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CC-Karte des HVV/Tariferhöhung

12.06.2007

Hallo Herr Hesse,
nach einer Woche Beruhigungszeit kann ich Ihnen an dieser Stelle eine Frage stellen, ohne Gefahr zu laufen, ausfallend zu werden.

Die Frage bezieht sich auf den Artikel im Hamburger Abendblatt vom 04.06.2007,
(Quelle: http://www.abendblatt.de/daten/2007/06/04/749855.html),
der die Statusänderung der bisher als Sozialticket euphemisierten CC-Karte zum Thema hatte: nämlich der Abschaffung der Übertragbarkeit.
Diese Änderung bedeutet für viele Familien/Bedarfsgemeinschaften eine Preiserhöhung von mindestens 100 %. Dabei fällt die zusätzliche preisliche Erhöhung kaum noch ins Gewicht.

Vor diesem Hintergrund diese Änderung/Preisanhebung als "sozialste Tariferhöhung, die es im HVV je gegeben hat" zu bezeichnen ist schon ein starkes Stück.

Wenn das Ihrer Meinung nach so sein sollte (ich gehe davon aus, dass die oben zitierte Aussage so von Ihnen autorisiert wurde), dann Gnade uns Gott, wenn Ihrerseits irgendwann mal von "schmerzlichen Einschnitten" oder so die Rede sein sollte.

Hier nun meine Frage:
Was gedenken Sie zu tun, um den Betroffenen ein ECHTE Alternative zur Verfügung zu stellen, billig den HVV nutzen zu können?

Klaus-Peter Hesse antwortete am 14.06.2007

Sehr geehrter Herr,

ich bleibe bei meiner Aussage, das es sich hier um die sozialste Tariferhöhung handelt, die es im HVV je gegeben hat. Das Ziel der Erhöhung war insbesondere Tarifgerechtigkeit, die es im großen Verbundsystem bei vielen Wegebeziehungen nicht mehr gegeben hat. Zudem sah ich die Notwendigkeit eines Kurzstreckentickets, um auch kurze Fahrten attraktiver zu machen. All dies wurde berücksichtigt, zudem gibt es jetzt auch noch ein Familienticket und Preissenkungen für sozial weniger gut gestellte Bürgerinnen und Bürger. Kein Euro dieser Tariferhöhung dient zur Deckung oder Minimierung des Verlustes beim öffentlichen Personennahverkehr!

Zu den Änderungen bei den CC-Karten habe ich Ihnen hier die Stellungnahme des HVV beigefügt, die aus meiner Sicht die Thematik sehr gut erklärt:

1. CC-Karte Wegfall der Übertragbarkeit der Monatskarte

Ursprungsidee:
Die CC-Karte ist für den Freizeit- und Gelegenheitsverkehr konzipiert. Mit ihr sollen im Durchschnitt weniger Fahrten als mit einer Allgemeinen Zeitkarte unternommen. Nur so kann eine Zeitkarte zu einem so günstigen Preis angeboten werden.

Die übertragbare CC-Monatskarte wird aber entgegen der Ursprungsvermutung / -berechnung häufig von mehreren Personen genutzt und daher zu deutlich mehr Fahrten, als dies für den Freizeit- und Gelegenheitsverkehr zu erwarten wäre. Hierdurch entstehen den HVV- Verkehrsunternehmen Mehrkosten, da jeder weitere Nutzer der übertragbaren CC- Monatskarte keine eigene Fahrkarte zu lösen braucht. Die Übertragbarkeit passt daher nicht zu einer Fahrkarte, die für eine geringere Nutzungshäufigkeit ausgelegt ist. Auch ist für Fahrgäste mit viel teureren Allgemeinen Zeitkarten kaum nachzuvollziehen, weshalb gerade die günstigste Zeitkarte im HVV, die CC-Monatskarte, mit einem so hochwertigen Zusatznutzen wie der Übertragbarkeit ausgestattet ist.

2. CC-Karte überproportionale Preisanhebung

Die CC-Karte ist ein Angebot, das sich vor allem an Personen richtet, die nur gelegentlich, also nicht täglich mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fahren. Im Rahmen der Flexibilisierung der Arbeitszeiten hat sich jedoch eine Situation ergeben, in der die Vollzeitbeschäftigten eine sehr große Nutzergruppe der CC-Karte darstellen. Bei den CC-Monatskarten ist diese Nutzergruppe sogar die größte. Aus dem Blickwinkel der Tarifgerechtigkeit ist nicht einzusehen, dass diese Vollzeitbeschäftigten erheblich weniger für ihren täglichen Weg zur Arbeit ausgeben als diejenigen, die Allgemeine Zeitkarten kaufen müssen. Aber auch im reinen Freizeit- und Versorgungsverkehr wird die CC-Karte sehr intensiv genutzt, so dass der äußerst hohe Rabatt nicht mehr gerechtfertigt ist.

Die Ermäßigung der CC-Großbereichskarte (43,50 Euro) gegenüber der Allgemeinen Monatskarte für den Großbereich (83,00 Euro) beträgt fast 50 %. In anderen Verbünden Deutschlands liegt die Ermäßigung für vergleichbare Angebote in der Regel zwischen 15 % und 30 %. Auch aus dieser Perspektive ist die geplante Erhöhung der Preise der CC-Karten als maßvoll zu betrachten.

3. CC-Karte Wegfall 1. Klasse

Der Einschluss der sonst zuschlagpflichtigen SchnellBus-/1.-Klasse-Nutzung in das Angebot CC-Karte ist eine zusätzliche Leistung, für die der HVV keinen Fahrgeldanteil einkalkuliert hat. Dies hatte bei Einführung der CC-Karte im Jahre 1979 zum Ziel, die 1. Klasse (insbesondere der S-Bahn, die bis Oktober 2000 1.-Klasse-Abteile hatte) und die SchnellBusse in den verkehrsschwachen Zeiten besser auszulasten. Mit dem Wegfall der 1.-Klasse-Abteile bei der S-Bahn ist die zuschlagfreie 1.-Klasse-Nutzung mit CC-Karten jedoch nicht mehr begründbar. Die zuschlagfreie SchnellBus-Nutzung bleibt bei der CC-Karte jedoch bestehen. Für Fahrgäste, die viel Geld für die Nutzung der 1. Klasse bezahlen, ist nicht nachvollziehbar, weshalb andere Fahrgäste mit einer stark ermäßigten Fahrkarte die 1. Klasse zuschlagfrei benutzen können. Zu CC-Karten bietet der HVV daher ab dem 1. Juli für die 1.-Klasse-Nutzung den ermäßigten Monatszuschlag zu 18,00 ? bzw. zu 14,60 Euro im Abonnement an.

Auch ohne zuschlagfreie 1.-Klasse-Nutzung bleibt die CC-Karte ein sehr günstiges und attraktives Angebot.

Falls Sie weitere konkrete Fragen haben, steht Ihnen der HVV auch gerne zur Verfügung:

+ kundendialog@hvv.de
+ ServiceNummer: 040-19449

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit den Informationen weitergeholfen habe.

Mit freundlichem Gruß
Klaus-Peter Hesse