wird.

Bürgerschaftsdrucksachen – außer Senatsvorlagen – sind – gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier – zu beziehen bei: Druckerei Wartenberg & Söhne GmbH, Theodorstraße 41 w, 22761 Hamburg, Telefon 89 97 90 - 0


Drucksache 16/5201

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1. a) Wie viele und welche Delikte wurden von diesem Personenkreis in den letzten 24 Monaten begangen? Eine Aufstellung über die Straftaten von Mehrfachtätern in den Kalenderjahren 1998 und 1999 ergibt sich aus den Anlagen 1 bis 6. Hinsichtlich der sogenannten Intensivtäter siehe Vorbemerkung.

1. b) Wie viele Strafen bzw. Auflagen und welche Art von Strafen bzw. Auflagen wurden verhängt, wie viele und welche anderen Maßnahmen wurden von welcher Stelle ergriffen, wie häufig kamen diese Täter in Untersuchungshaft, und wie viele Verfahrenseinstellungen gab es im Bereich der jugendlichen und heranwachsenden Intensivtäter in den letzten 24 Monaten? c) Welche Konsequenzen für Eltern und Kinder hatten kriminelle Handlungen von Tätern im Alter von unter 14 Jahren? 2. Wie viele und welche von unter vierzehnjährigen, jugendlichen und heranwachsenden Intensiv- bzw. Mehrfachtätern begangene Taten und Delikte wurden seit 1991 in den Stadtteilen Neuwiedenthal, Berne, Langenhorn, Wandsbek oder anderen Stadtteilen schwerpunktmäßig begangen? a) Welche Ermittlungen wurden davon mit welcher rechtlichen Begründung wann eingestellt (bitte einzeln auflisten)? b) Wegen welcher Taten und Delikte wurde wann – Anklage erhoben, – das Hauptverfahren eröffnet (bitte einzeln auflisten)? c) Welche anderen Stadtteile sind dem Senat bekannt, in denen Jugendliche schwerpunktmäßig Straftaten begingen? d) Welche Strafen und/oder Auflagen wurden wann gegen diese Personen verhängt (bitte einzeln auflisten)? e) Inwieweit kam bei der Verhängung von Strafen Jugendstrafrecht zur Anwendung, und wie alt waren die Täter dabei jeweils (bitte einzeln auflisten)? f) Wegen welcher Taten und Delikte wurden wann Verfahren mit welcher rechtlichen Begründung eingestellt (bitte einzeln auflisten)? g) Welche Strafen wurden mit welcher Frist zur Bewährung mit welchen Auflagen wann eingestellt (bitte einzeln auflisten)? h) Wie und mit welchen Ergebnissen wurde die Einhaltung von Bewährungsauflagen überwacht (bitte einzeln auflisten)? Siehe Vorbemerkung.

2. i) Welches Alter, welches Geschlecht, welche Schulbildung und welche Nationalität haben die Täter? Eine Unterscheidung der Mehrfachtäter nach einzelnen Nationalitäten sowie nach einzelnen Altersjahrgängen wird in der PKS nicht vorgenommen. Es erfolgt lediglich eine Auswertung nach Deutschen, Nichtdeutschen und Tatverdächtigen insgesamt sowie eine Zuordnung zu den Altersgruppen. Die entsprechenden Zahlen für Hamburg insgesamt ergeben sich aus den Anlagen 1 bis 6. Weitergehende Analysen würden einen Programmieraufwand erfordern, der selbst innerhalb der für die Beantwortung einer Großen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht leistbar ist. Im übrigen siehe Vorbemerkung. Die Schulbildung von Tatverdächtigen ist kein Erfassungskriterium der PKS. Selbst die Auswertung der Kriminalakten würde hier nur zu unvollständigen Angaben führen, da der Tatverdächtige zur Angabe seiner Schulbildung nicht verpflichtet ist.

3. Folgende Personen sind in den letzten Jahren der Öffentlichkeit bekannt geworden: Ewald T., Mene D., Oguzhan G., Robert R., Resit Y., Darko P., Marcel G. und Azher Ahmed T. a) Wegen welcher Taten und Delikte wurde gegen diese Personen seit 1991 wann ermittelt (bitte einzeln auflisten)? b) Welche Ermittlungen wurden davon mit welcher rechtlichen Begründung wann eingestellt (bitte einzeln auflisten)? c) Wegen welcher Taten und Delikte wurde wann – Anklage erhoben, – das Hauptverfahren eröffnet (bitte einzeln auflisten)? d) Welche Strafen und/oder Auflagen wurden wann gegen diese Personen verhängt (bitte einzeln auflisten)? e) Inwieweit kam bei der Verhängung von Strafen Jugendstrafrecht zur Anwendung, und wie alt waren die Täter dabei jeweils (bitte einzeln auflisten)? f) Wegen welcher Taten und Delikte wurden wann Verfahren mit welcher rechtlichen Begründung eingestellt (bitte einzeln auflisten)? g) Welche Strafen wurden mit welcher Frist zur Bewährung mit welchen Auflagen wann eingestellt (bitte einzeln auflisten)? 2


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Drucksache 16/5201

3. h) Wie und mit welchen Ergebnissen wurde die Einhaltung von Bewährungsauflagen überwacht (bitte einzeln auflisten)? i) Welches Alter, welche Schulbildung und welche Nationalität haben die genannten Personen? Siehe Vorbemerkung. 4. Wie viele Jugendgruppierungen sind dem Senat bekannt, die kriminelle Handlungen vornehmen, wo begehen sie strafbare Handlungen, und wie wird darauf reagiert? 5. Wie viele Jugendbanden sind dem Senat bekannt, wo begehen sie strafbare Handlungen, und wie wird darauf reagiert? Jugendliche begehen Straftaten häufig aus einer Gruppe heraus, ohne daß eine solche Zusammensetzung regelmäßig als Gruppierung bezeichnet werden kann. Diese Gruppen finden sich meist nur für kürzere Zeiträume zusammen, so daß eine starke Fluktuation besteht. Darüber hinaus findet eine statistische Auswertung von Straftaten solcher Gruppen nicht statt. Zur Zeit ist im Sinne der Anfrage nur eine Gruppe von Jugendlichen bekannt, die in Bergedorf polizeilich auffällig ist. Die Polizei hat unter anderem durch zentrale Sachbearbeitung, Unterrichtung des Allgemeinen Sozialen Dienstes und normverdeutlichende Gespräche reagiert. Nach Festnahmen befindet sich zur Zeit ein Teil der Gruppe in der Untersuchungshaft. Im übrigen wird auf die Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drucksache 16/60, dort Vorbemerkung und Antwort zu 5., verwiesen. 6. Welche Entwicklung ist hinsichtlich der häufig auffällig gewordenen Jugendgruppierung in Langenhorn (vgl. Drucksache 16/957) in den letzten 24 Monaten feststellbar? a) Wie viele und welche Delikte wurden von der Jugendgruppierung zugehörigen Jugendlichen in dem genannten Zeitraum begangen? b) Wie viele Strafen bzw. Auflagen und welche Art von Strafen bzw. Auflagen wurden verhängt, wie viele und welche anderen Maßnahmen wurden von welcher Stelle ergriffen, wie häufig kamen diese Täter in Untersuchungshaft, und wie viele Verfahrenseinstellungen gab es im Bereich der Langenhorner Jugendgruppierung in den letzten 24 Monaten? Die in der Fragestellung als „Jugendgruppierung“ eingestuften und polizeilich auffälligen Jugendlichen im Bereich Langenhorn sind nach intensiven polizeilichen Maßnahmen und Maßnahmen der Jugendhilfe sowie der nachfolgenden strafrechtlichen Verurteilung einzelner Personen seit Anfang Oktober 1998 nicht mehr in der bis dahin festgestellten Form aufgetreten. Seither werden nur noch einzelne Personen aus diesem Umfeld polizeilich auffällig, ohne daß zwischen ihnen jedoch ein innerer Zusammenhalt wie in einer Gruppe besteht. 7. Im Haus der Jugend am Eberhofstieg in Langenhorn sollen am 16. März 2000 zwei Jugendliche in Anwesenheit und ohne Eingreifen des Betreuers Opfer strafbarer Handlungen geworden sein. a) Welche strafbaren Handlungen wurden begangen? Aufgrund der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen besteht gegen drei jugendliche Beschuldigte der Verdacht der einfachen bzw. gemeinschaftlichen schweren Körperverletzung und des schweren Raubes. 7. b) Warum wurde die Polizei nicht verständigt? Die Polizei wurde durch die Mutter des Opfers und den Vater des zur Hilfe eilenden Freundes verständigt. Diese erstatteten Strafanzeige. 7. c) Welche Konsequenzen hatte der Vorfall für den Betreuer? Gegen einen Betreuer des Hauses der Jugend wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der unterlassenen Hilfeleistung sowie der Körperverletzung durch Unterlassen eingeleitet. Das Ermittlungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. 7. d) Waren daran Jugendliche beteiligt, die der in 3. genannten Jugendgruppierung zuzurechnen sind? Nein. 7. e) Waren Jugendliche an dem Vorfall beteiligt, die bereits wegen krimineller Handlungen auffällig geworden sind? Wenn ja, wie viele und welche Delikte haben sie begangen und welche juristischen Konsequenzen hatten die strafbaren Handlungen für sie? Von der Polizei konnten drei Tatverdächtige ermittelt werden, die zum Tatzeitpunkt Jugendliche waren. Ausweislich der Auszüge aus dem Bundeszentralregister vom 23. März 2000 sind in dem Bundeszentralregister gegen die drei Jugendlichen folgende Entscheidungen vermerkt: 3


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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 16. Wahlperiode Entscheidung Einstellung nach § 45 Absatz 1 Jugendgerichtsgesetz (JGG) Einstellung nach § 47 JGG (Wiedergutmachungspflicht) Einstellung nach § 45 Absatz 1 JGG zwei Jahre Jugendstrafe

– Erschleichen von Leistungen – Gemeinschaftliche schwere räuberische Erpressung in zwei Fällen sowie gemeinschaftlicher Diebstahl – Sachbeschädigung und Erschleichen von Leistungen – Vergewaltigung, gefährliche Körperverletzung in vier Fällen, einfache Körperverletzung, versuchte räuberische Erpressung, schwerer Diebstahl in sieben Fällen, Diebstahl in vier Fällen, Hausfriedensbruch in Tateinheit mit unbefugtem Gebrauch eines Fahrzeuges und Sachbeschädigung – Diebstahl in zwei Fällen, einmal in einem besonders schweren Fall, dreimal unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln (Haschisch), Beförderungserschleichung in drei Fällen

Einstellung nach § 47 JGG in einem Fall; Einstellung nach § 45 Absatz 1 JGG in den anderen Fällen

7. f) Wie beurteilt der Senat die genannten Vorkommnisse vom 16. März 2000? Der Senat sieht in ständiger Praxis davon ab, sich zu laufenden Ermittlungsverfahren zu äußern.

Anlagen

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Drucksache 16/5201

Anlage 1 zur Antwort des Senats

5


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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 16. Wahlperiode Anlage 2 zur Antwort des Senats

6


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Drucksache 16/5201

Anlage 3 zur Antwort des Senats

7


Drucksache 16/5201

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 16. Wahlperiode Anlage 4 zur Antwort des Senats

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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 16. Wahlperiode

Drucksache 16/5201

Anlage 5 zur Antwort des Senats

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Drucksache 16/5201

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 16. Wahlperiode Anlage 6 zur Antwort des Senats

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