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Gesicherte Unterbringung - ja oder nein

Als pdf: 16/1133 | Gesicherte Unterbringung - ja oder nein (Schriftliche Kleine Anfrage)


BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG 16. Wahlperiode

Drucksache

16/1133
14. 07. 98

Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Klaus-Peter Hesse (CDU) vom 06. 07. 98 und

Antwort des Senats

Betr.: Gesicherte Unterbringung – ja oder nein?
Seit 1981 lehnt der Hamburger Senat die gesicherte Unterbringung für straffällig gewordene Jugendliche ab. Nach Presseveröffentlichungen hat der Senat trotz dieser Ablehnung Hamburger Jugendliche in gesicherten Unterbringungen untergebracht bzw. für eine Unterbringung dort angefragt. Dies vorausgeschickt, frage ich den Senat: 1. a) Für wie viele straffällig gewordene Jugendliche wurde seit 1981 nachgefragt, ob eine Unterbringung in Einrichtungen außerhalb Hamburgs möglich ist? b) Wann erfolgten jeweils die Nachfragen? c) Bei welchen Einrichtungen wurde nachgefragt? Welche dieser Einrichtungen führen eine gesicherte Unterbringung durch? 2. a) Wie viele straffällig gewordene Jugendliche wurden seit 1981 von Einrichtungen außerhalb Hamburgs aufgenommen? b) Zu welchem Zeitpunkt erfolgte jeweils die Aufnahme, bzw. wann wurden sie entlassen? c) In welchen Einrichtungen wurden die Jugendlichen jeweils aufgenommen, in welchen Einrichtungen wurde dabei jeweils eine gesicherte Unterbringung durchgeführt? 3. a) Wieso bringt der Senat Jugendliche außerhalb Hamburgs gesichert unter, obwohl er diese Maßnahmen in Hamburg ablehnt? b) Sieht der Senat hier einen Widerspruch? Wenn nein, warum nicht?
Im Rahmen erzieherischer Hilfen werden von Hamburger Dienststellen keine Hilfen in sogenannten geschlossenen Heimen veranlaßt oder durchgeführt. Gleichwohl gibt es die Fallkonstellation, daß eine solche Hilfe durch ein auswärtiges Jugendamt gewähr t wurde und durch den Wohnortwechsel des bzw. der Personensorgeberechtigten nach Hamburg ein hiesiges Jugendamt gemäß § 86 SGB VIII für die Weiterführung der Hilfe zuständig wurde. In einem solchen Fall kann es im Hinblick auf eine Kontinuität sichernde Planung geboten sein, die andauernde Hilfe bei einem auswärtigen Träger nicht abrupt zu beenden. In wie vielen Fällen diese Konstellation innerhalb des von der Schriftlichen Kleinen Anfrage erfaßten Zeitraums gegeben war, läßt sich in der für die Beantwortung der Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht klären. Statistiken über Nachfragen zu Unterbringungsmöglichkeiten oder zu Anordnungen der einstweiligen Unterbringung in Einrichtungen von Heimen der Jugendhilfe außerhalb Hamburgs werden nicht geführt. Die Beantwortung dieser Fragen würde daher eine umfangreiche Analyse sämtlicher potentiell in Betracht kommender Akten erfordern.

Bürgerschaftsdrucksachen – außer Senatsvorlagen – sind – gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier – zu beziehen bei: Druckerei Wartenberg & Söhne GmbH, Theodorstraße 41 w, 22761 Hamburg, Telefon 89 97 90 - 0