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Wohnungsbebauung in Hamburg (II)

Als pdf: 16/2678 | Wohnungsbebauung in Hamburg (II) (Schriftliche Kleine Anfrage)


BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG 16. Wahlperiode

Drucksache

16/2678
02. 07. 99

Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Klaus-Peter Hesse (CDU) vom 23. 06. 99 und

Antwort des Senats

Betr.: Wohnungsbebauung in Hamburg (II)
1998 wurden in Hamburg 8471 Wohnungen fertiggestellt, das sind 5 Prozent mehr als 1997. Die Zahl von rund 5628 zum Bau genehmigten Wohnungen liegt weit unter dem Ergebnis des Jahres 1997 (39 Prozent) und deutet darauf hin, daß die Wohnungsbauaktivitäten 1999 merklich zurückgehen werden. Der Hamburger Wohnungsmarkt weist mithin deutliche Entspannungstendenzen auf. Nach einem Beschluß der Senatskommission für Stadtentwicklung, Umwelt, Wirtschaft und Verkehr vom 4. März 1999 soll ein Teil des Geländes der Friedhofsgärtnerei in Ohlsdorf mit 320 Wohneinheiten bebaut werden. Dies führte zu massivem Protest der sich anläßlich des Beschlusses zusammengeschlossenen Bürgerbewegung Klein Borstel. Ich frage den Senat: 1. Wie viele Eigenheimbewerber sind derzeit beim Liegenschaftsamt gemeldet? a) Für welche Art von Objekten liegen Bewerbungen vor?
Bei der Liegenschaftsverwaltung sind derzeit 16 962 Bewerbungen notiert (Stand 28. Juni 1999). Davon richten sich 16 356 Bewerbungen ganz oder vorrangig auf Eigenheimbauplätze; lediglich bei 606 der Bewerbungen besteht ausschließlich Interesse am Erwerb einer Eigentumswohnung.

1. b) Wie häufig wird die Kartei der Eigenheimbewerber aktualisiert? c) Wann wurde die Kartei das letzte Mal aktualisiert?
Eine laufende Aktualisierung der Kartei wird dadurch vorgenommen, daß die Vormerkungen von Bewerberinnen und Bewerbern, die im Rahmen von Grundstücks-Anbietaktionen nicht reagieren, nach entsprechender Vorankündigung gelöscht werden. Darüber hinaus werden Interessenten, die sich über einen längeren Zeitraum nicht mehr gemeldet haben, zwecks Bereinigung der Bewerberliste nach und nach angeschrieben, ob das Erwerbsinteresse fortbesteht.

Bürgerschaftsdrucksachen – außer Senatsvorlagen – sind – gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier – zu beziehen bei: Druckerei Wartenberg & Söhne GmbH, Theodorstraße 41 w, 22761 Hamburg, Telefon 89 97 90 - 0


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2. Wie gestaltet sich die derzeitige Zusammenarbeit und Abstimmung mit angrenzenden Bundesländern hinsichtlich Planung sowie Durchführung großer Bauvorhaben? a) Welche baulichen oder infrastrukturellen Projekte sind dem Senat bekannt, die zur Zeit bzw. künftig in Abstimmung oder in Zusammenarbeit mit den angrenzenden Bundesländern durchgeführt werden bzw. durchgeführ t werden sollen? (Bitte Einzelauflistung nach Bauvorhaben, Bundesland sowie Art der Zusammenarbeit.) b) Bis wann sollen die jeweiligen Projekte realisiert werden? c) Gibt es insbesondere eine Zusammenarbeit mit angrenzenden Bundesländern in bezug auf Wohnungsbauprojekte? Wenn ja: Welche und wie gestaltet sich die Zusammenarbeit? Wenn nein: Warum nicht?
Auf der Basis von Baugesetzbuch/Raumordnungsgesetz werden Bauleitpläne bzw. Raumordnungsprogramme und -pläne der Nachbarkommunen und -länder fortlaufend abgestimmt. Dies trifft unter anderem auch für Wohnungsbauprojekte zu. Die ländergrenzenübergreifende Zusammenarbeit bei Infrastrukturvorhaben erfolgt überwiegend projektbezogen. So unterstützen Niedersachsen und SchleswigHolstein Hamburg bei der Bewerbung um die Endlinienfertigung des A3XX, indem die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen auf dem Staatsgebiet der Nachbarländer realisiert werden. Auch bei den Planfeststellungsverfahren für die Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe ist es zu einer konstruktiven Zusammenarbeit über die Ländergrenzen hinweg gekommen. Darüber hinaus ist bei den überregional und regional bedeutsamen Vorhaben im Bereich der Verkehrsinfrastruktur eine enge Zusammenarbeit über die Ländergrenzen hinweg selbstverständlich. Gemäß trilateraler Vereinbarung zur gegenseitigen Information über Ansiedlungsvorhaben großflächiger Einzelhandelseinrichtungen vom 3. Juni 1997 wird außerdem über entsprechende Projekte gegenseitig informiert. Eine vollständige und detaillierte Nennung aller in Abstimmung befindlichen Planungen und Vorhaben ist im Rahmen der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.

3. Was wurde bisher und was soll künftig unternommen werden, um zu vermeiden, daß einkommensstarke Hamburger in angrenzende Bundesländer abwandern? Plant Hamburg eine Initiative, wonach es insbesondere zu einem steuerlichen Ausgleich zwischen Städten und ihren Randgemeinden kommen soll?
Der Senat setzt sich seit langem dafür ein, daß die Lohnsteuer der Pendler im Rahmen der Lohnsteuerzerlegung nicht in voller Höhe an das Wohnsitzland abgeführt wird, sondern daß das Betriebsstättenland mindestens hälftig daran beteiligt wird; entsprechende Initiativen Hamburgs haben bisher aber noch keine Mehrheit gefunden. Gegenwär tig wird diese Frage erneut im Rahmen der Gespräche der Ministerpräsidenten zur „Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung“ erörtert. Zur Deckung der Nachfrage einkommensstarker Haushalte insbesondere nach Einfamilienhäusern bereitet die Stadt kontinuierlich auch für dieses Segment des Wohnungsmarktes entsprechende Flächen planerisch und erschließungstechnisch auf. Da die Flächenressourcen Hamburgs begrenzt sind, kann die Nachfrage nach der flächenintensiven Wohnform „Einfamilienhaus“ jedoch nur zum Teil gedeckt werden. Die zuständige Behörde prüft deshalb im Rahmen einer empirischen Erhebung, ob und in welchem Umfang auch Eigentumsmaßnahmen im Geschoßwohnungsbau mit besonderer städtebaulicher und gestalterischer Ausprägung von potentiell Abwanderungsinteressierten als Alternative zum freistehenden Einfamilienhaus akzeptiert werden. Auf der Grundlage der Ergebnisse sollen Strategien erarbeitet werden, mit welchen flächensparenden Angeboten die Stadt der Abwanderung in das Umland in stärkerem Maße begegnen kann (siehe im übrigen auch Antworten des Senats zu den Anfragen Drucksachen 16/2331 und 16/2602).

4. Hat es in den letzten zehn Jahren statistische Erhebungen in bezug auf Leerstände auf dem Hamburger Wohnungsmarkt gegeben? Wenn ja: Welche Entwicklung ist anhand dieser Erhebung für die Leerstände in Hamburg festzustellen? (Bitte Angaben in Prozent und aufgeteilt nach Miet- und Eigentumswohnungen.)
Nein, eine zusammenfassende Statistik der Leerstände wurde 1990 eingestellt, weil Leerstände aufgrund des wieder angespannten Wohnungsmarktes faktisch nicht mehr vorkamen.

4. a) Gibt es derartige Erhebungen aus den letzten zehn Jahren für das städtische Wohnungsunternehmen GWG? Wenn ja: Welche Entwicklung ist für die GWG zu verzeichnen? b) Gibt es derartige Erhebungen aus den letzten zehn Jahren für das städtische Wohnungsunternehmen SAGA? Wenn ja: Welche Entwicklung ist für die SAGA zu verzeichnen?
Ja, die Entwicklung beim fluktuationsbedingten Leerstand ist in der folgenden Tabelle dargestellt:

GWG, SAGA-Gesamtbestand Anteil des fluktuationsbedingten Leerstandes am Gesamtbestand in Prozent
1989 GWG SAGA 2 0,20 0,05 1990 0,09 0,01 1991 0,06 0,01 1992 0,06 0,00 1993 0,07 0,01 1994 0,10 0,02 1995 0,18 0,08 1996 0,24 0,23 1997 0,64 0,46 1998 1,44 0,63


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5. Wie ist der derzeitige Planungsstand hinsichtlich der von der Senatskommission vorgesehenen Bebauung des Geländes der Friedhofsgärtnerei in Klein Borstel? a) Seit wann läuft das Bebauungsplanverfahren, wie sieht die Terminplanung aus, und wie gestaltet sich im einzelnen der Verlauf des Verfahrens? b) Wann wird das Bebauungsplanverfahren voraussichtlich abgeschlossen sein?
Das Bebauungsplanverfahren wird nach der Sommerpause vom Bezirksamt Hamburg-Nord eingeleitet. Im September 1999 wird ein städtebaulicher Wettbewerb von der Stadtentwicklungsbehörde ausgelobt. Das Preisgericht ist Anfang 2000 vorgesehen. Die Vorweggenehmigungsreife für den Bebauungsplan soll spätestens im zweiten Quartal 2001 erreicht werden.

5. c) Welche Zwischenergebnisse liegen bereits vor?
Die Programmerarbeitung für den Wettbewerb ist zur Zeit im Verfahren.

6. a) Liegen dem Senat bereits konkrete Erkenntnisse über die notwendige infrastrukturelle Anbindung (hinsichtlich Verkehrsbelastung, Nahversorgung, Schulkapazitäten, Kinderund Jugendeinrichtungen) im Falle der Realisierung des Bauvorhabens in Klein Borstel bei der von der Senatskommission vorgesehenen baulichen Nutzung vor? Wenn ja: Welche?
Hinsichtlich der zukünftigen Verkehrsbelastung hat die zuständige Behörde Untersuchungen durchgeführ t. Eine Anbindung der geplanten 320 Wohneinheiten über Kleine Horst (nördliche S-Bahn-Unterführung), Stübeheide und Schluchtweg an die Wellingsbütteler Landstraße wird als unkritisch beurteilt. Bauliche Maßnahmen (Fahrbahnvertiefung S-Bahn-Unterführung, Kreuzungsbereich Stübeheide, Ampelanlage Wellingsbütteler Landstraße) sind jedoch hierfür erforderlich. Für die Schulversorgung sollen auf dem Schulgelände bzw. der Sportplatzfläche der Albert-Schweitzer-Schule Pavillons aufgestellt werden. Die Schule erhält als Ausgleich hierfür die angrenzende Fläche südlich Stübeheide für Schulsportzwecke. Für die geplanten 320 Wohneinheiten sind im Plangebiet eine Kindertagesstätte, ein Kinderspielplatz sowie ein Bolzplatz vorgesehen.

6. b) Ist die Planung mit 320 Wohneinheiten nach Ansicht des Senates attraktiv genug für den gehobenen Wohnungsbau?
Die vorgesehene Dichte, die angestrebte Bauform sowie die Lage werden als attraktiv und geeignet für gehobenen Wohnungsbau angesehen.

6. c) Inwieweit steht § 19 Hamburgisches NaturSchG einer möglichen Bebauung entgegen, wenn man berücksichtigt, daß auf dem Gelände sehr alte Eichen stehen?
§ 19 Hamburgisches Naturschutzgesetz (HmbNatSchG) steht einer möglichen Bebauung nicht entgegen, da ein Naturdenkmal in dem betreffenden Bereich nicht vorhanden ist. Unter Beachtung der in § 19 HmbNatSchG festgelegten Voraussetzungen ist eine derartige Ausweisung für den erwähnten Eichenbestand auch nicht beabsichtigt.

7. a) Wo in Hamburg gibt es Naturdenkmäler im Sinne von § 19 HmbNaturSchG, und was wird im einzelnen geschützt?
In Hamburg bestehen folgende Naturschutzdenkmale gemäß § 19 HmbNatSchG: Name des Naturdenkmals Bezirk Hüsermoor Ohlkuhlenmoor Poppenbüttler Graben Siever tsche Tongrube Timmermoor Gutsbrack Uhlenbuschbracks Papenbrack Callabrack Eibe am Neuländer Deich Gar ten de L’Aigles Wandsbek Wandsbek Wandsbek Wandsbek Wandsbek Harburg Harburg Harburg Harburg Harburg Hamburg-Nord Ar t des Naturdenkmals Heidemoor Übergangsmoor mit Quellbereichen und Naßwiesen Übergangsmoor mit Grabenverlauf Ehem. Tonabbaugrube mit vielfältigen Tier- u. Pflanzenar ten Moor teich mit Gehölzrand Brack Brack Brack Brack Einzelbaum Teil einer historischen Gartenanlage

7. b) Wenn es um den Baumschutz geht: – In welchen Fällen kommt das HmbNaturSchG und in welchen Fällen die Hamburgische Baumschutzverordnung zur Anwendung? – In welcher zahlenmäßigen Relation steht die Anwendung beider Regularien?
Das HmbNatSchG umfaßt eine Vielzahl von Regelungen, die zumindest auch Auswirkungen auf den Schutz von Bäumen haben. Konkret auf den Baumschutz bezogen, enthält § 26 HmbNatSchG im sogenannten Mindestartenschutz Regelungen hinsichtlich der Beeinträchtigung oder Beseitigung von Bäumen sowie der zeitlichen Befristung für das Fällen und Beschneiden. Diese Regelungen gelten für den gesamten Baumbestand Hamburgs. 3


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Die auf §§ 15, 20 HmbNatSchG beruhende Baumschutzverordnung stellt, mit Ausnahme von Obstbäumen und Bäumen unter 25 cm Brusthöhendurchmesser, ebenfalls den gesamten Baumbestand in Hamburg unter Schutz. Unberühr t davon bleiben unter anderem Maßnahmen der zuständigen Behörde für Bäume auf öffentlichem Grund. Die Baumschutzverordnung gilt ferner nicht, soweit sie in einzelnen Landschafts- bzw. Naturschutzgebietsverordnungen für nicht anwendbar erklärt worden ist; in diesen Fällen gelten ausschließlich die Bestimmungen der jeweiligen Schutzverordnungen. § 26 HmbNatSchG und die Baumschutzverordnung sind beim Vollzug des Baumschutzes in gleicher Weise zu beachten.

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