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Beantwortung der Drucksache 16-6071

Als pdf: 16/6361 | Beantwortung der Drucksache 16-6071 (Schriftliche Kleine Anfrage)


BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG 16. Wahlperiode

Drucksache

16/6361
06. 07. 01

Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Klaus-Peter Hesse (CDU) vom 27. 06. 01 und

Antwort des Senats

Betr.: Beantwortung der Drucksache 16/6071
Die Beantwortung der Anfrage mit der Drucksachennummer 16/6071 gibt Anlaß für einige Nachfragen. Der Senat beantwortet die Fragen – teilweise aufgrund einer Stellungnahme von SAGA und GWG – wie folgt. 1. Warum soll es zu keinen weiteren Freistellungen von den bindungsrechtlichen Vorschriften des §4 Wohnungsbindungsgesetz (WoBindG) bezüglich der Überlassung von öffentlich geförderten Wohnungen an Wohnberechtigte mit einer Wohnberechtigungsbescheinigung (§-5-Schein bzw. Dringlichkeitsschein) nach § 7 Absatz 1 Nummer 2a WoBindG kommen, wenn die bereits vorgenommenen Freistellungen vom Senat positiv bewertet werden? Die Bezirksämter können im Einzelfall im Rahmen ihrer Zuständigkeit weiterhin Freistellungen nach § 7 Absatz 1 Nummer 2a Wohnungsbindungsgesetz aussprechen. 2. Der Senat gibt an, daß der Belegungsvertrag quartiersbezogen angewendet wird (Antwort zu 3.). Inwieweit kann der Belegungsvertrag in Quartieren Anwendung finden, die ausschließlich aus öffentlich geförderten bzw. ausschließlich aus frei finanzierten Wohnungen bestehen? Der Belegungsvertrag erhöht den Spielraum der Wohnungsunternehmen bei der Belegung WA-gebundener Sozialwohnungen bei gleichzeitiger Unterbringung der vordringlich Wohnungsuchenden im Gesamtbestand unter Berücksichtigung der jeweiligen Quartiersbelange. 3. Wie viele öffentlich geförderte Wohnungen wurden seit Inkrafttreten des „Fünften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen in Hamburg“ an Nichtberechtigte vergeben, die eine Wohnung in Gebieten bezogen haben, die nicht von der Fehlförderungsabgabe ausgenommen wurden? (Bitte getrennt nach SAGA und GWG angeben.) Die Zahlen werden nicht statistisch erfaßt. 4. Wie bewertet der Senat die soziale Ungerechtigkeit, die unter Mietern dadurch entsteht, daß nicht berechtigte Bestandsmieter bis zum 1. Januar 2004 Fehlbelegungsabgabe zu leisten haben, während eine Erhebung der Abgabe für nicht berechtigte Neubezieher vergleichbarer Wohnungen seit dem 1. Januar 2001 nicht mehr erfolgt? Der Verzicht auf eine weitere Grunderhebung begünstigt auch die Bestandsmieter, da Einkommenssteigerungen keine Berücksichtigung finden.

Bürgerschaftsdrucksachen – außer Senatsvorlagen – sind – gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier – zu beziehen bei: Druckerei Wartenberg & Söhne GmbH, Theodorstraße 41 w, 22761 Hamburg, Telefon 89 97 90 - 0


Drucksache 16/6361

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 16. Wahlperiode

5. Stehen anderen Wohnungsunternehmen die Instrumente des Belegungsvertrages zur Verfügung? a) Wenn ja, seit wann? b) Wenn nein, wie soll sichergestellt werden, daß die städtischen Wohnungsunternehmen keinen Wettbewerbsvorteil gegenüber den übrigen Wohnungsunternehmen haben? Nein. Theoretische Wettbewerbsvorteile werden dadurch ausgeglichen, daß die städtischen Wohnungsunternehmen sich immer bereitgehalten haben, um besondere soziale Verpflichtungen einzugehen. 6. Welche Möglichkeiten der Einflußnahme auf die Mieterstruktur haben Wohnungsunternehmen bei der Vergabe von Wohnungen? Vgl. Antwort des Senats zu 7. der Schriftlichen Kleinen Anfrage Drucksache 16/6071. 7. Laut Angaben des Senates werden bei der SAGA in Einzelfällen Makler beauftragt (Antwort zu 8.). In welchen Fällen und unter welchen Kriterien kommt es zu einer Beauftragung von Maklern? 8. Wie häufig kam es in den letzten fünf Jahren zu einer Beauftragung von Maklern durch die SAGA? 9. Wie viele Makler sind für die SAGA tätig? Die SAGA beauftragt Makler lediglich sporadisch als vertriebsfördernde Maßnahme in ganz wenigen Einzelfällen. Die Beauftragung wird durch die Geschäftsstellen vorgenommen und nicht zentral erfaßt. 10. Seit wann sind Makler für die SAGA tätig? Seit etwa vier Jahren. 11. Ist die Anzahl der von Maklern vermittelten Objekte der SAGA so hoch, daß eine statistische Erfassung nicht möglich ist? Nein. 12. Wie viele Wohnungen wurden in den vergangenen fünf Jahren von der Hamburger Wohn Consult Gesellschaft für wohnungswirtschaftliche Beratung mbH (HWC) vermittelt? Die Frage berührt Betriebsinterna, über die keine Auskünfte erteilt werden.

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