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Ausschreibung des Betriebs der S-Bahn Hamburg

09.11.2010

Sehr geehrter Herr Hesse,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Als hamburger Bürger, Wähler und Steuerzahler sehe auch ich die Notwendigkeit die angesprochene Deckungslücke im Haushalt zu schließen. Genaugenommen ist die Sorge vor unnötigen Ausgaben Motivation meiner Frage bzw. dieser Nachfrage.

Ich kann Ihrer Antwort entnehmen, dass Sie unter bestimmten Umständen bereit sind, auf eine Ausschreibung zu verzichten.

Wenn ich aber davon ausgehen darf, dass Sie mit Ihren Kollegen in der Lage sind die gewünschen/benötigten Verkehrsleistungen des S-Bahnbetriebes zu definieren bzw. definieren zu lassen, sehe ich eigentlich keinen Grund, den Wettbewerb um das beste Angebot zu Lasten der hamburger Steuerzahler auf nur einen Anbieter (die S-Bahn Hamburg GmbH) zu begrenzen. Denn trotz aller Ihnen und Ihren Kollegen zugestandenen Kompetenz werden Sie wohl nicht ausschließen können, dass ein anderer Anbieter ein für Hamburg besseres Angebot vorlegt.

Warum also sollte unter bestimmten Umständen auf eine Ausschreibung verzichtet und ein höherer Steuerzuschuss als notwendig in Kauf genommen werden?

Mit freundlichen Grüßen

Klaus-Peter Hesse antwortete am 08.12.2010

Sehr geehrter Herr ,

auf eine Ausschreibung kann unter Umständen verzichtet werden, wenn der Leistungsempfänger (die FHH) mit den erbrachten Leistungen des Leistungserbringers (die S-Bahn Hamburg GmbH) bis dato gut zufrieden ist und in Verhandlungen steht. In den Verhandlungen geht es in der Regel ja nicht nur um eine zu definierende Leistungserbringung, sondern auch um das Entgelt für die erbrachte Leistung. Ein möglicher Umstand k ö n n t e also sein, dass der ausgehandelte Preis und die zu erbringenden Leistungen eine Ausschreibung unnötig machen. Üblich ist, dass die am Markt agierenden Teilnehmer denselben stets und intensiv beobachten. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse fließen in den Sondierungsgesprächen, die im Vorwege von konkreten Vertragsverhandlungen geführt werden, mit ein. Dieser Grundsatz betrifft übrigens nicht nur den Markt für Verkehrsdienstleistungen, sondern nahezu alle Bereiche. Zugegebenermaßen ist dies im Öffentlichen Bereich (Personal, Bau usw.) wesentlich komplizierter.

Falls Sie ein konkretes Anliegen oder Angebot haben sollten, können Sie dieses jederzeit initiativ der zuständigen Fachbehörde zuleiten. Dieses Verfahren steht jedem Anbieter frei zu nutzen. Sollten die Gespräche mit der S-Bahn Hamburg GmbH zu keinem für die Stadt zufriedenstellendem Ergebnis kommen, dann steht immer noch die Möglichkeit einer Ausschreibung zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus-Peter Hesse MdHB
Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft
Parlamentarischer Geschäftsführer