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Ergebnisse der Enquete-Kommission Jugendkriminalität

Als pdf: 16/6559 | Ergebnisse der Enquete-Kommission Jugendkriminalität (Schriftliche Kleine Anfrage)


BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG 16. Wahlperiode

Drucksache

16/6559
21. 08. 01

Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Klaus-Peter Hesse (CDU) vom 13. 08. 01 und

Antwort des Senats

Betr.: Ergebnisse der Enquete-Kommission „Jugendkriminalität“
Am 30. Mai 2000 hat die Enquete-Kommission „Strategien gegen die anwachsende Jugendkriminalität und ihre gesellschaftlichen Ursachen“ ihren Abschlussbericht vorgelegt und die Ergebnisse vorgestellt. Am 10. Juli 2001 erklärte der Senat die Empfehlungen der Enquete-Kommission für erfüllt. Außerdem wurde erklärt, dass die BAGS Baumaßnahmen am Katholischen Kinderkrankenhaus Wilhelmstift finanziell unterstützt, so dass dort in Kürze geschlossene Unterbringungen möglich sein werden. In der Antwort auf eine Große Anfrage (Drucksache 16/5498) vom 20. Februar 2001 erklärte der Senat noch, dass die Einführung von Spezialeinrichtungen mit einer pädagogisch-therapeutischen Intensivbetreuung und der zusätzlichen Möglichkeit zu freiheitseinschränkenden Maßnahmen im Rahmen der Jugendhilfe nicht sinnvoll sei. Alle Erfahrungen sprächen dafür, dass diese Form der Unterbringung den in sie gesetzten Erwartungen nicht gerecht werden könne (vgl. Antwort zu 9.). Am 30. Mai 2000 hat die von der Bürgerschaft eingesetzte Enquete-Kommission „Jugendkriminalität und ihre gesellschaftlichen Ursachen“ – Drucksache 16/4000 vom 11. Mai 2000 – ihren Anschlussbericht vorgelegt. Die Ausführungen der Kommission stimmen mit der Lagebeurteilung und dem Handlungskonzept des Senats in weiten Teilen überein. Die Empfehlungen der Enquete-Kommission knüpfen an vielen Stellen an die Aktivitäten des Senats an, führen diese weiter und weisen auf zusätzliche Aspekte hin. Der Senat fühlt sich in seinem Handeln durch den Bericht der Enquete-Kommission bestätigt und sieht in ihm zugleich eine wichtige Grundlage für die Weiterentwicklung seiner Politik (vgl. Antwort des Senats auf die Große Anfrage Drucksache 16/5498). Die Bürgerschaft hat sich in ihrer 85. und 86. Sitzung am 29. und 30. November 2000 mit den Empfehlungen aus dem Bericht der Enquete-Kommission beschäftigt. Sie hat ein umfangreiches Ersuchen (Drucksache 16/5079) an den Senat gerichtet, das sich auf Erkenntnisse und Empfehlungen der Enquete-Kommission stützt. In seiner Mitteilung an die Bürgerschaft (Drucksache 16/6405) hat der Senat zu den Empfehlungen der Bürgerschaft (Drucksache 16/5079) ausführlich Stellung genommen und berichtet, welche Maßnahmen umgesetzt sind bzw. sich in Umsetzung befinden. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt. 1. Aus welchen Gründen hält der Senat die Empfehlungen der Enquete-Kommission für erfüllt? 2. Welche Empfehlungen der Kommission sollen endgültig aus welchen Gründen nicht berücksichtigt werden? 3. Welche Empfehlungen werden künftig noch in welcher Form und in welchem zeitlichen Rahmen in die Arbeit des Senates einfließen? Siehe Vorbemerkung.

Bürgerschaftsdrucksachen – außer Senatsvorlagen – sind – gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier – zu beziehen bei: Druckerei Wartenberg & Söhne GmbH, Theodorstraße 41 w, 22761 Hamburg, Telefon 89 97 90 - 0


Drucksache 16/6559

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 16. Wahlperiode

4. Wie viele Plätze werden für die Möglichkeit einer geschlossenen Unterbringung in Hamburg bis wann geschaffen? 5. Für welche Fälle ist die Schaffung der geschlossenen Unterbringung geplant? 6. Was hat den Senat konkret bewegt, die seit Jahrzehnten bestehende Ablehnungshaltung gegenüber der geschlossenen Unterbringung nunmehr aufzugeben? 7. Was hat sich seit Ende Februar dieses Jahres geändert, dass nun eine geschlossene Unterbringung sinnvoll erscheint und den in sie gesetzten Erwartungen gerecht werden kann? 8. Warum reicht die Verbindlichkeit der bereits bestehenden Einrichtungen (Südring/ Hofschläger Weg) jetzt nicht mehr aus? Es ist nicht geplant, Plätze für die Möglichkeit einer geschlossenen Unterbringung im Rahmen der Jugendhilfe in Hamburg zu schaffen. Bei den Intensiv Betreuten Wohngruppen des Landesbetriebs Erziehung und Berufsbildung handelt es sich nicht um geschlossene Einrichtungen. In diesen Einrichtungen gelten jedoch sehr strenge Ausgangs- und Verhaltensregelungen, die noch über das hohe Maß an Verbindlichkeit, das stationäre Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung generell kennzeichnet, hinausgehen. (Siehe auch Antwort des Senats auf die Große Anfrage Drucksache 16/5498, dort Antwort zu 9., sowie die Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drucksache 16/6538, dort Antwort zu 4.)

9. Zu den Empfehlungen der Enquete-Kommission gehörte unter anderem die vollständige Herausnahme des Leistungsbereiches der Kinder- und Jugendarbeit aus der Haushaltskonsolidierung, d.h. inklusive der Personalstellen der kommunalen Einrichtungen. a) Konnte diese Empfehlung erfüllt werden? Wenn nein, warum nicht? Siehe Stellungnahme des Senats zu dem Ersuchen der Bürgerschaft, Drucksache 16/6405, dort zu V.1. und V.2.

9. b) Wie viele Stellenreduzierungen gab es bzw. wird es in diesem Jahr bei den Häusern der Jugend geben (bitte nach einzelnen Häusern aufschlüsseln)? Durch Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen wird es im Jahr 2001 keine Stellenstreichungen in den Häusern der Jugend geben. Durch Maßnahmen der Ausgliederung hat es im Jahr 2001 Stellenreduzierungen gegeben. Die Aufgaben wurden aber einschließlich der gebundenen Ressourcen auf Freie Träger übertragen.

9. c) Wie viele Stellen sind derzeit in den Häusern der Jugend vakant und wann wird es voraussichtlich zu einer Wiederbesetzung kommen (bitte nach einzelnen Häusern aufschlüsseln)? In den Bezirken Hamburg-Mitte, Altona und Bergedorf ist keine Stelle vakant. Im Bezirk Harburg ist eine Stelle im HdJ Steinikestraße vakant. Die Frage der Wiederbesetzung ist zurzeit noch offen. Im Bezirk Eimsbüttel sind 0,75 Erzieherstellen im HdJ Eidelstedt vakant; die Nachbesetzung erfolgt zum 18. August 2001. Ferner ist zurzeit eine Erzieherstelle im Mädchenhaus Eimsbüttel vakant, die aber noch im August dieses Jahres befristet nachbesetzt werden kann. Im Bezirk Wandsbek stellt sich die Situation wie folgt dar: HdJ Hohenhorst HdJ Steilshoop HdJ Großlohe eine Stelle vakant eine Stelle vakant 0,5 Stellenanteile vakant Wiederbesetzung derzeit offen Wiederbesetzung nach der Beurlaubung bis zum 31. Januar 2002 Nachbesetzungsverfahren läuft

Im Bezirk Hamburg-Nord stellt sich die Situation wie folgt dar: HdJ Alter Teichweg eine Stelle vakant eine Stelle vakant 0,5 Stellenanteile vakant HdJ Eberhofstieg 0,63 Stellenanteile vakant Wiederbesetzung nach der Beurlaubung bis zum 7. April 2003 Wiederbesetzung zum 15. September 2001 Wiederbesetzung noch offen Wiederbesetzung noch offen

9. d) Wie viele krankheitsbedingte Personalausfälle gibt es derzeit in den Häusern der Jugend und wie lange wird die Situation voraussichtlich andauern? (Bitte nach einzelnen Häusern aufschlüsseln. Die Angabe der mehr als sieben Tage krankheitsbedingt Abwesenden reicht aus.) In den Bezirksämtern werden regelhaft keine dienststellenbezogenen Statistiken über Krankheitsausfälle geführt. Die Bezirksämter Hamburg-Mitte und Harburg konnten deshalb diese Frage in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht beantworten. In den Bezirksämtern Eimsbüttel, Hamburg-Nord und Bergedorf gibt es derzeit keine krankheitsbedingten Ausfälle. In den HdJ Kroonhorst (Bezirksamt Altona) und HdJ Großlohe (Bezirksamt Wandsbek) ist jeweils eine Fachkraft bis auf Weiteres erkrankt. 2


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Drucksache 16/6559

9. e) Welchen Stellenwert räumt der Senat den Häusern der Jugend bei der Prävention von Jugendkriminalität ein? Die Häuser der Jugend sind Angebote der Jugendhilfe in öffentlicher Trägerschaft. Sie erfüllen damit die Vorgaben des §11 SGB VIII und sollen durch ihr Angebotsspektrum die Förderung von jungen Menschen bewirken. Die in den Häusern der Jugend angebotene Möglichkeit zur freien Spielgestaltung oder der Beteiligung an themenspezifischen Gruppen ist nicht als ein Instrument gedacht, das unmittelbar kriminalpräventiv wirken soll. Selbstverständlich wirken sich alle vorhandenen Möglichkeiten zur sinnvollen Freizeitgestaltung indirekt auch vorbeugend im Hinblick auf delinquentes Verhalten aus. In diesem Sinne wirkt auch die Arbeit in den städtischen Häusern der Jugend als ein Faktor im Gesamtgeschehen gelingender pädagogischer Einflussnahme kriminalpräventiv.

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