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Einsatz von Angestellten im Polizeidienst-Kräften zur Entlastung der Polizeivollzugskräfte

21.07.2009

Sehr geehrter Herr Hesse,
ich habe einige Vorschläge zur Innenpolitik. Ich wollte wissen ob man diese eventuell auch dann durch Sie umsetzen kann.

Es geht um die Entlastung der Polizeivollzugskräfte und der Stadt Hamburg. Es werden z.Z. AiP zur Bewachung und Überwachung von gefähdeten Einrichtungen und des ruhenden Verkehr eingesetzt. Die Ausbildung dieser Kräfte umfasst unter anderem die Gefahrenabwehr, verfolgung von Owi`s und andere polizeiliche Aufgaben. Um nun die Polizei zu entlasten könnte man doch diese Kräfte auch für Kontrollen auf der Reeperbahn und bearbeitung kleinere Vehrkersunfälle einsetzen, was ja zur Gefahrenabwehr beiträgt. Die Polizei hätte dann die Hände frei zur Strafverfolgung (entlastung) und die Stadt würde Finanzielle vorteile haben, weil die Kräfte billiger als Beamte sind. Könnten sie sich darum vorstellen solch ein Antrag zu stellen ? Werden sie auch diesen Vorschlag prüfen und dann ggf. vorschlagen?

Klaus-Peter Hesse antwortete am 24.08.2009

Sehr geehrter Herr,

gerne möchte ich mich nach meinem Urlaub mit der Beantwortung Ihrer Fragen melden. Ich habe hierzu natürlich auch Rücksprache mit der zuständigen Innenbehörde gehalten.

Gegen den Einsatz von AiP (Angestellten im Polizeidienst)-Kräften bei Verkehrsunfallaufnahmen spricht formal, dass die hierfür notwendigen Maßnahmen der Gefahrenabwehr sowie der Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenverfolgung dienen und somit als hoheitliche Aufgaben dem Kernbereich polizeilicher Tätigkeiten zuzuordnen sind. Die regelmäßig erforderlichen Maßnahmen zu Verfahrenssicherung ergeben sich regelmäßig aus der StPO und sind regelhaft neben dem Richter und der STA den Polizeibeamten vorbehalten, z.B. Beschlagnahme von Beweismitteln, Führerscheinen pp. Auch die Anordnung einer Blutentnahme kann nicht durch AiP angeordnet werden. Darüber hinaus können die Ausbildungsanteile für AiP den qualitativ notwendigen Standard für diese Aufgabenerfüllung auch nicht abdecken. Folgen wären ein erheblicher Qualitätsverlust und ggf. ein damit verbundener Imageverlust.

Bei der Durchsetzung des Glasflaschenverbots wäre rein formal eine Aufgabenwahrnehmung durch Angestellte, also auch AiP-Kräfte, möglich, soweit die Arbeitsverträge dies hergeben (Dienst im Schichtmodell, zu ungünstigen Zeiten etc.). Seitens des Bezirks Mitte werden dazu bereits Angestellte (Mitarbeiter des BOD) eingesetzt, so dass in Bezug auf das Glasflaschenverbot der Anregung, nicht nur Polizeibeamte einzusetzen, bereits Rechnung getragen wird.

Gerade die polizeiliche Präsenz auf dem Kiez ist ein wesentlicher Garant für den Sicherheitsstandard auf dem Kiez. Die Umsetzung des Glasflaschenverbots ist dabei nur ein Teilaspekt eines Maßnahmenpaketes. Das heißt, dass zu den ohnehin auf dem Kiez präsenten (beamteten) Einsatzkräften weitere AiP-Kräfte als weitere Angehörige der Polizei eingesetzt würden. Da die Notwendigkeit polizeilicher Präsenz durch beamtete Kräfte erhalten bliebe, würde sich auf diesem Weg eher kein nennenswertes Einsparpotential ergeben.

Mit freundlichen Grüßen