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Bauwagenplätze in Hamburg (V)

Als pdf: 16/6066 | Bauwagenplätze in Hamburg (V) (Schriftliche Kleine Anfrage)


BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG 16. Wahlperiode

Drucksache

16/6066
29. 05. 01

Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Klaus-Peter Hesse (CDU) vom 17. 05. 01 und

Antwort des Senats

Betr.: Bauwagenplätze in Hamburg (V)
Nach Einführung der Möglichkeit einer befristeten Zulassung von Bauwagenplätzen durch Änderung des Wohnwagengesetzes vom 25. Mai 1999 wurden die bis dahin geduldeten Bauwagenplätze umstrukturiert. Es kam zur Auflösung von Plätzen oder zur Reduzierung der Bewohnerzahlen. Dafür wurden an anderer Stelle neue Plätze von der Stadt zur Nutzung als Bauwagenplatz hergerichtet, damit sie den Anforderungen des geänderten Wohnwagengesetzes gerecht werden konnten. Für einige Plätze, wie z.B. am Paciusweg oder an der Vorwerkstraße, scheint es jedoch noch keine verbindlichen Vereinbarungen hinsichtlich einer weiteren Nutzung zu geben. Presseberichten zufolge sollen die verbliebenen rund 40 Bewohner des Bauwagenplatzes an der Gaußstraße mit den Betreibern des dort ansässigen Ökozentrums zusammenarbeiten. Dazu sollen die Bewohner einen Verein gegründet haben. Aufgrund von Auskünften der zuständigen Bezirksämter werden die Fragen wie folgt beantwortet. 1. Welche konkreten Informationen liegen dem Senat zur Einbeziehung der Bauwagenbewohner in das Ökoprojekt vor? 2. Mit welchen konkreten Aufgaben sollen die Bauwagenbewohner betraut werden? Bisher sind mit dem Verein „Vogelfrei e.V.“ keine konkreten Absprachen bezüglich einer Beschäftigung getroffen worden. Vielmehr verfolgen die Beteiligten mit dem Projekt „Nachhaltigkeitszentrum“ das allgemeine Ziel, Menschen aus dem Umfeld bzw. dem benachbarten Quartier durch das Projekt Arbeitsplätze anzubieten. Dies kann auch die Bauwagenbewohnerinnen und -bewohner betreffen. 3. Wie beurteilt der Senat die Einbeziehung der Bauwagenbewohner in das Ökoprojekt, insbesondere auch unter Berücksichtigung des Aspekts, daß eine dauerhafte Verfestigung des Bauwagenplatzes gegen § 3 in Verbindung mit § 2 Absatz 1 bis 3 des Wohnwagengesetzes in seiner geänderten Fassung von 1999 verstößt, die nur eine befristete Zulassung von Bauwagenplätzen zulassen und eine Förderung von dauerhaftem Substandardwohnen ablehnen? Die Schaffung von Arbeitsplätzen in der Umgebung bzw. im Quartier durch das Ökozentrum ist zu begrüßen. Es wird nicht angenommen, daß eine unerwünschte Verfestigung des Bauwagenplatzes dadurch eintritt, daß deren Bewohnerinnen und Bewohner in der Nachbarschaft einer Arbeit nachgehen. 4. Steht eine unbefristete Erteilung von Genehmigungen, wie bei einigen Plätzen erfolgt, im Widerspruch zu den Vorschriften des Wohnwagengesetzes? Wenn ja, warum wurden keine Befristungen vereinbart und wann soll eine Befristung erteilt werden? Wenn nein, warum nicht? Die bisher nach dem Wohnwagengesetz zugelassenen Wohnwagenstandplätze sind jeweils befristet.

Bürgerschaftsdrucksachen – außer Senatsvorlagen – sind – gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier – zu beziehen bei: Druckerei Wartenberg & Söhne GmbH, Theodorstraße 41 w, 22761 Hamburg, Telefon 89 97 90 - 0


Drucksache 16/6066

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 16. Wahlperiode

5. Welche Entwicklungen haben sich hinsichtlich der Bauwagenproblematik in Hamburg seit Oktober 2000 ergeben? (Bitte Fortschreibung der Tabelle in Drucksache 16/4406, Anlage zu Frage 14.) Die aktualisierte Fassung der Tabelle ist dieser Drucksache als Anlage beigefügt. Für den Bezirk Eimsbüttel gelten unverändert die in der Drucksache 16/4406 genannten Angaben. Neuere Erhebungen waren in der Kürze der für die Beantwortung dieser Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 6. Für welche Bauwagenplätze wurden wann, unter welchen Bedingungen und mit welcher Befristung Genehmigungen erteilt? Für den Bauwagenplatz Rondenbarg 22 wurde am 14. Juli 2000 ein bis zum 31. Juli 2005 befristeter widerruflicher Zulassungsbescheid erteilt. Die Widerrufsberechtigung bezieht sich auf mögliche Verletzungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bzw. auf mögliche Nicht-Einhaltung des Wohnwagengesetzes, hier insbesondere Absatz 5 (Zutritt zu den Standplätzen). Ansonsten sind im Genehmigungsbescheid standortbedingte Anforderungen wie Abstandsbeschreibungen und Brandschutzbestimmungen usw. erwähnt. Der Zulassungsbescheid bezieht sich auf einen Übergangsplatz für 50 Wagen. Für den Bauwagenplatz Gaußstraße wurde am 2. Mai 2001 ein bis zum 2. Mai 2006 befristeter Zulassungsbescheid erteilt. Neben standortbedingten Anforderungen, insbesondere bezüglich des Brandschutzes, enthält der Genehmigungsbescheid Bedingungen und Auflagen hinsichtlich möglicher Einwendungen von Grundstücksnachbarn und fordert eine intensive Abpflanzung gegenüber der Nachbarnutzung. Die Genehmigung dieses Übergangsplatzes bezieht sich auf 44 Wagen. Ein Mietvertrag für diesen Platz ist zunächst auf drei Jahre mit einer Option für weitere zwei Jahre abgeschlossen worden. Im Bezirk Hamburg-Nord ist der Wohnwagenstandplatz Elligersweg/Langenfort befristet bis zum 31. August 2004 zugelassen (vgl. Antwort zu 3. der Drucksache 16/3599). 7. Für welche Bauwagenplätze laufen Verhandlungen über die Genehmigung, und wann, unter welchen Bedingungen und mit welchen Befristungen ist mit einer solchen voraussichtlich zu rechnen? 8. Ist es geplant, weitere Bauwagenplätze in Hamburg einzurichten? Wenn ja, wo, wann, für wie viele Bauwagenbewohner und wie hoch werden die Kosten für die Einrichtung voraussichtlich sein? Für den Wohnwagenstandplatz „Hebebrandstraße“ laufen Verhandlungen über eine Genehmigung. Die nach Inkrafttreten des neuen Wohnwagengesetzes vom Bezirksamt Eimsbüttel durchgeführten Untersuchungen hatten seinerzeit ergeben, daß der Platz „Herlingsburg“ genehmigungsfähig hergerichtet werden kann. Seit dem 15. Januar 2001 führt das Bezirksamt Verhandlungen mit den Bewohnerinnen und Bewohnern, um die Modalitäten für eine einvernehmliche Lösung abzustimmen, und hofft, diese Gespräche in absehbarer Zeit abschließen zu können. 9. Nach welchen konkreten Kriterien erfolgt die Auswahl eines Bauwagenplatzes? Die maßgeblichen Kriterien für die Einschätzung der Geeignetheit von Flächen ergeben sich zuvorderst aus den Handlungshinweisen der zuständigen Behörde vom 17. August 1999 zur Anwendung des Wohnwagengesetzes und in den hierin definierten Zulassungsvoraussetzungen. Weitere leitende Gesichtspunkte sind zeitliche Verfügbarkeit von Flächen und Angemessenheit der Herrichtungskosten. 10. Wie soll künftig mit den Bauwagenplätzen am Paciusweg und am Standort Herlingsburg in Eimsbüttel sowie dem Platz an der Vorwerkstraße in Hamburg-Mitte verfahren werden? 11. Was haben die Gespräche des Bezirksamtes mit den Bewohnern dieser Plätze hinsichtlich alternativer Unterbringungsmöglichkeiten ergeben? 12. Sollen die Plätze geräumt werden? Wenn ja, wann soll eine Räumung erfolgen, wo sollen die Bewohner untergebracht werden und wie hoch werden die Kosten dafür und für die Wiederherrichtung der Plätze voraussichtlich sein? Wenn nein, warum nicht und wann soll der Platz im Sinne des Wohnwagengesetzes unter welchen Bedingungen, Befristungen und sonstigen Konditionen genehmigt werden? Ein geeigneter Ersatzstandort für den Platz „Paciusweg“ konnte nicht gefunden werden. Vor diesem Hintergrund prüft das Bezirksamt Eimsbüttel nunmehr, die Bewohnerinnen und Bewohner, die nicht in Wohnungen untergebracht werden können, gleichfalls auf dem in Aussicht genommenen Platz „Herlingsburg“ unterzubringen. Hinsichtlich des Platzes „Herlingsburg“ wird auf die Antwort zu 7. und 8. verwiesen. Das Bezirksamt Hamburg-Mitte bemüht sich zusammen mit den anderen zuständigen Behörden nach wie vor, zu einer Auflösung des Platzes „Vorwerkstraße“ zu gelangen. Den Bewohnern der Bauwagenplätze in Eimsbüttel wurden im Rahmen der laufenden Verhandlungen mehrfach konkrete Angebote zur Hilfestellung unterbreitet. Die Bemühungen sind bislang mangels Interesses erfolglos geblieben. Das Bezirksamt wird die in diese Richtung zielenden Aktivitäten fortsetzen. Es hat daher gegenüber den Bewohnern eine Kontaktperson benannt. 13. Ist die vollständige Auflösung des Platzes am Hellgrundweg mittlerweile abgeschlossen? Wenn nein, warum nicht und wann wird voraussichtlich die vollständige Auflösung abgeschlossen sein? Ja, der Platz wurde Ende des Jahres 2000 vollständig geräumt. 2


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Drucksache 16/6066

14. Ist das Genehmigungsverfahren für den Platz an der Gaußstraße mittlerweile abgeschlossen? Wenn ja, welche Auflagen wurden erteilt? Wenn nein, wann wird das Verfahren voraussichtlich abgeschlossen sein? Ja. Vgl. im übrigen Antwort zu 6. 15. Sind die Gespräche mit den Bewohnern der Plätze an der Gaußstraße und am Rondenbarg hinsichtlich der Gesamtnutzung der Plätze und der Kostenübernahme mittlerweile abgeschlossen? Wenn ja, welche konkreten Ergebnisse wurden erzielt und welche Vereinbarungen wurden getroffen? Wenn nein, warum nicht, wann werden die Gespräche abgeschlossen sein und welche Zwischenergebnisse wurden bislang erzielt? Mit den Bewohnern von der Gaußstraße sind die Verhandlungen abgeschlossen. Ein General-Miet-Vertrag mit einem Nutzerverein wurde am 23. Mai 2001 unterzeichnet. Damit verbunden ist die Kostenübernahme der Bewohner für die Verbrauchskosten (Strom, Wasser, Müll) und ein Mietanteil für die Stellfläche. Der Nutzerverein führt die Gesamtmietkosten an das Bezirksamt ab und regelt seine Einnahmen durch entsprechende Untermietverträge. Mit den Bewohnern des Rondenbarg laufen die Verhandlungen noch; das Vertragsmodell bzw. die Verhandlungsgrundlage ist analog zum General-Vertrag „Gaußstraße“. 16. Wie hoch waren die Gesamtkosten der Räumung der Bauwagenplätze Hellgrundweg und Parkplatz Braun? (Bitte getrennt angeben und auch Angabe der Einzelposten, wie z.B. Räumungskosten, Wiederherrichtungskosten usw.) Die Räumung des Bauwagenplatzes Hellgrundweg kostete 120 179 DM (Entsorgungskosten, Müllgebühren usw.). Die Räumung des Parkplatzes Braun kostete 35 200 DM (Müll- und Entsorgungskosten). 17. Wie hoch waren die Gesamtkosten der Stadt für die Umstrukturierung aller Bauwagenplätze sowohl für die Räumung, die Einrichtung bzw. Wiederherrichtung von Plätzen und sonstige anfallende Kosten seit Änderung des Wohnwagengesetzes? Aus Mitteln des Titels 6300.741.13 wurden bisher für folgende Maßnahmen Mittel bereitgestellt: – Gaußstraße (Altona) – Rondenbarg (Altona) – Langenfort (Hamburg-Nord) 105 000 DM. 205 320 DM. 329 593 DM.

Aus Betriebsmitteln für den Wohnwagenplatz Gaußstraße wurden rund 30 000 DM eingesetzt. Schließlich fielen Kosten für begleitende Straßensozialarbeit in Höhe von rund 103 000 DM an. 18. Wie hoch sind die Gesamteinnahmen der Stadt durch die Bauwagenplätze seit Änderung des Wohnwagengesetzes? In Altona gab es bisher noch keine Einnahmen, weil es mit den Bewohnern noch keine Verträge gab. Mit Unterschrift unter den General-Vertrag Gaußstraße werden ab Juli 2001 auf dem dortigen Platz 175 DM pro Bewohner und Monat erhoben. Hierin sind ein Mietanteil von 65 DM je Stellplatz sowie Versorgungs- und Verwaltungskosten in Höhe von 110 DM enthalten. Ein analoges Vertragsmodell für den Platz Rondenbarg wird derzeit verhandelt und soll bis Ende Juni ebenfalls abgeschlossen sein. Im übrigen wird auf die der Drucksache als Anlage beigefügte Tabelle verwiesen. 19. Wie wird mit den Bewohnern bzw. Mietern der Bauwagenplätze verfahren, die ihre Nutzungsentgelte trotz entsprechender Vereinbarung nicht entrichten? Der Senat lehnt die Beantwortung hypothetischer Fragen grundsätzlich ab.

Anlage

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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 16. Wahlperiode Anlage zur Antwort des Senats

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noch Anlage zur Antwort des Senats

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