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Ab auf die Stra?e! geht in die Bezirke Diskutieren Sie mit ? wurde die Opposition jeweils au?en vor gelassen

Als pdf: 20/263 | Ab auf die Stra?e! geht in die Bezirke Diskutieren Sie mit ? wurde die Opposition jeweils au?en vor gelassen (Schriftliche Kleine Anfrage)


BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG 20. Wahlperiode

Drucksache

20/2631
23.12.11

Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten Klaus-Peter Hesse und Hans-Detlef Roock (CDU) vom 16.12.11 und

Antwort des Senats

Betr.:

„„Ab auf die Straße!“ geht in die Bezirke: Diskutieren Sie mit!“ – wurde die Opposition jeweils außen vor gelassen? Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) Hamburg e.V. hat im Rahmen der Veranstaltungsreihe „„Ab auf die Straße!“ geht in die Bezirke: Diskutieren Sie mit!“ am 29.11.2011 in Altona, am 2.12.2011 in Mitte, am 5.12.2011 in Eimsbüttel und am 8.12.2011 in Harburg Veranstaltungen durchgeführt. Diese waren jeweils mit dem Hinweis gekennzeichnet: „Die Veranstaltungen werden gefördert von der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation“ (BWVI). Bei exemplarischer Betrachtung des Teilnehmerkreises für die Veranstaltung am 29.11.2011 fällt auf, dass offensichtlich nur die Sprecher der Altonaer Bezirkskoalition aus SPD und GAL eingeladen wurden. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wurden bei den vier Veranstaltungen jeweils alle in der entsprechenden Bezirksversammlung vertretenen Parteien eingeladen? Wenn ja, welche Ansprechpartner wurden für welche Veranstaltung wann und wie kontaktiert? Wenn nein, wer wurde dann für welche Veranstaltung wann und wie eingeladen und wie erklärt der Senat beziehungsweise die zuständige Fachbehörde, dass entgegen demokratischem Grundverständnis einzelne, in der Bezirksversammlung vertretene Parteien übergangen wurden?

Die Veranstaltungen waren öffentlich und wurden in eigener Verantwortung des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) geplant und durchgeführt. Mit Blick auf eine finanzielle Förderung wurde das Veranstaltungskonzept zuvor der zuständigen Fachbehörde vorgelegt. Ziel des ADFC war es, für das Diskussionspodium die für den Radverkehr zuständigen Personen aus Politik, Verwaltung und Verbänden zu gewinnen. Die zuständige Fachbehörde hat keinen Einfluss auf die personelle Zusammensetzung der Podiumsrunden genommen. 2. In welcher konkreten Höhe und aus welchen Mitteln hat die BWVI die Veranstaltungsreihe gefördert?

Die zuständige Fachbehörde hat für die vier Veranstaltungen einen Zuschuss in Höhe von insgesamt etwa 6.650 Euro zulasten des Titels 6000.531.01 bewilligt, der vorrangig der Deckung von Kosten für Raummiete, Veranstaltungstechnik, Plakatdruck und -aufstellung dient.


Drucksache 20/2631

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode

3.

Wie kam die Zusammenarbeit mit dem ADFC zustande und nimmt die BWVI bei derartigen Veranstaltungen in irgendeiner Weise Einfluss auf die Konzeption?

Der ADFC hat bei der zuständigen Behörde angefragt, ob eine Förderung der Veranstaltungsreihe möglich sei, da er die Kosten nicht allein tragen könne. Vor dem Hintergrund, dass unter anderem Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation ein wichtiges Handlungsfeld der Radverkehrsstrategie (siehe Drs. 18/7662) sind, wurde die Initiative des ADFC – einem an der Radverkehrsstrategie beteiligten Akteur – positiv beurteilt. Die Veranstaltungskonzeption wurde im Vorfeld mit der zuständigen Fachbehörde auf Arbeitsebene besprochen. Für Änderungen an der Konzeption oder eine sonstige Einflussnahme wurde kein Erfordernis gesehen.

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