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Weitere Vorfälle durch Patienten der Psychiatrie im Klinikum Nord (IV

Als pdf: 16/6560 | Weitere Vorfälle durch Patienten der Psychiatrie im Klinikum Nord (IV (Schriftliche Kleine Anfrage)


BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG 16. Wahlperiode

Drucksache

16/6560
21. 08. 01

Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Klaus-Peter Hesse (CDU) vom 13. 08. 01 und

Antwort des Senats

Betr.: Weitere Vorfälle durch Patienten der Psychiatrie im Klinikum Nord (IV)
Die Beantwortung der Schriftlichen Kleinen Anfrage Drucksache 16/6441 durch den Senat gibt Anlaß zu Nachfragen. Der Senat beantwortet die Fragen zum Teil auf Grundlage von Auskünften des Landesbetriebs Krankenhäuser (LBK Hamburg) – Anstalt öffentlichen Rechts – und unter Hinweis auf seine Vorbemerkung in Drucksache 16/6183 wie folgt. 1. Kann der Senat ausschließen, daß Patienten der Psychiatrie im Rahmen von genehmigten begleiteten Freigängen auf bzw. außerhalb des Klinikgeländes von anderen Patienten, die bereits erfolgreich Freigänge absolviert haben, begleitet wurden? Wenn ja, wie erklärt der Senat Aussagen ehemaliger Patienten, die bestätigen, daß ihnen genehmigte Freigänge nur in Begleitung anderer Patienten an Stelle von Klinikpersonal gewährt wurden? Wenn nein, wie muß man die Antwort Nummer 10 des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drucksache 16/6441 verstehen, und in wie vielen Fällen und unter welchen Bedingungen werden bzw. wurden diese Ausgänge genehmigt? Patientinnen und Patienten der Abteilung für forensische Psychiatrie des Klinikums Nord werden im Rahmen von „genehmigten begleiteten Freigängen“ generell nur durch qualifiziertes Personal begleitet. Im übrigen sieht der Senat in ständiger Praxis davon ab, zu Äußerungen Dritter Stellung zu nehmen. 2. Innensenator Scholz hat in Medien erklärt, daß er die Forderung des Bundeskanzlers Schröder nach lebenslanger Sicherungsverwahrung für Sexualstraftäter, die sich an Kindern vergehen, unterstützt. a) Steht der Innensenator nach wie vor zu seinen Aussagen? b) Werden die Äußerungen des Innensenators vom gesamten Senat geteilt? c) Wann gedenkt sich der Senat mit den Forderungen des Innensenators zu befassen bzw. diese umzusetzen? d) Hält der Senat die von grünen Bundespolitikern und vom niedersächsischen Justizminister vorgebrachten Bedenken gegenüber den vom Innensenator geforderten Verschärfungen für berechtigt? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? Der Senat sieht in ständiger Praxis davon ab, zu tatsächlichen oder behaupteten Äußerungen seiner einzelnen Mitglieder Stellung zu nehmen. 3. Presseberichten zufolge hat der Kunstschänder Hans-Joachim Bohlmann angegeben, daß er nicht von seinem Freigang zurückgekehrt sei, damit seine Behandlung fortgesetzt wird, da er sich noch nicht für therapiert hielt. a) Liegen dem Senat entsprechende Erkenntnisse vor? Hierüber liegen der zuständigen Behörde keine Erkenntnisse vor.

Bürgerschaftsdrucksachen – außer Senatsvorlagen – sind – gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier – zu beziehen bei: Druckerei Wartenberg & Söhne GmbH, Theodorstraße 41 w, 22761 Hamburg, Telefon 89 97 90 - 0


Drucksache 16/6560

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 16. Wahlperiode

3. b) Kann sich der Senat vorstellen, daß auch andere Patienten derartige Maßnahmen ergreifen, um ihre Therapie fortzusetzen? c) Wie wird üblicherweise mit Patienten verfahren, die sich nicht für ausreichend therapiert halten? Die Entscheidung über Art und Inhalt einer Therapie liegt in der alleinigen Verantwortung der ärztlichen Leitung der Einrichtung, in der die Behandlung und Unterbringung der Patientin bzw. des Patienten erfolgt. Im übrigen wird darauf hingewiesen, daß die Therapie des in der Anfrage genannten Patienten vor dessen Entweichung keinesfalls abgeschlossen war. 3. d) Welche Möglichkeiten sieht der Senat, um den finanziellen Aufwand, der durch eine Flucht sowie eine selbstgewollte Anschlußtherapie entsteht, zu begrenzen? Das Angebot einer qualitativ hochwertigen Therapie ist elementare Voraussetzung für die Akzeptanz und den Erfolg der psychiatrischen Behandlung im Maßregelvollzug gerade auch bei schwerkranken Patientinnen und Patienten. 4. Wann wird die Sachverständigenkommission zur Überprüfung des Maßregelvollzuges voraussichtlich ihre Arbeit beenden? Welche Zwischenergebnisse liegen dem Senat bereits vor? Die unabhängige Sachverständigenkommission zur Untersuchung des Maßregelvollzugs in Hamburg ist gebeten worden, den Bericht so schnell wie möglich vorzulegen. Sie hat erklärt, daß ein Termin für die Abgabe des Berichtes bisher nicht verbindlich genannt werden kann. Zwischenergebnisse aus der Untersuchungstätigkeit dieser Sachverständigenkommission liegen der zuständigen Behörde nicht vor.

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