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Bestandspflege der SAGA

Als pdf: 16/1931 | Bestandspflege der SAGA (Schriftliche Kleine Anfrage)


BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG 16. Wahlperiode

Drucksache

16/1931
05. 01. 99

Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Klaus-Peter Hesse (CDU) vom 22. 12. 98 und

Antwort des Senats

Betr.: Bestandspflege der SAGA
Die SAGA hat seit 1991 für eigene Objekte rund 200 Millionen DM jährlich für die Bestandspflege aufgewendet. Der Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg rechnet damit, daß in den nächsten zehn Jahren ein geschätzter Mittelbedarf in Milliardenhöhe für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen nötig sein wird (Drucksache 16/767). Aus der Presse ist zu entnehmen, daß es im Zuge von Instandsetzungs-, Modernisierungs-, Ausbau- und Aufstockungsmaßnahmen in der letzten Zeit wiederholt zu Protesten von betroffenen Bewohnern gegen die von der SAGA ergriffenen Maßnahmen gekommen ist. Nach Auskunft der SAGA werden Mieter auf Anfrage über geplante Baumaßnahmen informiert.
Einzelne Beschwerden über den Verlauf von Bauarbeiten lassen sich nie gänzlich vermeiden. In der Presse gab es lediglich über drei Baumaßnahmen eine kritische Berichterstattung. Hieraus läßt sich keinesfalls eine generelle Unzufriedenheit der Mieter ablesen. Umfragen weisen im Gegenteil eine deutliche Mehrheit von Mieterinnen und Mietern aus, die mit den durchgeführten Baumaßnahmen zufrieden sind. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen auf der Grundlage einer Stellungnahme der SAGA wie folgt.

1. a) Wie genau sieht das Instandsetzungs- und Modernisierungsprogramm der SAGA für die nächsten Jahre aus (aufgeschlüsselt nach sämtlichen geplanten Maßnahmen)?
Das Instandsetzungs- und Modernisierungsprogramm ist ein wesentlicher Bestandteil des Wirtschaftsplans und unterliegt damit dem Betriebs- und Geschäftsgeheimnis des Unternehmens.

1. b) Wie viele Wohnungen wurden seit 1991, wie viele werden in den nächsten zehn Jahren instand gesetzt, modernisiert, ausgebaut, aufgestockt oder abgebrochen (bitte aufgeschlüsselt nach Anzahl, Lage, Dauer und Ort der Maßnahme)? c) Wo wird zur Zeit instand gesetzt, modernisiert, ausgebaut oder abgebrochen, wie lange werden die Arbeiten dauern (bitte aufgeschlüsselt nach Anzahl, Lage, Dauer und Ort der Maßnahme)?
Die Fragen können in der vom Fragesteller gewünschten Aufschlüsselung nicht in der für die Beantwor tung dieser Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit beantwortet werden.

2. a) Wieviel Personal der SAGA hat 1991 in der Abteilung Instandsetzung und Modernisierung gearbeitet, wieviel Personal arbeitet heute dort (jährliche Entwicklung seit 1991 darstellen)?
Mit der Instandhaltung sind bei der SAGA sowohl Mitarbeiter der Fachabteilung als auch Mitarbeiter in den einzelnen Geschäftsstellen befaßt. Letztere gehen dieser Tätigkeit nicht ausschließlich nach. Daher ist die Frage in der vom Fragesteller gewünschten Aufschlüsselung nicht zu beantworten.

Bürgerschaftsdrucksachen – außer Senatsvorlagen – sind – gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier – zu beziehen bei: Druckerei Wartenberg & Söhne GmbH, Theodorstraße 41 w, 22761 Hamburg, Telefon 89 97 90 - 0


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2. b) Hält der Senat den derzeitigen Personalstand im Rahmen des Instandsetzungs- und Modernisierungsprogramms für mietergerecht und ausreichend? Wenn ja: Wie erklärt der Senat die sich häufenden Beschwerden der Mieter über unzureichende Betreuung? Wenn nein: Welche Personalaufstockungen sind geplant, um diese abzustellen?
Die Steuerung des Personaleinsatzes gehört zu den laufenden Geschäftsführungsaufgaben des Vorstandes.

3. Als städtisches Wohnungsbauunternehmen hat die SAGA insbesondere soziale Aufgaben. In der Presse war in der letzten Zeit bezüglich Instandsetzungs-, Modernisierungs-, Ausbau- und Aufstockungsmaßnahmen verstärkt über unzufriedene Mieter berichtet worden. a) Wie viele Mieter werden durchschnittlich bei solchen Maßnahmen umquartiert, wie viele verbleiben in ihren Wohnungen (aufgeschlüsselt nach Umfang und Dauer der zur Zeit laufenden Arbeiten)?
Hier gibt es keine einheitliche Regelung. Die Zahl der Mieter, die im Zuge einer Baumaßnahme umquar tier t werden, hängt vom Umfang der Bauarbeiten und der Lebenssituation der Mieter ab.

3. b) Wie lange vorher werden Mieter über Dauer, Art und Umfang der Arbeiten informiert?
Die Mieter werden rechtzeitig entsprechend den mietrechtlichen Vorgaben informiert. In der Regel lädt die SAGA drei bis vier Monate vor einer Baumaßnahme zu einer Mieterversammlung ein. Zehn bis zwölf Wochen vor dem Beginn der Arbeiten erfolgt dann ein Ankündigungsschreiben.

3. c) Inwieweit werden Mieter an der Entscheidung über die Durchführung von derartigen Maßnahmen beteiligt?
Die Durchführung einer öffentlich geförderten Modernisierungsmaßnahme hängt von der Zustimmung einer Mehrheit der Mieter ab. Bisher haben in jedem Fall mindestens 50 Prozent der Mieter ihre Zustimmung zur Durchführung der Arbeiten gegeben.

3. d) Werden trotz fehlender Zustimmung durch die Mieter Modernisierungsmaßnahmen durchgeführ t?
In der Regel nicht.

3. e) Wann werden Mieter von wem über ihre Rechte der Maßnahme bezüglich der zu erwar tenden Mietsteigerung informiert?
Die Mieter werden sowohl auf Mieterversammlungen als auch im Ankündigungsschreiben über die rechtlichen Grundlagen der Modernisierung informiert. Mieter versammlungen führt die SAGA unter Einbeziehung von Mieterinitiativen oder Mietervereinen durch.

4. a) In wie vielen SAGA-Wohnungen und Gebäuden fanden Modernisierungsmaßnahmen durch Eigenleistungen der Mieter statt (jährliche Entwicklung seit 1991 darstellen)? b) Welches Einsparpotential entstand und entsteht der SAGA daraus?
Der derzeitige Schwerpunkt der Modernisierungsarbeiten liegt im Bereich der Wärmedämmung der Fassade und dem Einbau von Zentralheizungen. Angesichts der dadurch bedingten technischen Voraussetzungen und der begrenzten finanziellen Leistungsfähigkeit der SAGA-Mieter haben Eigenleistungen bei Modernisierungsmaßnahmen keinen nennenswer ten Umfang. Dadurch entsteht für die SAGA kein Einsparungspotential.

4. c) Gibt es Fälle, wo die SAGA diese Maßnahmen der Mieter abgelehnt hat? Wenn ja: Aus welchen Gründen?
Die SAGA haftet für die ordnungsgemäße Durchführung aller Baumaßnahmen. Daher muß die SAGA Eigenleistungen von Mietern ablehnen, sofern sie die Sicherheit der Bewohner gefährden oder eine Bauaufsicht der SAGA abgelehnt wird.

4. d) Gewähr t die SAGA Mietern für Eigenleistung finanzielle oder personelle Hilfen oder stellt Material zur Verfügung? Wenn nein: Warum nicht?
Die SAGA stellt Material zur Verfügung.

4. e) Werden auf andere Weise diese Leistungen honoriert? Wenn ja: Welcher Art? Wenn nein: Warum nicht?
Die erbrachten Eigenleistungen haben Auswirkungen auf die Gesamtkosten und führen somit zu einer niedrigeren Miete nach dem Abschluß der Modernisierung.

4. f) Auf welche andere Art werden Mieter ermuntert, Eigenleistungen zu erbringen?
Im Rahmen ihrer Projekte fragt die SAGA das Interesse ihrer Mieter an Eigenleistungen ab und unterstützt diese. 2


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Drucksache 16/1931

5. In der Presse war in der letzten Zeit von Terminschwierigkeiten und Koordinierungsproblemen bei Modernisierungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen die Rede. a) Wie viele Termine bezüglich des Beginns und des Endes von Bauarbeiten im Bestand wurden in diesem Jahr nicht eingehalten?
Die Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen der SAGA unterliegen weder Terminschwierigkeiten noch Koordinierungsproblemen. Selbstverständlich sind Baumaßnahmen abhängig von Wetterlagen, insbesondere Frostperioden, die eine Anpassung der Termine im Prozeß des Baugeschehens erforderlich machen können. In diesen Fällen werden alle betroffenen Mieter informiert.

5. b) Wie oft wurden Konventionalstrafen zwischen SAGA und Bauunternehmen vereinbart (jährliche Entwicklung seit 1991 darstellen)?
Die Verträge der SAGA mit den am Bauvorhaben beteiligten Firmen enthalten grundsätzlich eine genaue Regelung zur Durchsetzung von Konventionalstrafen.

5. c) Wird das aus vereinbarten Konventionalstrafen von der SAGA einbehaltene Geld an die Mieter weitergegeben?
Nein, der Zweck von Konventionalstrafen ist es, im Unternehmen entstandenen Schaden auszugleichen.

5. d) Wie gewährleistet die SAGA eine umfangreiche zeitnahe Überwachung des Baugeschehens?
Die SAGA gewährleistet entsprechend der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure die Überwachung des Baugeschehens.

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