CDU-Logo


Mietnebenkosten im Vergleich mit anderen Bundesländern

Als pdf: 16/5882 | Mietnebenkosten im Vergleich mit anderen Bundesländern (Schriftliche Kleine Anfrage)


BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG 16. Wahlperiode

Drucksache

16/5882
20. 04. 01

Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Klaus-Peter Hesse (CDU) vom 10. 04. 01 und

Antwort des Senats

Betr.: Mietnebenkosten im Vergleich mit anderen Bundesländern
Die Mietnebenkosten stellen einen erheblichen Teil der Miete dar, so daß schon seit langem von einer zweiten Miete gesprochen wird. Die von der Bundesregierung beschlossene Ökosteuer hat ihren Teil dazu beigetragen, daß es nochmals zu einer höheren Belastung für Mieterinnen und Mieter gekommen ist. Dabei gibt es enorme regionale Unterschiede. In Hamburg steigen die Gebühren und Tarife schneller als die Preise insgesamt. So müssen Hamburger Mieterinnen und Mieter wesentlich mehr zahlen als Einwohner anderer Bundesländer. Diese soziale Ungerechtigkeit trifft insbesondere Mieterinnen und Mieter, die wenig Möglichkeiten haben, durch Eigentumsbildung oder durch einen Wohnortwechsel der ständigen Mehrbelastung zu entgehen. Die besonders starke Belastung in Hamburg führt auch dazu, daß viele Einwohner ins Umland abwandern, wodurch der Stadt Steuereinnahmen in beträchtlicher Höhe verlorengehen. Dies vorausgeschickt, frage ich den Senat. Die These, Hamburger Mieter müßten höhere Mietnebenkosten tragen als die Mieter in anderen Bundesländern, ist nicht belastbar. So stellt die von der HASPA in Auftrag gegebene empirische Analyse „Wohnungsnachfrage in Hamburg und Umgebung“ als Ergebnis der im Mai/Juni 2000 erhobenen Daten fest, daß die Kosten für die sogenannte Zweite Miete in Stadt und Umland (d.h. in den Umlandkreisen in Schleswig-Holstein und Niedersachsen) „.. . sehr ähnlich (sind). Mieterhaushalte zahlen durchschnittlich rund 7 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens für die Wohnnebenkosten. Für Nettokaltmiete und Wohnnebenkosten bringen Mieterhaushalte sowohl in Hamburg als auch im Umland mit rund 31 Prozent knapp ein Drittel des monatlichen Einkommens für das Wohnen auf.“ Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt. 1. Wie haben sich die Betriebskosten im Zeitraum von 1992 bis 2000 für eine 70 m2 große Wohnung pro Monat entwickelt? (Bitte Fortschreibung der in den Drucksachen 14/705, 11/5760 und 9/4394 aufgeführten Tabellen.) Die Tabelle aus den Drucksachen 9/4394 (Seite 5), 11/5760 (Seite 10) und 14/705 (Anlage 4) ist in der Anlage mit den abgerechneten Beträgen einer großen Hamburger Wohnungsbaugenossenschaft für die Jahre 1992 bis 1999 fortgeschrieben worden. Für 2000 liegen noch keine Zahlen vor. 2. Welche Auswirkungen hat die Ökosteuer anteilig auf die Höhe der Mietnebenkosten? Inwieweit sich die Öko-Steuer auf die Mietnebenkosten bzw. auf die Heizkosten auswirkt, hängt davon ab, ob und in welchem Umfang der jeweilige Eigentümer eines Wohnungsbestandes bzw. die jeweilige Wohnungsgesellschaft diese Kosten auf die Mieter umlegt. Ferner sind mögliche Auswirkungen davon abhängig, wie die mietvertraglich festgelegten Umlageverfahren geregelt sind und sich das Verbrauchsverhalten der Mieter gestaltet.

Bürgerschaftsdrucksachen – außer Senatsvorlagen – sind – gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier – zu beziehen bei: Druckerei Wartenberg & Söhne GmbH, Theodorstraße 41 w, 22761 Hamburg, Telefon 89 97 90 - 0


Drucksache 16/5882

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 16. Wahlperiode

3. Welchen durchschnittlichen prozentualen Anteil stellt die sogenannte Zweitmiete im Verhältnis zur Gesamtmiete dar bei a) öffentlich geförderten Wohnungen? b) frei finanzierten Wohnungen? Nach einer Erhebung der Wohnungsbaukreditanstalt in 1999 betrug die durchschnittliche Netto-KaltMiete im Sozialwohnungsbestand 8,00 DM je m2 Wohnfläche monatlich. Die durchschnittlichen Betriebskosten (ohne Kosten für Heizung und Warmwasser) betrugen 3,28 DM je m2 Wohnfläche monatlich. Mithin beträgt die durchschnittliche Brutto-Kalt-Miete 11,28 DM pro m2 Wohnfläche monatlich. Der Anteil der Betriebskosten an der Brutto-Kalt-Miete lag bei 29,1 v.H. Frei finanzierte Wohnungen NettoKalt-Miete DM/m2 11,68 9,84 9,40 10,06 12,23 14,37 17,36 BruttoKalt-Miete DM/m2 13,87 12,28 12,25 12,89 15,41 17,29 20,00 Anteil der Betriebskosten an der Gesamtmiete in Prozent 15,8 19,9 23,3 22,0 20,6 16,9 13,2

Baualtersklassen 01. 01. 1919 bis 31. 12. 1918 01. 01. 1919 bis 20. 06. 1948 02. 06. 1948 bis 31. 12. 1960 01. 01. 1961 bis 31. 12. 1967 01. 01. 1968 bis 31. 12. 1977 01. 01. 1978 bis 31. 12. 1987 01. 01. 1988 bis 31. 12. 1998

Betriebskosten DM/m2 2,19 2,44 2,85 2,83 3,18 2,92 2,64

Die vorstehende Übersicht basiert auf dem Hamburger Mietenspiegel 1999. Als Durchschnittswerte „bei frei finanzierten Wohnungen“ wurden die Mittelwerte der Größenklasse 41 bis 65,99 m2 (Zeile 2 des Mietenspiegels) in normaler Wohnlage angenommen. Als Ausstattung wurde einheitlich Bad und Sammelheizung unterstellt. Die Betriebskosten entsprechen den zum Mietenspiegel erhobenen Betriebskostendurchschnitten in den einzelnen Baualtersklassen. Die Methoden zur Ermittlung der Betriebskosten sind in beiden Wohnungssegmenten nicht vergleichbar. 4. Wie haben sich die durchschnittlichen Heizkosten für eine 70 m2 große Wohnung im Zeitraum von 1992 bis 2000 entwickelt bei einer Beheizung a) durch Öl? b) durch Gas? c) durch Strom, differenziert nach Tag- und Nachtstrom? d) durch Fernwärme? Entsprechende Erhebungen liegen nicht vor. 5. Welche Auswirkungen hat die Ökosteuer anteilig auf die Höhe der Heizkosten? Siehe Antwort zu 2. 6. Gibt es Untersuchungen oder Schätzungen, wie viele Hamburgerinnen und Hamburger wegen der unterschiedlichen Gebühren- und Abgabenlast ins Umland abwandern? Wenn ja, welche Art von Untersuchungen oder Schätzungen waren es und wie war die Entwicklung der Abwanderung aus diesem Grund in den letzten fünf Jahren? Nein. Der Senat teilt nicht die Auffassung, daß es wegen der Höhe von Gebühren und Abgaben zu Einwohnerabwanderungen kommt. Im übrigen vgl. Vorbemerkung. 7. Gibt es Vergleiche mit anderen Bundesländern hinsichtlich der Höhe von Gebühren und Mietnebenkosten? Wenn ja, von wann sind sie und was haben die Vergleiche im einzelnen ergeben? Entsprechende Vergleiche sind nicht bekannt. 8. Wie hoch sind die Gebühren und Mietnebenkosten im Vergleich zu folgenden Städten: Norderstedt, Berlin, Bremen, München, Leipzig, Frankfurt am Main und Köln? (Bitte tabellarisch auflisten.) Hierzu liegen den zuständigen Behörden keine aufgearbeiteten Informationen vor. Sie können in der Kürze der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht erstellt werden. 9. Welche Versorgungsunternehmen wurden wann zu wie vielen Teilen privatisiert, umstrukturiert oder haben ihre Rechtsform geändert? Aus welchen Gründen wurden diese Veränderungen vorgenommen und mit welchem Ergebnis? Bei hamburgischen Ver- und Entsorgungsunternehmen sind folgende Veränderungen in der Eigentümerstruktur und der Rechtsform eingetreten: 2


Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 16. Wahlperiode – Hamburgische Electricitäts-Werke AG (HEW):

Drucksache 16/5882

Aus dem Besitz der Hamburger Gesellschaft für Beteiligungsverwaltung mbH (HGV) wurde ein HEW-Aktienpaket von 21,21 Prozent veräußert. Diese Aktien wurden von PreussenElektra und Sydkraft AB erworben. Danach verfügte die HGV noch über eine Beteiligung von 50,2 Prozent an den HEW, vgl. Drucksache 15/6772 vom 14. Januar 1997. Ein HEW-Aktienpaket von 25,1 Prozent wurde von der HGV an die Hamburgische Landesbank – Girozentrale – (HLB) zwischenveräußert; vgl. Drucksache 15/7734 vom 1. Juli 1997. Der endgültige Verkauf des HEW-Aktienpakets von 25,1 Prozent erfolgte 1999 an Vattenfall AB; vgl. Drucksache 16/3347 vom 16. November 1999. Danach verfügt die HGV noch über eine HEW-Beteiligung von 25,1 Prozent. Primäres Ergebnis dieser Privatisierungsmaßnahmen war die Erzielung von Haushaltseinnahmen. – HEIN GAS Hamburger Gaswerke GmbH (HGW): Veräußerung von 89,9 Prozent Anteilen an den HGW durch die HGV an HEW, Thüga und Brigitta (Drucksache 13/2561 vom 18. Oktober 1988). Veräußerung des Restanteils (10,1 Prozent) der HGV an den HGW als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung, vgl. Drucksache 15/5699 vom 25. Juni 1999. Seit dem Verkauf dieser restlichen HGW-Anteile ist die HGV nicht mehr unmittelbar an den HGW beteiligt. Die HEW halten bisher eine Beteiligung von 61,85 Prozent an den HGW. Durchgerechnet (25,1 Prozent * 61,85 Prozent) ergibt sich eine mittelbare Minderheitsbeteiligung der HGV an den HGW von 15,5 Prozent. Primäres Ergebnis dieser Privatisierungsmaßnahmen war die Erzielung von Haushaltseinnahmen. – Stadtreinigung Hamburg (SRH): Die Bürgerschaft hat am 2. März 1994 das Gesetz über die Stadtreinigung Hamburg beschlossen (Drucksache 14/4192 vom 25. Mai 1993), mit dem der Landesbetrieb Hamburger Stadtreinigung in eine Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) umgewandelt worden ist. Ein Ergebnis der rechtlichen Verselbständigung ist die Steigerung der Wirtschaftlichkeit der Aufgabenerfüllung. – Hamburger Stadtentwässerung (HSE): Die Bürgerschaft hat am 20. Dezember 1994 das Gesetz über die Hamburger Stadtentwässerung beschlossen (Drucksache 15/1990 vom 11. Oktober 1994), mit dem der Regiebetrieb Amt für Stadtentwässerung in eine Anstalt öffentlichen Rechts umgewandelt worden ist. Ein Ergebnis der rechtlichen Verselbständigung ist die Steigerung der Wirtschaftlichkeit der Aufgabenerfüllung. Die Gründe für die jeweils vorgenommenen Veränderungen sind in den jeweils zitierten Drucksachen dargelegt.

10. Hat aus Sicht des Senates die Privatisierung städtischer Versorgungsunternehmen zu geringeren Gebühren geführt? Wenn ja, welche Auswirkungen hat das auf die Gebührenlast und auf die Mietnebenkosten gehabt? b) Wenn nein, warum nicht? Seit der Veräußerung von Anteilen der Freien und Hansestadt Hamburg ist die Preisentwicklung bei HEW und HGW wesentlich von Marktbedingungen geprägt worden, hinsichtlich der Stromkosten vor allem durch die Liberalisierung des Marktes und den in der Folge einsetzenden Preiswettbewerb unter den Energieversorgungsunternehmen. Bei den als Anstalten des öffentlichen Rechts verselbständigten Entsorgungsunternehmen ist es zu folgender Gebührenentwicklung gekommen: Steigerungsrate im Vergleich zum Vorjahr Hausmüllgebühr (Prozent) 0,0 5,5 1,8 1,7 0,9 1,0 –2,1 Steigerungsrate im Vergleich zum Vorjahr Sielbenutzungsgebühr (Prozent) 3,8 3,8 1,8 1,4 0,0 0,0 0,0 Zum Vergleich: Preisindex für die Lebenshaltung Vier-PersonenArbeitnehmerhaushalte (Prozent) 1,7 1,3 1,9 1,0 0,7 1,7 geschätzt 1,5

Jahr 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001

Die Entwicklung der Gebühren für Abwasser und Abfallentsorgung hat sich seit der rechtlichen Verselbständigung der Stadtentwässerung und der Stadtreinigung als im Eigentum der Stadt befindliche Unternehmen deutlich stabilisiert und liegt inzwischen unterhalb der allgemeinen Preisentwicklung. In einer realen Betrachtung ist es somit in den letzten Jahren zu einer Minderung der Gebührenlast und der diesbezüglichen Teile der Mietnebenkosten gekommen.

11. Welche Versorgungsunternehmen sollen künftig privatisiert oder teilprivatisiert werden und aus welchen Gründen? Es werden derzeit keine entsprechenden Vorhaben betrieben. 3


Drucksache 16/5882

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 16. Wahlperiode

12. Welche zukunftsweisende Strategieentscheidungen haben die o.g. Städte hinsichtlich ihrer Versorgungsunternehmen getroffen, und hält der Senat diese auch in Hamburg für umsetzbar? Wenn ja, wann soll eine Umsetzung für Hamburg erfolgen? Wenn nein, warum nicht? Strategieentscheidungen anderer Städte sind aufgrund unterschiedlicher Ausgangslagen mit den Verhältnissen in Hamburg nicht unmittelbar vergleichbar. Von einer Kommentierung solcher Entscheidungen anderer Städte wird daher abgesehen. Ziel des Senats ist es, über die öffentlichen Unternehmen für die Hamburger Bürgerinnen und Bürger kostengünstig eine Versorgung mit Dienstleistungen, deren Kosten in die Mietnebenkosten eingehen, sicherzustellen. Insofern ist festzustellen, daß sich nicht nur die Entsorgungsgebühren deutlich unterhalb der Preissteigerungsrate entwickelt haben (siehe Antwort zu 10.). Dasselbe trifft auch auf die Wasserpreise der Hamburger Wasserwerke GmbH zu: Steigerungsrate im Vergleich zum Vorjahr Wasserpreis (Prozent) 2,2 2,9 0,0 0,0 1,0 1,0 0,0 Zum Vergleich: Preisindex für die Lebenshaltung Vier-Personen-Arbeitnehmerhaushalte (Prozent) 1,7 1,3 1,9 1,0 0,7 1,7 geschätzt 1,5

Jahr 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001

Die im Vorspann der Fragestellung enthaltene Behauptung, daß die Gebühren in Hamburg schneller steigen als andernorts, trifft mithin auf die Hamburger öffentlichen Ver- und Entsorgungsunternehmen nicht zu.

Anlage

4


Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 16. Wahlperiode

Drucksache 16/5882

Anlage zur Antwort des Senats

5